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Staatsrecht14805▶
Grundrecht115Bürgerrecht und Ausländerrecht20Staatshaftung38Öffentliches Dienstverhältnis10Politische Rechte2Rechtshilfe und Auslieferung19Unterrichtswesen und Berufsausbildung0Kunst und Kultur0Ökologisches Gleichgewicht9Sicherheits- und Friedenspolitik1Öffentliche Finanzen und Abgaberecht161Raumplanung und öffentliches Baurecht6Enteignung2
Energie & Verkehr & Post- und Fernmeldeverkehr, Medien180▶
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Sozialversicherungsrecht2451▶
Alters- und Hinterlassenenversicherung140Invalidenversicherung123Ergänzungsleistungen23Berufliche Vorsorge1961Krankenversicherung87Unfallversicherung54
Gesundheitswesen & soziale Sicherheit13Wirtschaft35
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Zivilprozess1708Strafprozess1997Verwaltungsverfahren112Zuständigkeitsfragen, Garantie des Wohnsitzrichters und des verfassungsmässigen Richters84Zwangsvollstreckung1211Schiedsgerichtsbarkeit796
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht5835
Privatrecht2005▶
Zivilrecht810▶
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Strafrecht380▶
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ZGBZivilgesetzbuch21181ORObligationenrecht18666IPRGInternationales Privatrecht2264BGBBBäuerliches Bodenrecht360HRegVHandelsregisterverordnung243FusGFusionsgesetz98
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BGGBundesgerichtsgesetz45131SchKGSchuldbetreibung und Konkurs9980ZPOZivilprozessordnung8296VwVGVerwaltungsverfahren2427VGGVerwaltungsgerichtsgesetz261
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BVBundesverfassung23635EMRKMenschenrechtskonvention5271RPGRaumplanung1019DSGDatenschutz289AuGAusländergesetz255
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ATSGSozialversicherungsrecht, Allg. Teil15401IVGInvalidenversicherung10125UVGUnfallversicherung5602AHVGAlters- und Hinterlassenenversicherung3728AVIGArbeitslosenversicherung3582
Wirtschaft und Steuern2283▶
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Weitere Erlasse3/50▶
OGBundesrechtspflegegesetz (bis 2006)18882BZPBundeszivilprozess4666UVVUnfallversicherungsverordnung2474AHVVAHV-Verordnung2095
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SR 1Staat – Volk – BehördenSR 2Privatrecht – Zivilrechtspflege – VollstreckungSR 3Strafrecht – Strafrechtspflege – StrafvollzugSR 4Schule – Wissenschaft – KulturSR 5LandesverteidigungSR 6FinanzenSR 7Öffentliche Werke – Energie – VerkehrSR 8Gesundheit – Arbeit – Soziale SicherheitSR 9Wirtschaft – Technische ZusammenarbeitSR 0.Völkerrecht
SR 2 PrivatrechtSR 8 Gesundheit
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Alle<5k5–12k12–25k>25k
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BGE – amtlich publizierte Leitentscheide
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BGE (5'118)BGer (12'083)
1874–2026
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BGE ab 1875
18742026
BGE 152 IV 24204.02.2026
Art. 9 und 350 StPO ; Abweichung vom ausdrücklich angeklagten Reinheitsgrad eines Betäubungsmittels. Legt das Sachgericht seinem Schuldspruch einen höheren als den ausdrücklich angeklagten Reinheitsgrad zugrunde, verletzt es den Anklagegrundsatz (E. 2).
BGE 152 IV 2729.01.2026
Art. 121 Abs. 2 StPO ; Konstituierung der Privatklägerschaft durch Rechtsnachfolge. Art. 121 Abs. 2 StPO findet insbesondere auf die Universalsukzession im Sinne von Art. 560 ZGB Anwendung, auch wenn das Gemeinwesen gemäss Art. 466 und 555 Abs. 2 ZGB Alleinerbin des Nachlasses…
BGE 152 III 18127.01.2026
Art. 190 Abs. 2 lit. b IPRG ; internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Zuständigkeit des Schiedsgerichts. Zuständigkeitsordnung bei internationalen Arbeitsstreitigkeiten im professionellen Fussballsport (E. 4).

Merkliste

Gemerkt0
Militärversicherung
1
Erwerbsersatzordnung0
Familienzulagen und kantonale Sozialversicherung0
Arbeitslosenversicherung62
Sachenrecht
136
Register19
Obligationenrecht und Handelsrecht1167▶
Obligationenrecht (allgemein)380Vertragsrecht383Gesellschaftsrecht203Wertpapierrecht8Haftpflichtrecht192
Immaterialgüter-, Wettbewerbs- und Kartellrecht25
AIGAusländer- und Integrationsgesetz248
BVGBerufliche Vorsorge2450
KVGKrankenversicherung2110
ELGErgänzungsleistungen1087
FZGFreizügigkeit475
EOErwerbsersatz162
FINMAGFinanzmarktaufsicht49
GwGGeldwäscherei36
aBVBundesverfassung von 1874
2006
AVIVArbeitslosenversicherungsverordnung1680
USGUmweltschutzgesetz1164
StHGSteuerharmonisierungsgesetz981
VVGVersicherungsvertragsgesetz911
KVVKrankenversicherungsverordnung759
ELVVerordnung über die Ergänzungsleistungen622
VZGVerordnung über die Zwangsverwertung von Grundstücken622
KUVGKranken- und Unfallversicherungsgesetz (bis 1995)577
BStPBundesstrafprozess (bis 2010)555
GSchGGewässerschutzgesetz544
KLVKrankenpflege-Leistungsverordnung496
MSchGMarkenschutzgesetz489
LSVLärmschutz-Verordnung483
FZAFreizügigkeitsabkommen Schweiz–EU465
SVGStrassenverkehrsgesetz417
LugÜLugano-Übereinkommen340
ANAGAufenthalt und Niederlassung der Ausländer (bis 2007)319
HVIVerordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die IV273
NHGNatur- und Heimatschutzgesetz270
RPVRaumplanungsverordnung244
PatGPatentgesetz231
EntGEnteignungsgesetz228
OHGOpferhilfegesetz214
BGFAAnwaltsgesetz206
aStGBStrafgesetzbuch, alte Fassung185
URGUrheberrechtsgesetz182
GBVGrundbuchverordnung176
BüGBürgerrechtsgesetz172
VGVerantwortlichkeitsgesetz167
BankGBankengesetz129
IRSGRechtshilfegesetz129
VStrRVerwaltungsstrafrechtsgesetz93
MWSTVMehrwertsteuerverordnung90
VRVVerkehrsregelnverordnung88
StGSteuergesetz (kantonal) / Stempelabgabengesetz79
AsylGAsylgesetz78
PBGPlanungs- und Baugesetz (kantonal)73
OLEBegrenzungsverordnung (BVO, französisch)66
WStBWehrsteuerbeschluss (bis 1994)65
BdBStBundesratsbeschluss über die direkte Bundessteuer (bis 1994)54
MFGMotorfahrzeuggesetz (bis 1959)54
SSVSignalisationsverordnung43
VZVVerkehrszulassungsverordnung27
EUeREuropäisches Rechtshilfeübereinkommen25
ANAVVollziehungsverordnung zum ANAG21
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BGE 152 IV 24922.01.2026
Art. 104 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 118 Abs. 1 und Art. 119 Abs. 2 lit. a, Art. 104 Abs. 2, Art. 105 Abs. 2, Art. 115 Abs. 1 sowie Art. 322 Abs. 2 i.V.m. Art. 382 Abs. 1 StPO ; Parteistellung und Beschwerdelegitimation der Invalidenversicherungsstelle (IV-Stelle) im…
BGE 152 III 11513.01.2026
Art. 9 Abs. 1 und 2 IPRG ; Art. 199 Abs. 2 ZPO ; internationale Rechtshängigkeit; erste, für die Klageeinleitung notwendige Verfahrenshandlung. Um die Rechtshängigkeit im Sinne von Art. 9 Abs. 2 IPRG zu begründen, genügt die Einreichung eines freiwilligen Schlichtungsgesuchs…
BGE 152 III 15418.12.2025
Art. 111 Abs. 1 Satz 2 ZPO ; Art. 68 SchKG ; Rückerstattung des Kostenvorschusses an obsiegende Partei in summarischen SchKG-Verfahren nach Art. 251 ZPO . Art. 111 Abs. 1 Satz 2 ZPO ist auch in summarischen SchKG-Verfahren gemäss Art. 251 ZPO anwendbar und geht Art. 68 SchKG…
BGE 152 III 13712.12.2025
Art. 126 Abs. 2 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 lit. c IPRG ; Bestimmung des Stellvertretungsstatuts. Für die Anknüpfung des Stellvertretungsstatuts an den Ort der Niederlassung gemäss Art. 126 Abs. 2 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 lit. c IPRG muss der Stellvertreter am betreffenden Ort eine…
BGE 152 III 9225.11.2025
Art. 88 Abs. 2, Art. 265a Abs. 1 und 4 SchKG ; Verfahren betreffend Feststellung neuen Vermögens, Fortsetzung der Betreibung und Fristenstillstand. Während des summarischen und ordentlichen Verfahrens betreffend Feststellung neuen Vermögens steht die Jahresfrist, innert welcher…
BGE 152 III 10616.10.2025
Art. 166 ff. SchKG ; Art. 731b Abs. 1 bis Ziff. 3 OR ; Art. 103 Abs. 2 lit. a BGG ; Konkurseröffnung nach SchKG; Auflösung der Gesellschaft wegen Organmangels und Anordnung der Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs. Das Auflösungsurteil gemäss Art. 731b Abs. 1 bis…
BGE 152 IV 12918.09.2025
Art. 48 Abs. 1 und Art. 100 Abs. 1 BGG ; Beweis der rechtzeitigen Aufgabe der Beschwerde bei der Schweizerischen Post im Rahmen eines Abholvertrags. Eine rechtsuchende Person, die eine fristgebundene Sendung im Rahmen eines Abholvertrags der Post übergibt, kann davon ausgehen…
BGE 152 III 12703.09.2025
Art. 44 und 45 IPRG ; Ort der Eheschliessung, wenn sich eine der betroffenen Personen im Zeitpunkt des amtlichen Rechtsaktes in der Schweiz befindet und die andere im Ausland. Gibt die Verlobte ihr Eheversprechen in Anwesenheit von Zeugen vor der zuständigen Behörde im Ausland…
BGE 151 III 55328.08.2025
Art. 44 SchKG ; Art. 184 Abs. 3 BV ; Art. 2 des Embargogesetzes; Art. 15 der Ukraine-Verordnung. Auf sanktionsrechtliche Vermögenssperren, die sich auf die Ukraine-Verordnung stützen, ist Art. 44 SchKG analog anwendbar (E. 3 und 4).
BGE 152 III 10321.08.2025
Art. 153 Abs. 2 SchKG ; Zustellung des Zahlungsbefehls an den Ehegatten des Schuldners. Zur Frage, ob der Ehegatte, dem gestützt auf Art. 153 Abs. 2 lit. a SchKG ein Zahlungsbefehl zugestellt wurde, unter den Voraussetzungen von Art. 153 Abs. 2 lit. b SchKG die Zustellung eines…
BGE 151 III 57411.08.2025
Art. 174 SchKG ; Tilgung der Kosten des Konkursgerichts innert der zehntägigen Frist zur Weiterziehung des Konkurserkenntnisses; Erfordernis der Glaubhaftmachung der Zahlungsfähigkeit. Hat der Schuldner die Kosten des Konkursgerichts erst im Beschwerdeverfahren getilgt, hat er…
BGE 151 III 56324.07.2025
Art. 46, 52 f., 89, 272 SchKG; Prosequierung eines schweizweiten Arrestes; Pfändung. Der schweizweite Arrest ermöglicht die Prosequierung des Arrestes durch ein einziges Betreibungs- und Fortsetzungsbegehren. Das Betreibungsamt hat die Pfändung der verarrestierten Vermögenswerte…
BGE 151 III 51609.07.2025
Art. 297 Abs. 5 SchKG ; Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG ; Beschwerde gegen die Sistierung eines Zivilprozesses aufgrund einer bewilligten Nachlassstundung; Erfordernis des nicht wieder gutzumachenden Nachteils. Mit Bewilligung der Nachlassstundung werden nicht dringliche Zivilprozesse…
BGE 151 III 53809.07.2025
Art. 82 SchKG ; Art. 257e Abs. 4 OR ; provisorische Rechtsöffnung; befreiende Einwendung; vom Mieter gestellte Sicherheiten. Im Rahmen einer summarischen Prüfung der rechtlichen Begründetheit der befreienden Einwendung des Betriebenen darf das Rechtsöffnungsgericht davon…
BGE 151 V 33309.07.2025
Art. 19 BVG ; Art. 20 BVV 2 ; Art. 15 Abs. 1 lit. b FZV ; vorrangige Begünstigte hinsichtlich der Erhaltung des Vorsorgeschutzes im Todesfall; geschiedener Ehegatte. Geschiedene Ehegatten gehören gemäss Art. 19 BVG zum Kreis der überlebenden Ehegatten, auf den Art. 15 Abs. 1…
BGE 151 V 34307.07.2025
Art. 21 Abs. 3 FZA ; Art. 79b Abs. 2 BVG ; Art. 60b Abs. 1 BVV 2 ; quantitative und zeitliche Begrenzung der jährlichen Einkaufssumme der beruflichen Vorsorge. Art. 60b Abs. 1 BVV 2 begrenzt die jährliche Einkaufssumme quantitativ (20 % des versicherten Lohns) und zeitlich (fünf…
BGE 151 III 58626.06.2025
Art. 190a Abs. 1 lit. b IPRG ; internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Revision; Einwirkung durch Verbrechen oder Vergehen. Voraussetzungen des Revisionsgrunds der Einwirkung auf den Schiedsentscheid durch ein Verbrechen oder ein Vergehen ( Art. 190a Abs. 1 lit. b IPRG )…
BGE 151 III 59124.06.2025
Art. 73 Abs. 1 lit. b BVG ; sachliche Zuständigkeit des kantonalen Gerichts für Streitigkeiten im Bereich der beruflichen Vorsorge; Klage auf Rückerstattung von Prämien der gebundenen Selbstvorsorge. Die Klage auf Rückerstattung von Prämien aus der gebundenen Selbstvorsorge…
BGE 151 III 57912.06.2025
Art. 495 ff. ZGB ; Art. 285 ff., 288 SchKG ; Erbverzicht; paulianische Anfechtung. Der Erbverzicht nach Art. 495 ff. ZGB ist keine Rechtshandlung, die der Absichtsanfechtung nach Art. 288 SchKG untersteht (E. 4).
BGE 151 V 28026.05.2025
Art. 82 Abs. 2 BVG ; gebundene Vorsorge (Säule 3a); Beweismass. Der Nachweis strittiger Fakten ist in Streitigkeiten der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) grundsätzlich mit dem strikten Beweismass zu erbringen. Eine Herabsetzung der Beweisanforderungen ist nur soweit angezeigt, als…
BGE 151 III 49707.05.2025
Prozessstandschaft; Prozessmaxime betreffend die Prozessvoraussetzungen der Klage; gerichtliche Fragepflicht. Die Befugnis, im eigenen Namen das Recht eines Dritten gerichtlich geltend zu machen (Prozessstandschaft), stellt eine Prozessvoraussetzung der Klage dar und untersteht…
BGE 151 III 47117.04.2025
Art. 190a Abs. 1 lit. a IPRG ; internationale Schiedsgerichtsbarkeit, Revision, nachträglich gefundene Beweismittel. Eine Revision gestützt auf ein nach dem zu revidierenden Schiedsentscheid entstandenes Beweismittel ist ausgeschlossen (E. 6).
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BGE152 IV 242
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BGE 152 IV 242

18. Auszug aus dem Urteil der II. strafrechtlichen Abteilung i.S. A. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis, Zentrales Amt (Beschwerde in Strafsachen)
7B_760/2023 vom 4. Februar 2026

Regeste

Art. 325 StPOArt. 350 StPOArt. 9 StPO

Art. 9 und 350 StPO ; Abweichung vom ausdrücklich angeklagten Reinheitsgrad eines Betäubungsmittels. Legt das Sachgericht seinem Schuldspruch einen höheren als den ausdrücklich angeklagten Reinheitsgrad zugrunde, verletzt es den Anklagegrundsatz (E. 2).

Sachverhalt ab Seite 243

Sachverhalt

— BGE 152 IV 242, S. 243 —

A.

A.a Die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis wirft A. unter anderem vor, zu unterschiedlichen Zeitpunkten und an unterschiedlichen Orten 4,62-4,95 g reines Kokain an B. (14-15 g Kokaingemisch mit einem Reinheitsgrad von 33 %), 1,65-3,3 g reines Kokain an C. (5-10 g Kokaingemisch mit einem Reinheitsgrad von 33 %), 1,65-2,31 g reines Kokain an D. (5-7 g Kokaingemisch mit einem Reinheitsgrad von 33 %), 1,15 g reines Kokain an E. (3,5 g Kokaingemisch mit einem Reinheitsgrad von 33 %), 2,64-2,97 g reines Kokain an F. (8-9 g Kokaingemisch mit einem Reinheitsgrad von 33 %), 2,64 g reines Kokain an G. (8 g Kokaingemisch mit einem Reinheitsgrad von 33 %), 3,3-3,96 g reines Kokain an H. (10-12 g Kokaingemisch mit einem Reinheitsgrad von 33 %), 0,33 g reines Kokain an I. (1 g Kokaingemisch mit einem Reinheitsgrad von 33 %), 0,39-0,46 g reines Kokain an J. (1,2-1,4 g Kokaingemisch mit einem Reinheitsgrad von 33 %) sowie 0,49 g reines Kokain an K. (1,5 g Kokaingemisch mit einem Reinheitsgrad von 33 %) abgegeben zu haben.

A.b Das Kreisgericht Oberwallis für die Bezirke Brig, Östlich-Raron und Goms sprach A. mit Urteil vom 26. August 2022 namentlich der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz ( Art. 19 Abs. 1 lit. c BetmG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG sowie Art. 19a Ziff. 1 BetmG ; SR 812.121) schuldig.

B. A. focht das Urteil des Kreisgerichts in Teilen an. Mit Urteil vom 30. März 2023 wies das Kantonsgericht Wallis die Berufung von A. grossmehrheitlich ab. Das Kantonsgericht hält insbesondere für erstellt, dass A. mindestens 35,85 g reines Kokain in Verkehr gebracht hat.

C. A. gelangt mit Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht und beantragt, das Urteil des Kantonsgerichts teilweise aufzuheben und ihn namentlich vom Vorwurf der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz im Sinne von Art. 19 Abs. 1 lit. c BetmG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG freizusprechen. Er sei wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz im Sinne von Art. 19 Abs. 1 lit. c BetmG und Art. 19a Ziff. 1 BetmG — BGE 152 IV 242, S. 244 — schuldig zu sprechen. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.

A. stellt zudem ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege im bundesgerichtlichen Beschwerdeverfahren.

Die Parteien wurden mit Schreiben vom 16. Oktober 2023 orientiert, dass die Beschwerde aufgrund einer internen Reorganisation durch die II. strafrechtliche Abteilung des Bundesgerichts beurteilt wird.

Das Kantonsgericht hat auf eine Vernehmlassung verzichtet. Die Staatsanwaltschaft hat keine Stellungnahme eingereicht. Es wurden die kantonalen Akten eingeholt.

Das Bundesgericht heisst die Beschwerde teilweise gut und weist sie im Übrigen ab, soweit es darauf eintritt.

(Zusammenfassung)

Erwägungen

Aus den Erwägungen:

2. Der Beschwerdeführer rügt in Bezug auf den Schuldspruch wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Verletzung des Anklagegrundsatzes.

2.1 Er moniert zusammengefasst, dem Schuldspruch wegen qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz liege ein Reinheitsgrad von 68,3 % zugrunde. In der Anklage werde indes ein Reinheitsgrad von 33 % genannt. Der Reinheitsgrad bilde Teil des Sachverhalts. Das Sachgericht sei deshalb an den in der Anklage genannten Reinheitsgrad von 33 % gebunden. Der vorinstanzliche Schuldspruch verletze Art. 9 StPO .

2.2 Die Vorinstanz führt im Wesentlichen aus, es habe kein Kokain sichergestellt werden können. Der tatsächliche Reinheitsgrad der Droge habe daher nicht ermittelt und in der Anklage aufgeführt werden können bzw. müssen. In Fällen der Weitergabe von Betäubungsmitteln zählten die einzelnen Abgabehandlungen und die abgegebene Gesamtmenge der reinen Substanz zum wesentlichen Sachverhalt. Diese Aspekte müssten hinreichend genau umschrieben sein, damit die beschuldigte Person wisse, was ihr vorgeworfen werde, und sich angemessen verteidigen könne. Je deutlicher der Grenzwert zum qualifizierten Delikt überschritten werde, desto weniger wichtig sei aber die exakte Menge und der Reinheitsgrad der abgegebenen Betäubungsmittel. Beruhe ein Sachverhalts- oder Berechnungselement — BGE 152 IV 242, S. 245 — nicht auf tatsächlichen Ermittlungsergebnissen und müsse daher in der Anklage überhaupt nicht aufgeführt werden, könne es auch keine Begrenzungswirkung entfalten. Diese komme vielmehr der in der Anklage enthaltenen Angabe von insgesamt 38,58-42,6 g reinem Kokain zu. Dieser Rahmen werde eingehalten, weshalb der Anklagegrundsatz nicht verletzt sei.

2.3 Nach dem in Art. 9 Abs. 1 StPO festgeschriebenen Anklagegrundsatz bestimmt die Anklageschrift den Gegenstand des Gerichtsverfahrens (Umgrenzungsfunktion; Art. 9 StPO und Art. 325 StPO ; Art. 29 Abs. 2 BV sowie Art. 32 Abs. 2 BV ; Art. 6 Ziff. 1 EMRK und Art. 6 Ziff. 3 lit. a und b EMRK ). Die Anklage hat die der beschuldigten Person zur Last gelegten Delikte in ihrem Sachverhalt so präzise zu umschreiben, dass die Vorwürfe in objektiver und subjektiver Hinsicht genügend konkretisiert sind. Zugleich bezweckt der Anklagegrundsatz den Schutz der Verteidigungsrechte der beschuldigten Person und garantiert den Anspruch auf rechtliches Gehör (Informationsfunktion; BGE 149 IV 128 E. 1.2; BGE 144 I 234 E. 5.6.1; BGE 143 IV 63 E. 2.2; je mit Hinweisen). Die beschuldigte Person muss unter dem Gesichtspunkt der Informationsfunktion aus der Anklage ersehen können, was ihr konkret vorgeworfen wird. Dies bedingt eine zureichende, das heisst möglichst kurze, aber genaue ( Art. 325 Abs. 1 lit. f StPO ) Umschreibung der Sachverhaltselemente, die für eine Subsumtion unter die anwendbaren Straftatbestände erforderlich sind. Entscheidend ist, dass die betroffene Person genau weiss, welcher konkreter Handlungen sie beschuldigt und wie ihr Verhalten rechtlich qualifiziert wird, damit sie sich in ihrer Verteidigung richtig vorbereiten kann ( BGE 143 IV 63 E. 2.2 mit Hinweisen; Urteil 7B_1050/2023 vom 27. Mai 2025 E. 2.3.1). Die nähere Begründung der Anklage erfolgt an Schranken. Es ist Aufgabe des Gerichts, den Sachverhalt verbindlich festzustellen und darüber zu befinden, ob der angeklagte Sachverhalt erstellt ist oder nicht (vgl. BGE 149 IV 128 E. 1.2 mit Hinweisen; Urteil 7B_1050/2023 vom 27. Mai 2025 E. 2.3.1). Dieses ist an den in der Anklage umschriebenen Sachverhalt gebunden (Immutabilitätsprinzip), nicht aber an die darin vorgenommene rechtliche Würdigung ( Art. 350 Abs. 1 StPO ). Der Anklagegrundsatz ist verletzt, wenn die angeklagte Person für Taten verurteilt wird, bezüglich welcher die Anklageschrift den inhaltlichen Anforderungen nicht genügt, oder wenn das Gericht mit seinem Schuldspruch über den angeklagten Sachverhalt hinausgeht (Urteil 7B_1050/2023 vom 27. Mai 2025 E. 2.3.1 mit Hinweisen). — BGE 152 IV 242, S. 246 —

2.4 Die Rüge des Beschwerdeführers ist begründet.

2.4.1 Anders als in den von der Vorinstanz zitierten Urteilen des Bundesgerichts (Urteile 6B_720/2018 vom 3. Oktober 2018; 6B_676/2013 vom 28. April 2014) fehlt im vorliegenden Fall die Angabe des Reinheitsgrads in der Anklage nicht gänzlich. Die Staatsanwaltschaft hat ihrer Anklage im Gegenteil ausdrücklich einen bestimmten - deutlich unter dem statistischen Mittelwert gemäss Betäubungsmittelstatistik der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) liegenden - Reinheitsgrad zugrunde gelegt. Es kann daher in der hier zu beurteilenden Konstellation nicht ohne Weiteres von einer (implizit angeklagten) mittleren Qualität ausgegangen werden. Vielmehr stellt sich namentlich mit Blick auf die Umgrenzungsfunktion bzw. das Immutabilitätsprinzip die Frage, ob eine Anpassung des angeklagten Reinheitsgrads nach oben zulässig ist.

2.4.2 Im vorliegenden Kontext ist zunächst zu prüfen, ob die Bestimmung des Reinheitsgrads - insbesondere dann, wenn er geschätzt werden muss - zur Sachverhaltsfeststellung oder zur rechtlichen Würdigung gehört. Nur in ersterem Fall kommt eine Bindung des Sachgerichts an den angeklagten Reinheitsgrad überhaupt in Betracht (vgl. Art. 350 Abs. 1 StPO ).

Können die Betäubungsmittel sichergestellt werden, ist der Reinheitsgrad - regelmässig unter Beizug einer sachverständigen Person (vgl. Art. 182 ff. StPO ) - durch eine chemische Analyse in einem Labor zu bestimmen (vgl. GUSTAV HUG-BEELI, Betäubungsmittelgesetz [BetmG], Kommentar [...], 2016, N. 870 zu Art. 19 BetmG ; HANS MAURER, in: StGB, JStG, Kommentar 2022, N. 41a zu Art. 19 BetmG ). Die Bestimmung des Reinheitsgrads ist bei sichergestellten Betäubungsmitteln mithin Teil der Sachverhaltsfeststellung.

Wenn die in Umlauf gesetzten Betäubungsmittel nicht mehr sichergestellt und folglich keiner Analyse unterzogen werden können, ist es nach der Rechtsprechung zulässig, in Bezug auf den Reinheitsgrad auf Schätzungen abzustellen ( BGE 145 IV 312 E. 2.3; Urteil 6B_1081/2018 vom 10. September 2019 E. 3.1). Dabei sind die konkreten Umstände des zu beurteilenden Einzelfalls zu beachten (vgl. Urteil 6B_1081/2018 vom 10. September 2019 E. 3.1). Im Rahmen der Schätzung können auch die von der SGRM erstellten jährlichen Statistiken über die Wirkstoffgehalte von Sicherstellungen berücksichtigt werden (vgl. Urteil 6B_1088/2023 vom 26. Mai 2025 E. 2.3.3.2 mit Hinweisen). Das Sachgericht ist nicht verpflichtet, — BGE 152 IV 242, S. 247 — von einem durch tragfähige Schätzungen ermittelten Wirkstoffgehalt in Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo einen zusätzlichen Sicherheitsabschlag zu machen. Erst wenn keine hinreichenden Feststellungen zum Wirkstoffgehalt getroffen werden können, ist von dem nach den Umständen für die beschuldigte Person in Betracht kommenden niedrigsten Wirkstoffgehalt auszugehen (vgl. Urteil 6B_1081/2018 vom 10. September 2019 E. 3.1). Vor diesem Hintergrund erhellt, dass die Bestimmung des Reinheitsgrads auch bei nicht sichergestellten Betäubungsmitteln Teil der Beweiswürdigung und damit der Sachverhaltsfeststellung bildet.

Im Sinne eines Zwischenfazits ist damit festzuhalten, dass es sich bei der Bestimmung des Reinheitsgrads - unabhängig davon, ob dieser mittels chemischer Analyse festgestellt werden kann oder geschätzt werden muss - um eine Sachverhalts- bzw. Tatfrage handelt (vgl. Urteil 6B_1040/2017 vom 14. Februar 2018 E. 1.3). Die Bestimmung des Reinheitsgrads beschlägt mit anderen Worten nicht die rechtliche Würdigung des Sachverhalts (vgl. Art. 350 Abs. 1 StPO ).

2.4.3 In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, inwiefern dem Reinheitsgrad als Sachverhaltselement überhaupt eine Bedeutung zukommt und wie sich dies in der vorliegenden Konstellation auf den Anklagegrundsatz auswirkt.

Zunächst ist festzuhalten, dass im Zusammenhang mit der Beurteilung von Betäubungsmitteldelikten im Allgemeinen und für die Qualifikation als mengenmässig schwerer Fall im Sinne von Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG im Besonderen zwar allein die reine Betäubungsmittelmenge - im vorliegenden Fall die reine Kokainmenge - massgebend ist (vgl. BGE 150 IV 213 E. 1.4; BGE 145 IV 312 E. 2.1.1). Diese berechnet sich indes als Produkt aus Betäubungsmittelgemisch und Reinheitsgrad (vgl. Urteil 7B_114/2025 vom 26. Februar 2025 E. 3.3.1). Wird der beschuldigten Person in der Anklage eine Widerhandlung mit einem Betäubungsmittelgemisch vorgeworfen - was praktisch immer der Fall sein dürfte, weil Betäubungsmittel im illegalen Drogenhandel selten in reiner Form gehandelt werden (vgl. BGE 145 IV 312 E. 2.1.1; HUG-BEELI, a.a.O., N. 862 zu Art. 19 BetmG ) -, kommt dem Reinheitsgrad eine zentrale Bedeutung zu. Wird der Reinheitsgrad nach oben angepasst, erhöht sich auch die (massgebende) reine Betäubungsmittelmenge. — BGE 152 IV 242, S. 248 —

Der Reinheitsgrad kann weiter auch im Rahmen der Beurteilung der Gesundheitsgefahr im Sinne von Art. 19 Abs. 2 lit. a BetmG von Bedeutung sein (vgl. MAURER, a.a.O., N. 41a zu Art. 19 BetmG ). Ist eine Droge besonders rein, kann dies im Hinblick auf das Vorliegen einer direkten oder indirekten Gefahr für die Gesundheit vieler Menschen als Kriterium berücksichtigt werden (Gefahr der Überdosis; vgl. BGE 145 IV 312 E. 2.1.2).

Schliesslich kann der Reinheitsgrad des Betäubungsmittels auch bei der Strafzumessung relevant sein. Handelt der Täter wissentlich mit ausgesprochen reinen Drogen, ist das Verschulden schwerer, handelt er wissentlich mit besonders stark gestreckten Drogen, ist es leichter (vgl. BGE 122 IV 299 E. 2c).

Passt das Sachgericht den ausdrücklich angeklagten Reinheitsgrad (zuungunsten der beschuldigten Person) nach oben an, weicht es bei dieser Sachlage in einem massgeblichen Punkt vom angeklagten Sachverhalt ab. Dies ist mit Blick auf den Anklagegrundsatz unzulässig. Das Sachgericht ist an den in der Anklageschrift ausdrücklich genannten Reinheitsgrad insofern gebunden, als es seinem Schuldspruch nicht einen höheren Reinheitsgrad zugrunde legen darf. Eine Abweichung nach unten (zugunsten der beschuldigten Person) ist dagegen ohne Weiteres zulässig (vgl. Urteile 7B_6/2021 vom 5. März 2024 E. 8.4.2 mit Hinweis; 6B_999/2021 vom 10. Oktober 2022 E. 1.2.2).

2.4.4 Im vorliegenden Fall hat die Staatsanwaltschaft ausdrücklich einen Reinheitsgrad von 33 % angeklagt. Dem vorinstanzlichen Schuldspruch liegt indes ein Reinheitsgrad von 68.3 % zugrunde. Mit der Anpassung des Reinheitsgrads nach oben weicht die Vorinstanz nach dem Gesagten in massgeblicher Weise vom angeklagten Sachverhalt ab bzw. geht über diesen hinaus. Dies ist mit dem Anklagegrundsatz nicht vereinbar und verletzt Art. 9 StPO und Art. 350 StPO . Die Beschwerde erweist sich in diesem Punkt folglich als begründet. Die Sache ist zu neuer Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Diese hat bei ihrer rechtlichen Würdigung vom angeklagten Reinheitsgrad von 33 % auszugehen. Soweit der Beschwerdeführer aufgrund der Verletzung des Anklagegrundsatzes einen direkten Freispruch vom Vorwurf der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz bzw. eine Verurteilung lediglich wegen mehrfacher Widerhandlungen im Sinne von Art. 19 Abs. 1 lit. c BetmG verlangt, ist die Beschwerde dagegen abzuweisen. Die — BGE 152 IV 242, S. 249 —

Voraussetzungen für ein reformatorisches Urteil sind nicht erfüllt (vgl. nicht publ. E. 6.1).

Themen
AnklagegrundsatzImmutabilitätsprinzipIn dubio pro reoInformationsfunktionKokainMengenmässig schwerer FallReinheitsgradReinheitsgrad von BetäubungsmittelnSachverhaltsfeststellungSchweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM)TatfrageUmgrenzungsfunktion
Quelle des Entscheidtextes: bger.ch · Schweizerisches Bundesgericht · BGE 152 IV 242
§Normen
Art. 9 StPOArt. 19 Abs. 2 lit. a BetmGArt. 325 Abs. 1 lit. f StPOArt. 325 StPOArt. 350 StPO
Zitierte Entscheide
7B_1050/202327.05.2025
Anklagegrundsatz, Rechtliches Gehör, Fahrlässigkeit
6B_1088/202326.05.2025
Anklagegrundsatz, Rechtliches Gehör, Willkürverbot
7B_114/202526.02.2025
Untersuchungshaft, Fluchtgefahr, Dringender Tatverdacht
BGE 150 IV 21318.03.2024
Addition von Betäubungsmittelmengen bei wiederholter Tatbegehung, Mengenmäßig schwerer Fall bei wiederholter Tatbegehung, Mengenmässig schwerer Fall
7B_6/202105.03.2024
Urkundenfälschung, Erschleichung einer falschen Beurkundung, Simulation
BGE 149 IV 12830.01.2023
Amtsmissbrauch, Anklagegrundsatz, Nachteilsabsicht
6B_999/202110.10.2022
Anklagegrundsatz, Rechtliches Gehör, Notwendige Verteidigung
6B_1081/201810.09.2019
Grundsatz in dubio pro reo, Freie Beweiswürdigung, Indizienbeweis
BGE 145 IV 31229.07.2019
Gefahr für die Gesundheit vieler Menschen, Grenzwerte für Betäubungsmittel, Methamphetamin
BGE 144 I 23424.10.2018
Aktive Rolle des Gerichts, Befangenheit, Beweisführung in Abwesenheit der Staatsanwaltschaft
6B_720/201803.10.2018
Anklagegrundsatz, Rechtliches Gehör, Untersuchungsgrundsatz
6B_1040/201714.02.2018
Willkürverbot, Qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, Sachverhaltsfeststellung
BGE 143 IV 6321.12.2016
Absorptionsprinzip, Anklageprinzip, Anwendbares Sanktionsrecht
6B_676/201328.04.2014
Begründungsanforderungen an die Beschwerde, Übergangsrecht StPO, Überprüfung kantonalen Rechts
BGE 122 IV 29926.09.1996
Ersatzforderung, Nichtigkeitsbeschwerde, Reinheitsgrad von Betäubungsmitteln
Quelle: Bundesgericht·bger.ch·BGE 152 IV 242

Zitiervorschlag: BGE 152 IV 242, bgex.ch/bge/152-iv-242