§ Art. OR StGB
BGEx
Suchen in

Register und Amtsblätter
Zuletzt gesucht
Noch keine Suchen
DE
DeutschFrançaisItaliano
Menü
Impressum·Datenschutz·AGBs
RelevantesteNeuesteÄlteste
DEFRIT
Zeitfilter
BGEBGer
Zur Trefferliste springen
§ Art. OR StGB
BGEx
Suchen in

Register und Amtsblätter
Zuletzt gesucht
Noch keine Suchen
DE
DeutschFrançaisItaliano
Menü
Impressum·Datenschutz·AGBs
Erweiterte Filter
Publikationsart
AlleBGEBGer
amtlich publizierte Leitentscheidenicht amtlich publizierte Urteile
Alle Abteilungen▾
Abteilung
Zurücksetzen
I. öffentlich-rechtliche Abt.49II. öffentlich-rechtliche Abt.62
SucheProfil
III. öffentlich-rechtliche Abt.ab 2023527
IV. öffentlich-rechtliche Abt.ab 20231178
I. zivilrechtliche Abt.97
II. zivilrechtliche Abt.35
I. strafrechtliche Abt.ab 01.07.202313
II. strafrechtliche Abt.ab 01.07.20232
Strafrechtliche Abt.2007–30.06.202356
I. sozialrechtliche Abt.2007–20225846
II. sozialrechtliche Abt.2007–20225448
Kassationshofbis 200610
Ausserord. Kassationshofbis 20040
SchK-Kammerbis 200712
Anklagekammerbis 20040
Bundesstrafgericht (Abt. des BGer)bis 20040
Eidg. Versicherungsgerichtbis 20062268
Alle Rechtsgebiete▾
Rechtsgebiet
Zurücksetzen
Staatsrecht15405▶
Grundrecht28Bürgerrecht und Ausländerrecht11Staatshaftung14Öffentliches Dienstverhältnis6Politische Rechte2Rechtshilfe und Auslieferung1Unterrichtswesen und Berufsausbildung0Kunst und Kultur0Ökologisches Gleichgewicht3Sicherheits- und Friedenspolitik0Öffentliche Finanzen und Abgaberecht13Raumplanung und öffentliches Baurecht1Enteignung0
Energie & Verkehr & Post- und Fernmeldeverkehr, Medien49▶
Energie1Strassenbau und Strassenverkehr46Verkehr (ohne Strassenverkehr)2Post- und Fernmeldeverkehr0Medien0
Sozialversicherungsrecht13941▶
Alters- und Hinterlassenenversicherung440Invalidenversicherung8549Ergänzungsleistungen297Berufliche Vorsorge202Krankenversicherung462Unfallversicherung3202Militärversicherung
Gesundheitswesen & soziale Sicherheit6Wirtschaft2
Verfahren1335▶
Zivilprozess83Strafprozess40Verwaltungsverfahren1174Zuständigkeitsfragen, Garantie des Wohnsitzrichters und des verfassungsmässigen Richters19Zwangsvollstreckung12Schiedsgerichtsbarkeit5
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht10
Privatrecht132▶
Zivilrecht58▶
Privatrecht (allgemein)17Personenrecht3Familienrecht28Erbrecht9Sachenrecht
Strafrecht47▶
Strafrecht (allgemein)15Straftaten27Verwaltungsstrafrecht5Straf- und Massnahmenvollzug0
Behandelter Erlass7▾
Behandelter Erlass
Zurücksetzen
Privatrecht1/6▶
ORObligationenrecht2254ZGBZivilgesetzbuch1908IPRGInternationales Privatrecht45HRegVHandelsregisterverordnung26BGBBBäuerliches Bodenrecht20FusGFusionsgesetz10
Strafrecht2874▶
StGBStrafgesetzbuch1282BetmGBetäubungsmittel1053StPOStrafprozessordnung539
Verfahren und Vollstreckung22828▶
BGGBundesgerichtsgesetz20249VwVGVerwaltungsverfahren1717SchKGSchuldbetreibung und Konkurs461ZPOZivilprozessordnung310VGGVerwaltungsgerichtsgesetz91
Staats- und Verwaltungsrecht11044▶
BVBundesverfassung7917EMRKMenschenrechtskonvention2127RPGRaumplanung759AuGAusländergesetz103AIGAusländer- und Integrationsgesetz93
Sozialversicherung1/10▶
ATSGSozialversicherungsrecht, Allg. Teil15401IVGInvalidenversicherung10125UVGUnfallversicherung5602AHVGAlters- und Hinterlassenenversicherung3728AVIGArbeitslosenversicherung3582
Wirtschaft und Steuern363▶
DBGDirekte Bundessteuer279VAGVersicherungsaufsicht33MWSTGMehrwertsteuer21KGKartellgesetz15UWGUnlauterer Wettbewerb11
Weitere Erlasse5/50▶
OGBundesrechtspflegegesetz (bis 2006)9813UVVUnfallversicherungsverordnung2474AHVVAHV-Verordnung2095AVIVArbeitslosenversicherungsverordnung1680
Keine Ergebnisse für die aktuelle Suche
IPRGANAVVStrRSSVSVGWStBATSG
Rechtsgebiet (SR)1▾
Rechtsgebiet (SR)
Zurücksetzen
SR 1Staat – Volk – BehördenSR 2Privatrecht – Zivilrechtspflege – VollstreckungSR 3Strafrecht – Strafrechtspflege – StrafvollzugSR 4Schule – Wissenschaft – KulturSR 5LandesverteidigungSR 6FinanzenSR 7Öffentliche Werke – Energie – VerkehrSR 8Gesundheit – Arbeit – Soziale SicherheitSR 9Wirtschaft – Technische ZusammenarbeitSR 0.Völkerrecht
SR 8 Gesundheit
Umfang (Wörter)
Alle<5k5–12k12–25k>25k
Zitation
Zitiertverweist auf …
Wird zitiert vonwird verwiesen von …
Erweiterte Filter8Filter
15'603 Treffer
25/ S.▾
10/ S.✓25/ S.✓50/ S.✓100/ S.✓
RelevantesteNeuesteÄlteste
DEFRIT
Filter aktiv:IPRGANAVVStrRSSVSVGWStBATSGSR 8 Gesundheitzurücksetzen
Aktive Suchbegriffe:
BGE – amtlich publizierte Leitentscheide
Zeitfilter
BGE (548)BGer (15'055)
1874–2026
Nichts zu zeigen
BGE ab 1875
18742026
BGE 152 V 7927.03.2026
Art. 43a Abs. 1-6 und Art. 61 lit. c ATSG ; Observationsmaterial des Privatversicherers im Sozialversicherungsverfahren. Die Zulässigkeit der Observation richtet sich für den Privatversicherer nicht nach Art. 43a und 43b ATSG (E. 3.1). Im Sozialversicherungsverfahren ist das…
BGE 152 V 7025.02.2026
Art. 14 Abs. 1 ELG ; Art. 21 Abs. 5 ATSG ; Sistierung der Vergütung von Krankheits- und Invaliditätskosten bei Aufenthalt des Bezügers von Ergänzungsleistungen zu einer Invalidenrente im Straf- oder Massnahmenvollzug; Auslegung. Art. 14 Abs. 1 ELG und Art. 21 Abs. 5 ATSG…
BGE 152 V 229.01.2026
Art. 56 Abs. 2, Art. 61 lit. a und f bis ATSG und Art. 69 Abs. 1 bis IVG (beide in der seit 1. Januar 2021 geltenden Fassung); Gerichtskosten im kantonalen Verfahren bei Rechtsverweigerungs- oder Rechtsverzögerungsbeschwerden auf dem Gebiet der Invalidenversicherung. Eine…

Merkliste

Gemerkt0
BGE152 V 79
Aktive Suchbegriffe:
BGE 152 V 79›Regeste›
Reg.·SV.·E.
40
Erwerbsersatzordnung33
Familienzulagen und kantonale Sozialversicherung28
Arbeitslosenversicherung673
1
Register0
Obligationenrecht und Handelsrecht74▶
Obligationenrecht (allgemein)15Vertragsrecht21Gesellschaftsrecht8Wertpapierrecht0Haftpflichtrecht30
Immaterialgüter-, Wettbewerbs- und Kartellrecht0
DSGDatenschutz45
BVGBerufliche Vorsorge2450
KVGKrankenversicherung2110
ELGErgänzungsleistungen1087
FZGFreizügigkeit475
EOErwerbsersatz162
GwGGeldwäscherei3
FINMAGFinanzmarktaufsicht1
USGUmweltschutzgesetz
1164
KVVKrankenversicherungsverordnung759
aBVBundesverfassung von 1874733
ELVVerordnung über die Ergänzungsleistungen622
KUVGKranken- und Unfallversicherungsgesetz (bis 1995)575
GSchGGewässerschutzgesetz544
KLVKrankenpflege-Leistungsverordnung496
BZPBundeszivilprozess488
LSVLärmschutz-Verordnung483
FZAFreizügigkeitsabkommen Schweiz–EU373
HVIVerordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die IV273
NHGNatur- und Heimatschutzgesetz238
VVGVersicherungsvertragsgesetz230
BStPBundesstrafprozess (bis 2010)206
ANAGAufenthalt und Niederlassung der Ausländer (bis 2007)204
RPVRaumplanungsverordnung181
StHGSteuerharmonisierungsgesetz164
SVGStrassenverkehrsgesetz148
EntGEnteignungsgesetz84
VGVerantwortlichkeitsgesetz67
OLEBegrenzungsverordnung (BVO, französisch)66
aStGBStrafgesetzbuch, alte Fassung53
PBGPlanungs- und Baugesetz (kantonal)51
AsylGAsylgesetz49
OHGOpferhilfegesetz46
IRSGRechtshilfegesetz39
VRVVerkehrsregelnverordnung31
BdBStBundesratsbeschluss über die direkte Bundessteuer (bis 1994)28
BGFAAnwaltsgesetz28
VStrRVerwaltungsstrafrechtsgesetz26
SSVSignalisationsverordnung21
MSchGMarkenschutzgesetz17
MWSTVMehrwertsteuerverordnung17
ANAVVollziehungsverordnung zum ANAG14
VZVVerkehrszulassungsverordnung14
StGSteuergesetz (kantonal) / Stempelabgabengesetz13
BüGBürgerrechtsgesetz10
EUeREuropäisches Rechtshilfeübereinkommen8
WStBWehrsteuerbeschluss (bis 1994)8
MFGMotorfahrzeuggesetz (bis 1959)5
LugÜLugano-Übereinkommen3
BankGBankengesetz2
GBVGrundbuchverordnung1
PatGPatentgesetz1
URGUrheberrechtsgesetz1
VZGVerordnung über die Zwangsverwertung von Grundstücken1
BGE 152 V 824.09.2025
Art. 42 Abs. 3 Satz 2 IVG ; Anspruchsvoraussetzungen für eine Hilflosenentschädigung bei einer Hilflosigkeit leichten Grades wegen des Bedarfs an lebenspraktischer Begleitung. Das in Satz 2 des Art. 42 Abs. 3 IVG vorgesehene restriktive Erfordernis des Rentenanspruchs bei…
BGE 151 V 31515.09.2025
Art. 9 Abs. 1 IVG ; Art. 23 bis Abs. 1-3, Art. 14 Abs. 1 lit. b IVV ; Anhang II FZA; Verordnung (EG) Nr. 883/2004; kein Anspruch auf Übernahme von invaliditätsbedingten baulichen Anpassungen an Immobilien im Ausland. Weder die Zuständigkeitsregeln gemäss Verordnung (EG) Nr…
BGE 152 III 14515.09.2025
Art. 38a Abs. 1 Satz 1 VVG ; Schadenminderungspflicht der krankentaggeldversicherten Person; arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit; Übergangstaggeld. Allgemeine Versicherungsbedingungen einer Krankentaggeldversicherung dürfen die Schadenminderungspflicht der versicherten…
BGE 152 V 2023.06.2025
Art. 24 Abs. 1 KVG ; Ziff. 1.2 Anhang 1 KLV; Art. 14 Abs. 2 lit. b Transplantationsgesetz; Ersatz von Erwerbsausfall bei Organspende. Der vom Organspender direkt gegenüber dem obligatorischen Krankenpflegeversicherer der Organempfängerin geltend gemachte Anspruch auf Ersatz von…
BGE 151 V 27028.05.2025
Art. 16b ELG in Verbindung mit Art. 16a Abs. 1 ELG und Art. 27a Abs. 1 ELV ; Rückerstattung rechtmässig bezogener Ergänzungsleistungen; Beginn der Verwirkungsfrist. Die einjährige relative Frist kann nicht zu laufen beginnen, solange das zuständige Organ nicht nur vom Tod des…
BGE 151 V 25823.05.2025
Art. 43 Abs. 1 und Art. 61 lit. c ATSG ; Grundsatz der freien Beweiswürdigung; Beweiswert eines Berichts einer Psychologin. Wohl kann eine fachärztliche Beurteilung des Gesundheitszustandes und der Arbeitsfähigkeit grundsätzlich nur gestützt auf eine ebenfalls fachärztlich…
BGE 152 III 713.03.2025
Art. 75 Abs. 3 ATSG ; Art. 63 SVG ; Ausnahme vom Regressprivileg des Arbeitgebers; Begriff der obligatorischen Haftpflichtversicherung; Unfall mit einem Bagger. Der in Art. 75 Abs. 3 ATSG statuierte Ausschluss des Regressprivilegs des Arbeitgebers bedingt eine obligatorische…
BGE 151 V 19428.02.2025
Art. 6 und 7 Abs. 1, Art. 21 Abs. 4 ATSG ; Art. 1a, 4 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 lit. a und Art. 28 Abs. 1 bis IVG ; Therapierbarkeit der Gesundheitsschädigung und Rentenanspruch. Die Behandelbarkeit des Leidens tangiert den (koordinationsrechtlichen) Grundsatz "Eingliederung…
BGE 151 V 13706.02.2025
Art. 20 ATSG ; Art. 132 ZGB ; Drittauszahlung sozialversicherungsrechtlicher Leistungen aufgrund einer Anweisung des Zivilgerichts. Eine vom Zivilgericht gestützt auf Art. 132 ZGB angeordnete Anweisung zur Drittauszahlung eines Teils der dem Versicherten zustehenden Leistungen…
BGE 151 III 32805.12.2024
Art. 73 ATSG ; Quotenvorrecht bei Integritätsentschädigung und Genugtuung. Dem Geschädigten, der sowohl Anspruch auf eine Genugtuung als auch auf eine Integritätsentschädigung erheben kann, steht grundsätzlich das volle Quotenvorrecht nach Art. 73 ATSG zu und zwar unabhängig vom…
BGE 151 V 24427.11.2024
Art. 6 Abs. 2 UVG ; unfallähnliche Körperschädigung. Risse im Muskelgewebe von Hohlorganen (glatte Muskulatur) sind nicht von Art. 6 Abs. 2 lit. d UVG erfasst. Der im Rahmen einer Geburt per Kaiserschnitt aufgetretene Riss in der Hinterwand der Gebärmutter stellt somit keine…
BGE 151 V 19825.11.2024
Art. 22 bis Abs. 5 und Art. 23 IVG ; Art. 20 sexies Abs. 1, Art. 21 septies Abs. 5 und Art. 21 Abs. 3 IVV ; Art. 4 und 5 Bst. a der Verordnung (EG) Nr. 883/ 2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit…
BGE 151 V 21924.10.2024
Art. 15 Abs. 2 BVG i.V.m. Art. 12 lit. j und k BVV 2 ; Art. 104 f. OR; Verzugszinssatz. Ist dem Vorsorgereglement in Bezug auf die in zeitlicher Hinsicht massgebliche Höhe des Verzugszinssatzes keine Regelung zu entnehmen, gelangen die allgemeinen intertemporalrechtlichen…
BGE 151 V 6622.10.2024
Art. 8 Abs. 1 BV ; Art. 4 Abs. 1 IVG in Verbindung mit Art. 6-8 ATSG ; Art. 28 Abs. 1 IVG ; invalidisierende Wirkung der Adipositas. Eine Adipositas kann eine zu Rentenleistungen berechtigende Invalidität bewirken, auch wenn sie grundsätzlich behandelbar ist und keine…
BGE 151 V 8810.10.2024
Art. 25a Abs. 2 ELV ; keine (analoge) Anwendung dieser Bestimmung im Falle der Hilflosigkeit wegen des Bedarfs an lebenspraktischer Begleitung bei der EL-Berechnung einer Einzelperson, welche in einer gemeinschaftlichen Wohnform gemäss Art. 10 Abs. 1 ter ELG lebt. Die…
BGE 151 V 15804.10.2024
Art. 32, 41, 42, 56 und 62 KVG; Art. 90c und 99 KVV ; Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien). Die Überprüfung der WZW-Kriterien durch den Krankenversicherer resp. die Anordnung von Massnahmen zur Gewährleistung derselben als…
BGE 150 V 47403.10.2024
Art. 16d Abs. 3 Teilsatz 1 EOG; Art. 25 EOV ; Mutterschaftsentschädigung. Der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung endet vorzeitig, wenn die Mutter ihre Erwerbstätigkeit wieder aufnimmt (Art. 16d Abs. 3 Teilsatz 1 EOG) resp. am Tag der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit (…
BGE 151 I 7320.09.2024
Art. 2 Abs. 5 lit. a, Art. 8 und 11 Abs. 1 BehiG ; Art. 8 Abs. 2 BV ; Art. 13 Abs. 2 lit. c UNO-Pakt I ; Art. 24 Abs. 5 BRK; Art. 8 Ziff. 1 i.V.m. Art. 14 EMRK ; Bestellung und Bezahlung einer Assistenz für Menschen mit Behinderungen in der Aus- und Weiterbildung…
BGE 151 V 3010.09.2024
Art. 32 Abs. 1, Art. 42 Abs. 3, 3 bis , 4 und 5, Art. 56 Abs. 1 und 2, Art. 57, Art. 59 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 lit. a, Art. 59a Abs. 1 und 3, Art. 84 Abs. 1 und 2, Art. 84a Abs. 1 lit. a KVG ; Art. 30-30c, Art. 59 Abs. 1, Art. 59a bis und Art. 76 KVV ; Art. 6 Abs. 1 und 3 KVAG…
BGE 151 V 129.08.2024
Art. 69 Abs. 1 und 2 ATSG , Art. 122 Abs. 1 KVV ; Art. 14 und 15 ATSG ; Art. 25a Abs. 1 KVG , Art. 7 Abs. 1 und Abs. 2 lit. c KLV; Art. 9 ATSG , Art. 42 und 42 ter Abs. 1 und Abs. 3 IVG; intersystemische Koordination von Beiträgen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung an…
BGE 150 V 41008.07.2024
Art. 16 ATSG ; Art. 28a Abs. 1 IVG ; Art. 26 Abs. 2, Art. 26 bis Abs. 3 und Art. 49 Abs. 1 bis IVV (in der Fassung vom 3. November 2021, in Kraft vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023); Invalideneinkommen; Abzug vom Tabellenlohn. Die mit Art. 26 bis Abs. 3 IVV in der Fassung…
BGE 150 V 33414.06.2024
Art. 26 f. UVG i.V.m. Art. 38 Abs. 2 UVV ; Art. 42 Abs. 3 IVG (in der seit Januar 2022 geltenden Fassung) i.V.m. Art. 38 Abs. 1 IVV ; Art. 66 Abs. 3 ATSG ; Leistungskoordination zwischen der Invalidenversicherung und der Unfallversicherung; Hilflosigkeit schweren Grades…
12…625›
1 / 625
BGE 152 V 79BGEx
BGEx

BGE 152 V 79

9. Auszug aus dem Urteil der IV. öffentlich-rechtlichen Abteilung i.S. A. gegen Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten)
8C_802/2023 vom 27. März 2026

Regeste

Art. 179quater StGBArt. 28 ZGBArt. 13 BV

Art. 43a Abs. 1-6 und Art. 61 lit. c ATSG ; Observationsmaterial des Privatversicherers im Sozialversicherungsverfahren. Die Zulässigkeit der Observation richtet sich für den Privatversicherer nicht nach Art. 43a und 43b ATSG (E. 3.1). Im Sozialversicherungsverfahren ist das Observationsmaterial des Privatversicherers bei Erfüllung der massgebenden Voraussetzungen (E. 3.2 und 3.3) im Rahmen der freien Beweiswürdigung mitzuberücksichtigen (E. 3.3).

Sachverhalt ab Seite 79

Sachverhalt

— BGE 152 V 79, S. 79 —

A. Der 1984 geborene A. war seit dem 1. Juli 2013 bei der B. GmbH als Verkaufsmitarbeiter im Verkaufsladen der C. AG angestellt und dadurch bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) gegen die Folgen von Unfällen obligatorisch versichert. Am 28. März 2021 prallte er mit seinem Motorrad frontal gegen einen auf seiner Fahrbahn entgegenschleudernden Personenwagen. Er erlitt unter anderem eine proximale Fibulafraktur mit Ausriss der Eminentia intercondylaris am linken Knie. Die Suva erbrachte die gesetzlichen Leistungen (Heilbehandlung; Taggeld) und klärte den Sachverhalt in erwerblicher und medizinischer Hinsicht ab. Laut Austrittsbericht — BGE 152 V 79, S. 80 — der Klinik E. vom 12. November 2021 litt der Versicherte an chronifizierten, belastungs- und bewegungsabhängigen Schmerzen im linken Knie, an einem Flexionsdefizit des linken Knies, einer reduzierten Belastbarkeit des linken Beins, einer eingeschränkten Mobilität (aktuell vorwiegend mit einem Stock), an Hypästhesien der gesamten linken Körperhälfte mit Akzentuierung über dem ventralen linken Oberschenkel sowie an belastungs- und bewegungsverstärkten Schmerzen im Bereich der gesamten Wirbelsäule. Das Ausmass der demonstrierten physischen Einschränkungen lasse sich mit den objektivierbaren pathologischen Befunden, den klinischen und bildgebenden Untersuchungen sowie den Diagnosen nur ungenügend erklären. Die Anforderungen der Tätigkeit im Verkaufsladen seien zur Zeit zu hoch (überwiegend stehend und gehend). Eine leichte bis mittelschwere und wechselbelastende Arbeit (ohne dauernde Verrichtungen in der Hocke oder auf den Knien sowie ohne häufiges Steigen auf Treppen und Leitern) könne er ganztags ausüben.

Die Suva zog weiter die Akten der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung des Unfallverursachers - der Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG (fortan: Haftpflichtversicherung oder Allianz) - bei. Diese hatte am 21. Januar 2022 eine verdeckte Observation des Versicherten in Auftrag gegeben. Zu den entsprechenden Observationsergebnissen hatte sie die Aktenbeurteilungen der Dres. med. F., Spezialarzt für Allgemein- und Unfallchirurgie FMH, vom 25. April 2022, und G., Facharzt für Neurologie FMH, vom 9. Mai 2022, erstellen lassen. Mit Schreiben vom 11. August 2022 setzte die Suva A. über den Beizug der Akten der Haftpflichtversicherung in Kenntnis und gab ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Daraufhin legte sie das Observationsmaterial Dr. med. H., Fachärztin FMH für Allgemeine Innere Medizin, Suva Versicherungsmedizin Mitte, vor, die sich dazu am 15. September 2022 äusserte. Mit Verfügung vom 23. September 2022 kam die Suva auf ihre bisherige Leistungsausrichtung zurück und forderte zu Unrecht ausgerichtete Taggelder ab dem 25. Januar 2022 (Beginn der Observation) im Umfang von Fr. 30'550.50 zurück. Zudem verneinte sie einen weitergehenden Leistungsanspruch aus der obligatorischen Unfallversicherung im Zusammenhang mit dem Ereignis vom 28. März 2021. Die Einsprache vom 14. Oktober 2022 wies sie mit Entscheid vom 11. April 2023 ab.

B. Die hiergegen eingereichte Beschwerde wies das Verwaltungsgericht des Kantons Bern mit Urteil vom 7. November 2023 ab. — BGE 152 V 79, S. 81 —

C. A. lässt mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beantragen, unter Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils sei von der Rückforderung der ab dem 25. Januar 2022 bezahlten Taggeldern im Betrag von Fr. 30'550.50 abzusehen und die Suva sei zu verpflichten, ihm die Leistungen aus der obligatorischen Unfallversicherung (Heilbehandlung; Taggeld) weiterhin zu erbringen. Eventualiter sei die Sache zwecks Neubeurteilung an das kantonale Gericht zurückzuweisen.

Die Suva schliesst auf Abweisung der Beschwerde. Das Bundesamt für Gesundheit verzichtet auf eine Vernehmlassung.

Das Bundesgericht weist die Beschwerde in Bezug auf die Voraussetzungen der Verwertung des Observationsmaterials ab.

Erwägungen

Aus den Erwägungen:

3. Der Beschwerdeführer bezeichnet die Beweisergebnisse der von der Allianz in Auftrag gegebenen Observation wiederholt als "illegales Observationsmaterial" und macht geltend, es hätte aus den Akten genommen und vernichtet werden müssen. Die gesetzlichen Voraussetzungen von Art. 43a ATSG seien nicht erfüllt gewesen. Vorweg ist deshalb zu prüfen, ob das angeblich "illegale Observationsmaterial" entgegen dem angefochtenen Urteil unverwertbar ist und aus den Akten entfernt werden muss.

3.1 Für Versicherungsträger auf dem Gebiet des nach ATSG geregelten Sozialversicherungsrechts gelten die allgemeinen Verfahrensbestimmungen von Art. 27 ff. ATSG , so auch Art. 43a und 43b ATSG zur Observation in der seit 1. Oktober 2019 unveränderten Fassung. Demgegenüber müssen sich Privatversicherer - wie beispielsweise Haftpflichtversicherer, welche im Bereich der zivilrechtlich geordneten Haftpflicht zur legitimen Abwehr gegen mutmasslich unberechtigte Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern Observationen veranlassen - nicht an Art. 43a f. ATSG halten (vgl. RENÉ WIEDERKEHR, ATSG-Kommentar, 5. Aufl. 2024, N. 3 zu Art. 43a ATSG mit Hinweis). Vielmehr richtet sich die Zulässigkeit diesfalls nach den Regeln des Zivil- und Zivilprozessrechts, namentlich nach den Voraussetzungen von Art. 28 ZGB , sowie den für Privatversicherungen absoluten Schranken von Art. 179quater StGB (vgl. GÄCHTER/MEIER, in: Basler Kommentar, Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsrechts [nachfolgend: BSK ATSG], 2. Aufl. 2025, N. 8 zu Art. 43a ATSG ). Insofern sind die Absätze 1-5 von Art. 43a ATSG — BGE 152 V 79, S. 82 — für den Privatversicherungsträger nicht einschlägig (vgl. LUCIEN MOUTTET, Observationen in der Sozialversicherung, Eine kritische Analyse von Art. 43a und Art. 43b ATSG , 2022, Rz. 315; GÄCHTER/MEIER, a.a.O., N. 73 und 75 zu Art. 43a ATSG mit Hinweisen). Dass der Haftpflichtversicherer in Bezug auf das hier zur Diskussion stehende Observationsmaterial die straf- und/oder zivilrechtlich für ihn beachtlichen Schranken nicht gewahrt hätte, wird nicht geltend gemacht und ist nicht ersichtlich. Insofern handelt es sich bei den Beweisergebnissen der von der Allianz in Auftrag gegebenen Observation entgegen dem Beschwerdeführer nicht um per se "illegales Observationsmaterial".

3.2 Gemäss Art. 43a Abs. 6 Satz 3 ATSG kann der Versicherungsträger das Material einer Observation, die von einem anderen Versicherungsträger oder einem Versicherer nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vom 17. Dezember 2004 (VAG; SR 961.01) selbst oder in deren Auftrag durchgeführt wurde, verwenden, wenn bei der Observation die Voraussetzungen nach den Absätzen 1-5 von Art. 43a ATSG erfüllt waren. Nach den vorinstanzlichen Feststellungen setzten die mit der Observation beauftragten Personen keine genehmigungspflichtigen technischen Instrumente ein. Sie beobachteten den Beschwerdeführer vom 25. Januar bis 8. Februar 2022 an insgesamt sechs Tagen und beschränkten sich auf allgemein zugängliche beziehungsweise frei einsehbare Orte. Damit steht fest, dass der Eingriff in die Privatsphäre des Beschwerdeführers nur geringfügig gewesen und der Kerngehalt von Art. 13 BV unangetastet geblieben war (vgl. Urteil 8C_192/2017 vom 25. August 2017 E. 5.4.3.3 mit Hinweisen). Das kantonale Gericht bejahte die formellen Voraussetzungen der beweisrechtlichen Verwertung des Observationsmaterials nach Art. 43a Abs. 2-5, 7 und 9 ATSG zu Recht, was der Beschwerdeführer nicht bestreitet.

3.3 In Bezug auf die Voraussetzungen von Art. 43a Abs. 1 ATSG präsentiert sich die Streitlage wie folgt:

3.3.1 Gemäss angefochtenem Urteil waren die Voraussetzungen von Art. 43a Abs. 1 ATSG im Zeitpunkt, in dem die Mitarbeitenden der Haftpflichtversicherung ihrer Direktion die Observation des Beschwerdeführers beantragt hatten, erfüllt. Es hätten hinreichend konkrete Anhaltspunkte für einen (versuchten) unrechtmässigen Leistungsbezug bestanden ( Art. 43a Abs. 1 lit. a ATSG ). So sei dem Austrittsbericht der Klinik E. vom 12. November 2021 zu — BGE 152 V 79, S. 83 — entnehmen, dass der Beschwerdeführer wiederholt ein auffälliges Schmerz- und Leistungsverhalten gezeigt habe. Er sei wenig interessiert an einer Verbesserung im Umgang mit den Schmerzen und sei bei den Belastungstrainings nicht bereit zu einer Leistungssteigerung gewesen. Damit übereinstimmend sei von den behandelnden Fachärzten bereits davor eine hochgradige beziehungsweise gar vollständige Diskrepanz zwischen den Angaben des Beschwerdeführers und den objektiven Befunden beschrieben worden. Die empfohlene psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung habe er abgelehnt, was sich mit den geltend gemachten erheblichen Schmerzen und Einschränkungen ebenfalls nicht habe vereinbaren lassen. Weiter habe die Haftpflichtversicherung Widersprüche zwischen den Schmerz- und Gefühlsangaben während eines persönlichen Gesprächs mit dem Beschwerdeführer vom 20. Dezember 2021 festgehalten. Im Sinne eines Zufallsbefunds sei beobachtet worden, dass er ein Auto gelenkt, sich ausserhalb des Fahrzeugs ohne Gehstock bewegt und nach dem Mittagessen die Kinder zur Schule gefahren habe. Angesichts dieser Umstände, so das kantonale Gericht abschliessend, sei die Überprüfung des funktionellen Leistungsvermögens ohne Beschattung des Beschwerdeführers nicht möglich beziehungsweise zumindest unverhältnismässig erschwert gewesen, nachdem die Suva selber bereits vor der Einsichtnahme in das Observationsmaterial weitreichende medizinische Abklärungen einschliesslich einer mehrwöchigen multimodalen stationären Behandlung des Beschwerdeführers veranlasst habe und der ihr zukommenden vorrangigen Abklärungspflicht gemäss Art. 43 ATSG zur Genüge nachgekommen sei ( Art. 43a Abs. 1 lit. b ATSG ).

3.3.2 Hiergegen bringt der Beschwerdeführer vor, entgegen der vorinstanzlichen Auffassung seien die Voraussetzungen gemäss Art. 43a Abs. 1 ATSG nicht erfüllt gewesen. Insbesondere hätten keine hinreichenden Verdachtsmomente vorgelegen und eine anderweitige Abklärung des Sachverhalts sei auch ohne Observation möglich gewesen (insbesondere mit einer polydisziplinären Begutachtung). Eine verdeckte Überwachung vermöge fundierte medizinische Untersuchungen nicht zu ersetzen. Das Observationsmaterial sowie sämtliche darauf beruhenden ärztlichen Berichte seien aus den Akten zu entfernen und zu vernichten.

3.3.2.1 Das Sozialversicherungsrecht kennt keine Beweismittelbeschränkung (SUSANNE BOLLINGER, BSK ATSG, a.a.O., N. 30 zu Art. 61 ATSG ; vgl. auch MIRIAM LENDFERS, ATSG-Kommentar, 5. Aufl. 2024, — BGE 152 V 79, S. 84 — N. 107 zu Art. 61 ATSG ). Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung ( Art. 61 lit. c ATSG ) verpflichtet die kantonalen Versicherungsgerichte, alle Beweismittel, unabhängig davon, von wem sie stammen, objektiv zu prüfen und danach zu entscheiden, ob die verfügbaren Unterlagen eine zuverlässige Beurteilung des streitigen Anspruchs gestatten ( BGE 151 V 258 E. 4.3; vgl. auch BGE 125 V 351 E. 3a mit Hinweis). Herkunft oder Bezeichnung des Beweismittels sind für den Beweiswert nicht entscheidend (BOLLINGER, a.a.O., N. 34 zu Art. 61 ATSG mit Hinweis auf BGE 143 V 124 E. 2.2.2). Vielmehr gilt es das gesamte Beweismaterial zu würdigen ( BGE 143 V 124 E. 2.2.2; SVR 2019 UV Nr. 43 S. 164, 8C_560/2018 E. 5.1 mit Hinweis). Rechtserheblich sind dabei alle Tatsachen, von deren Vorliegen es abhängt, ob über den streitigen Anspruch so oder anders zu entscheiden ist (LENDFERS, a.a.O., N. 88 zu Art. 61 ATSG mit Hinweis auf BGE 146 V 240 E. 8.1 mit Hinweis).

3.3.2.2 Bei im Übrigen unbestritten erfüllten Voraussetzungen gemäss Art. 43a Abs. 2-5 ATSG (E. 3.2) hat das kantonale Gericht im Rahmen der freien Beweiswürdigung ( Art. 61 lit. c ATSG ; vgl. auch E. 3.3.2.1) hinsichtlich des - "legalen" (E. 3.1) - Observationsmaterials der Haftpflichtversicherung bundesrechtskonform darauf geschlossen und einlässlich begründet, weshalb hinreichend konkrete Anhaltspunkte für einen unrechtmässigen Leistungsbezug zu erkennen waren und die Sachverhaltsabklärung insbesondere in Bezug auf eine zuverlässige Feststellung des tatsächlichen funktionellen Leistungsvermögens ohne dieses Observationsmaterial unverhältnismässig erschwert gewesen wäre (vgl. E. 3.3.1 hiervor). Was der Beschwerdeführer gegen die vorinstanzlichen Tatsachenfeststellungen in Bezug auf die konkreten Anhaltspunkte hinsichtlich des unrechtmässigen Leistungsbezugs (vgl. Art. 43a Abs. 1 lit. a ATSG ) vorbringt, beschränkt sich im Wesentlichen auf eine Beanstandung der Schlussfolgerungen des kantonalen Gerichts, ohne darzulegen, inwiefern es den Grundsatz der freien Beweiswürdigung ( Art. 61 lit. c ATSG ) verletzt habe. Allein aus der Tatsache, dass für die erforderliche Durchführung der ausstehenden Indikatorenprüfung nach den Vorgaben von BGE 141 V 281 ergänzende Tatfragen zu klären sind (nicht publ. E. 4.3.3), folgt nicht, dass die Voraussetzungen von Art. 43a Abs. 1 lit. a und b ATSG bei Anordnung der Observation nicht erfüllt waren.

3.4 Hat das kantonale Gericht unbestritten nicht nur die formellen Voraussetzungen (E. 3.2), sondern - entgegen dem — BGE 152 V 79, S. 85 — Beschwerdeführer - auch hinreichend konkrete Anhaltspunkte für den unrechtmässigen Leistungsbezug und eine unverhältnismässige Erschwernis der Abklärungen ohne die Beweisergebnisse der Observation zu Recht bejaht (E. 3.3), ist nicht zu beanstanden, dass das Observationsmaterial der Allianz in den Akten bleibt. Sowohl bei der Suva als auch beim Haftpflichtversicherer waren die Voraussetzungen für die Observation im Zeitpunkt von deren Durchführung erfüllt ( Art. 43a Abs. 6 ATSG ; vgl. GÄCHTER/MEIER, a.a.O., N. 73 ff. zu Art. 43a ATSG ).

Themen
AbklärungspflichtAllianzBeweisverwertungsverbotEingriff in die PrivatsphäreFreie BeweiswürdigungFunktionelles LeistungsvermögenObservationObservationsmaterialPrivatversichererSchutz der PrivatsphäreSozialversicherungsverfahrenSuvaUnrechtmässiger LeistungsbezugUnverhältnismässige Erschwernis der AbklärungVerwertbarkeit von Observationsmaterial im Sozialversicherungsverfahren
§Normen
Art. 13 BVArt. 28 ZGBArt. 43 ATSGArt. 43a Abs. 1 ATSGArt. 43a Abs. 1 lit. a ATSGArt. 43a Abs. 1 lit. b ATSGArt. 43a Abs. 2 ATSGArt. 43a Abs. 3 ATSGArt. 43a Abs. 4 ATSGArt. 43a Abs. 5 ATSGArt. 43a Abs. 6 ATSGArt. 43a ATSGArt. 43b ATSGArt. 61 lit. c ATSG
Zitierte Entscheide
BGE 151 V 25823.05.2025
Beweiswert eines Berichts einer Psychotherapeutin, Grundsatz der freien Beweiswürdigung, Untersuchungsgrundsatz
BGE 146 V 24002.06.2020
Kombinationstherapie, Kostenübernahme einer Kombinationstherapie, Multiples Myelom
8C_560/201817.05.2019
Invaliditätsbemessung, Beweiswürdigung medizinischer Gutachten, Leidensbedingter Abzug
8C_192/201725.08.2017
Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, Prozessuale Revision, Observation
BGE 143 V 12421.03.2017
Beweiswert eines polydisziplinären Gutachtens, Konsensbesprechung bei interdisziplinären Gutachten, Somatoforme Schmerzstörung
BGE 141 V 28103.06.2015
Konsistenz der funktionellen Beeinträchtigungen, Materielle Beweislast, Strukturiertes Beweisverfahren
BGE 125 V 35114.06.1999
Beweiswürdigung, Gerichtsgutachten, Gutachten der Unfallversicherer
Quelle: Bundesgericht·bger.ch·BGE 152 V 79

Zitiervorschlag: BGE 152 V 79, bgex.ch/bge/152-v-79

Quelle des Entscheidtextes: bger.ch · Schweizerisches Bundesgericht · BGE 152 V 79
Art. 179quater StGB