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Staatsrecht49179▶
Grundrecht2384Bürgerrecht und Ausländerrecht3910Staatshaftung298Öffentliches Dienstverhältnis664Politische Rechte393Rechtshilfe und Auslieferung349Unterrichtswesen und Berufsausbildung261Kunst und Kultur7Ökologisches Gleichgewicht440Sicherheits- und Friedenspolitik21Öffentliche Finanzen und Abgaberecht2527Raumplanung und öffentliches Baurecht3296Enteignung118
Energie & Verkehr & Post- und Fernmeldeverkehr, Medien3021▶
Energie165Strassenbau und Strassenverkehr2604Verkehr (ohne Strassenverkehr)124Post- und Fernmeldeverkehr25Medien103
Sozialversicherungsrecht5302▶
Alters- und Hinterlassenenversicherung436Invalidenversicherung2139Ergänzungsleistungen192Berufliche Vorsorge483Krankenversicherung575Unfallversicherung888Militärversicherung
Gesundheitswesen & soziale Sicherheit329Wirtschaft347
Verfahren24545▶
Zivilprozess6299Strafprozess11300Verwaltungsverfahren5500Zuständigkeitsfragen, Garantie des Wohnsitzrichters und des verfassungsmässigen Richters154Zwangsvollstreckung430Schiedsgerichtsbarkeit827
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht1003
Privatrecht7730▶
Zivilrecht3985▶
Privatrecht (allgemein)271Personenrecht207Familienrecht2779Erbrecht277Sachenrecht
Strafrecht3674▶
Strafrecht (allgemein)1704Straftaten1586Verwaltungsstrafrecht163Straf- und Massnahmenvollzug221
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Privatrecht1/6▶
ZGBZivilgesetzbuch21181ORObligationenrecht18666IPRGInternationales Privatrecht2264BGBBBäuerliches Bodenrecht360HRegVHandelsregisterverordnung243FusGFusionsgesetz98
Strafrecht35124▶
StGBStrafgesetzbuch19049StPOStrafprozessordnung15022BetmGBetäubungsmittel1053
Verfahren und Vollstreckung160885▶
BGGBundesgerichtsgesetz137682SchKGSchuldbetreibung und Konkurs9980ZPOZivilprozessordnung8296VwVGVerwaltungsverfahren4352VGGVerwaltungsgerichtsgesetz575
Staats- und Verwaltungsrecht1/6▶
BVBundesverfassung55346EMRKMenschenrechtskonvention19820AuGAusländergesetz3693RPGRaumplanung3461AIGAusländer- und Integrationsgesetz2283
Sozialversicherung44722▶
ATSGSozialversicherungsrecht, Allg. Teil15401IVGInvalidenversicherung10125UVGUnfallversicherung5602AHVGAlters- und Hinterlassenenversicherung3728AVIGArbeitslosenversicherung3582
Wirtschaft und Steuern4742▶
DBGDirekte Bundessteuer3053UWGUnlauterer Wettbewerb563MWSTGMehrwertsteuer551KGKartellgesetz220FINMAGFinanzmarktaufsicht138
Weitere Erlasse5/50▶
OGBundesrechtspflegegesetz (bis 2006)36281aBVBundesverfassung von 18745866BZPBundeszivilprozess4666SVGStrassenverkehrsgesetz3400
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SR 1Staat – Volk – BehördenSR 2Privatrecht – Zivilrechtspflege – VollstreckungSR 3Strafrecht – Strafrechtspflege – StrafvollzugSR 4Schule – Wissenschaft – KulturSR 5LandesverteidigungSR 6FinanzenSR 7Öffentliche Werke – Energie – VerkehrSR 8Gesundheit – Arbeit – Soziale SicherheitSR 9Wirtschaft – Technische ZusammenarbeitSR 0.Völkerrecht
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BGE – amtlich publizierte Leitentscheide
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BGE (3'692)BGer (56'952)
1874–2026
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BGE ab 1875
18742026
BGE 152 V 7927.03.2026
Art. 43a Abs. 1-6 und Art. 61 lit. c ATSG ; Observationsmaterial des Privatversicherers im Sozialversicherungsverfahren. Die Zulässigkeit der Observation richtet sich für den Privatversicherer nicht nach Art. 43a und 43b ATSG (E. 3.1). Im Sozialversicherungsverfahren ist das…
BGE 152 I 2027.02.2026
Art. 25 Abs. 3 und Art. 80h lit. b IRSG ; Art. 29a BV ; Ablehnung des Bundesamts für Justiz (BJ), die Überstellung ins Ausland zur Vollstreckung einer in der Schweiz ausgesprochenen Strafe zu verlangen; Rechtsschutz. Der Verurteilte ist berechtigt, die Ablehnung des BJ, ein…
BGE 152 I 7525.02.2026
Art. 10 und 11 EMRK ; Art. 16 und 22 BV ; Art. 85 KV/VD ; verweigerte Bewilligung einer politischen Debatte in einer Bildungseinrichtung. Die Verweigerung der Durchführung einer Debatte mit einer ausgewogenen Vertretung der politischen Kräfte und einer angemessenen Moderation in…

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BGE152 V 79
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BGE 152 V 79›Regeste›
Reg.·SV.·E.
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Erwerbsersatzordnung15
Familienzulagen und kantonale Sozialversicherung53
Arbeitslosenversicherung491
429
Register22
Obligationenrecht und Handelsrecht3578▶
Obligationenrecht (allgemein)592Vertragsrecht2410Gesellschaftsrecht278Wertpapierrecht4Haftpflichtrecht292
Immaterialgüter-, Wettbewerbs- und Kartellrecht165
DSGDatenschutz289
BVGBerufliche Vorsorge2450
KVGKrankenversicherung2110
ELGErgänzungsleistungen1087
FZGFreizügigkeit475
EOErwerbsersatz162
GwGGeldwäscherei123
VAGVersicherungsaufsicht94
BStP
Bundesstrafprozess (bis 2010)
3399
StHGSteuerharmonisierungsgesetz2782
ANAGAufenthalt und Niederlassung der Ausländer (bis 2007)2780
UVVUnfallversicherungsverordnung2474
AHVVAHV-Verordnung2095
IRSGRechtshilfegesetz2056
AVIVArbeitslosenversicherungsverordnung1680
FZAFreizügigkeitsabkommen Schweiz–EU1676
USGUmweltschutzgesetz1164
VRVVerkehrsregelnverordnung1018
VVGVersicherungsvertragsgesetz911
OHGOpferhilfegesetz900
RPVRaumplanungsverordnung790
KVVKrankenversicherungsverordnung759
NHGNatur- und Heimatschutzgesetz749
aStGBStrafgesetzbuch, alte Fassung715
ELVVerordnung über die Ergänzungsleistungen622
VZGVerordnung über die Zwangsverwertung von Grundstücken622
BGFAAnwaltsgesetz582
KUVGKranken- und Unfallversicherungsgesetz (bis 1995)577
VStrRVerwaltungsstrafrechtsgesetz546
GSchGGewässerschutzgesetz544
AsylGAsylgesetz502
EntGEnteignungsgesetz502
KLVKrankenpflege-Leistungsverordnung496
BüGBürgerrechtsgesetz492
MSchGMarkenschutzgesetz489
VZVVerkehrszulassungsverordnung484
LSVLärmschutz-Verordnung483
ANAVVollziehungsverordnung zum ANAG479
LugÜLugano-Übereinkommen475
EUeREuropäisches Rechtshilfeübereinkommen379
SSVSignalisationsverordnung344
MWSTVMehrwertsteuerverordnung316
PBGPlanungs- und Baugesetz (kantonal)316
VGVerantwortlichkeitsgesetz302
StGSteuergesetz (kantonal) / Stempelabgabengesetz285
HVIVerordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die IV273
BankGBankengesetz269
MFGMotorfahrzeuggesetz (bis 1959)268
WStBWehrsteuerbeschluss (bis 1994)257
PatGPatentgesetz231
URGUrheberrechtsgesetz182
GBVGrundbuchverordnung176
BdBStBundesratsbeschluss über die direkte Bundessteuer (bis 1994)147
OLEBegrenzungsverordnung (BVO, französisch)66
BGE 152 I 13410.02.2026
Art. 9 EMRK ; Art. 8, 15 und 36 BV ; Dispensation vom obligatorischen Schwimmunterricht für ein Kind von Angehörigen der Palmarianischen Kirche. Grundsätze zu Gesuchen um Dispensation vom obligatorischen Schulunterricht, insbesondere vom Schwimmunterricht, aus religiösen Gründen…
BGE 152 I 12209.02.2026
Art. 12 BV ; Art. 82 Abs. 2, Art. 107a und Art. 111c AsylG . Das Asylgesuch, welches innert der Fünfjahresfrist von Art. 111c Abs. 1 AsylG nach dem rechtskräftigen Abschluss eines Überstellungsverfahrens gemäss Dublin-III-Verordnung und nach dem Vollzug der Überstellung in das…
BGE 152 II 35009.02.2026
Art. 14 ff., 24 und 25 Abs. 2 RPG ; Qualifikation einer Zone als Bau- oder Nichtbauzone bei ober- und unterirdisch verschieden ausgestalteter Bebaubarkeit; kantonales Bewilligungserfordernis und Vorliegen einer Bundesaufgabe. Der Untergrund wird von der Nutzungsplanung…
BGE 152 V 229.01.2026
Art. 56 Abs. 2, Art. 61 lit. a und f bis ATSG und Art. 69 Abs. 1 bis IVG (beide in der seit 1. Januar 2021 geltenden Fassung); Gerichtskosten im kantonalen Verfahren bei Rechtsverweigerungs- oder Rechtsverzögerungsbeschwerden auf dem Gebiet der Invalidenversicherung. Eine…
BGE 152 V 5227.01.2026
Art. 28 Abs. 2 UVV ; Invalidenrente; Valideneinkommen; Invalideneinkommen. Wirkt sich die Behinderung sowohl auf die unselbstständige unfallversicherte wie auch auf die selbstständige nicht unfallversicherte Tätigkeit aus, bleibt der aus der selbstständigen Tätigkeit erzielte…
BGE 152 III 18127.01.2026
Art. 190 Abs. 2 lit. b IPRG ; internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Zuständigkeit des Schiedsgerichts. Zuständigkeitsordnung bei internationalen Arbeitsstreitigkeiten im professionellen Fussballsport (E. 4).
BGE 152 II 21122.01.2026
Art. 39 Abs. 1 und 2 sowie Art. 44 Abs. 1 lit. b IVöB ; technische Verhandlungen im Vergabeverfahren; Rechtsfolgen der Verletzung von Preisbildungsvorschriften. Ob eine Anbieterin Kostenumlagerungen vorgenommen hat und wie hoch die möglichen Umlagerungsgewinne ausfallen, sind…
BGE 152 III 11513.01.2026
Art. 9 Abs. 1 und 2 IPRG ; Art. 199 Abs. 2 ZPO ; internationale Rechtshängigkeit; erste, für die Klageeinleitung notwendige Verfahrenshandlung. Um die Rechtshängigkeit im Sinne von Art. 9 Abs. 2 IPRG zu begründen, genügt die Einreichung eines freiwilligen Schlichtungsgesuchs…
BGE 152 II 27605.01.2026
Art. 18a Abs. 3 RPG ; Bewilligung von Solaranlagen auf Dächern innerhalb der Bauzone; Vorliegen einer Bundesaufgabe. Zur Pflicht zur Anhörung der zuständigen kantonalen Fachstelle betreffend die Notwendigkeit eines Gutachtens nach Art. 7 NHG (E. 2). Darstellung der rechtlichen…
BGE 152 II 11629.12.2025
Art. 12 Abs. 1 StHG ; Anlagekosten; Abbruch von Bauten; Ersatzneubau. Die Rechtsprechung, wonach bei der Ermittlung des steuerbaren Grundstückgewinns Anlagekosten für nicht mehr vorhandene Bauten von Bundesrechts wegen nicht als Aufwendungen gemäss Art. 12 Abs. 1 StHG zu…
BGE 152 V 10616.12.2025
Art. 30 Abs. 1 lit. c AVIG ; Art. 34 Abs. 1 BV ; keine Pflicht zur Stellensuche für Bundesparlamentarier vor den Neuwahlen. Ein Bundesparlamentarier, der sich zur Wiederwahl zur Verfügung stellt, ist nicht gehalten, drei Monate vor den Wahlen mit einer Stellensuche zu beginnen…
BGE 152 III 13712.12.2025
Art. 126 Abs. 2 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 lit. c IPRG ; Bestimmung des Stellvertretungsstatuts. Für die Anknüpfung des Stellvertretungsstatuts an den Ort der Niederlassung gemäss Art. 126 Abs. 2 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 lit. c IPRG muss der Stellvertreter am betreffenden Ort eine…
BGE 152 II 36403.12.2025
Art. 6 Abs. 3 und Art. 14 Abs. 1 StromVG ; aArt. 4 Abs. 1 StromVV; stromversorgungsrechtliche Tarifzuordnung der Gewinnablieferung der Energie Wasser Bern (ewb) an die Stadt Bern. Bundesgerichtlicher Rückweisungsentscheid und vorliegender Streitgegenstand (E. 3). Abgaben und…
BGE 152 II 46101.12.2025
Art. 83 lit. z BGG; Art. 22 RPG ; Art. 10a Abs. 1 USG ; Windpark Montagne-de-Buttes; Frage von grundsätzlicher Bedeutung; Pflicht zur Festlegung des Modells der Windenergieanlage bei der Erteilung der Baubewilligung. Art. 83 lit. z BGG gilt auch bei der Verweigerung einer…
BGE 152 I 10530.10.2025
Art. 8 EMRK ; Art. 67 Abs. 3 lit. d StGB ; Verbot einer Tätigkeit mit Minderjährigen nach Verurteilung wegen Pornografie, die sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zum Gegenstand hatte. Beschränkungen des Zugangs zu einem oder mehreren Berufen können das Privatleben im Sinne…
BGE 152 V 8524.10.2025
Art. 29 quater lit. b, Art. 29 sexies Abs. 1 und 3 AHVG ; Art. 299 ZGB ; Berechnung der Altersrente; Anrechnung und Teilung von Erziehungsgutschriften im Fall des ausserehelichen Kindes einer gerichtlich vom Ehemann getrennten Mutter, die die alleinige elterliche Sorge innehat…
BGE 151 IV 35708.10.2025
Art. 90 Abs. 3 und 3 ter SVG in Verbindung mit Art. 41 und 47 StGB ; qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln; Strafzumessung. Art. 90 Abs. 3 ter SVG räumt dem Richter bei der Strafzumessung einen grösseren Ermessensspielraum ein, da er bei nicht rückfälligen Tätern…
BGE 152 II 127.09.2025
Art. 1 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 457-459 ZGB ; Art. 13a SchlT ZGB ; § 3 Abs. 1 und 2 des Gesetzes des Kantons Luzern vom 27. Mai 1908 betreffend die Erbschaftssteuern (EStG/LU); kann auch eine uneheliche Person erbschaftssteuerrechtlich als mit der verstorbenen Person…
BGE 152 IV 9618.09.2025
Art. 6 Ziff. 1 EMRK , Art. 30 Abs. 3 BV und Art. 14 Ziff. 1 UNO-Pakt II ; Art. 69 und Art. 101 Abs. 3 StPO ; Antrag von Medien auf Einsichtnahme in einen Strafbefehl, gegen den Einsprache erhoben worden ist. Die Bestimmung von Art. 69 Abs. 2 StPO ist so zu verstehen, dass sie…
BGE 152 I 14216.09.2025
Art. 8 Abs. 1 und Art. 9 BV ; Art. 16 Abs. 2, Art. 38 Abs. 1 und Art. 42 Abs. 1 Bst. a und Abs. 3 der Genfer Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge; Einhaltung der Frist für die Einreichung des Angebots bei einem Vergabeverfahren. Es ist nicht willkürlich, ein Angebot…
BGE 152 II 37516.09.2025
Art. 5 Abs. 2 BV ; Art. 17 Abs. 3 BZP i.V.m. Art. 71 BGG ; Art. 29 lit. b FusG ; Art. 10 Abs. 1 und Art. 36 BEHG ; Art. 3 Abs. 2 BEHV ; Art. 44 Abs. 1 lit. c und Art. 66 FINIG ; Abspaltung; Parteistellung; Tätigkeit als Emissions- bzw. Wertpapierhaus; Bewilligungspflicht…
BGE 152 III 14515.09.2025
Art. 38a Abs. 1 Satz 1 VVG ; Schadenminderungspflicht der krankentaggeldversicherten Person; arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit; Übergangstaggeld. Allgemeine Versicherungsbedingungen einer Krankentaggeldversicherung dürfen die Schadenminderungspflicht der versicherten…
12…2426›
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BGE 152 V 79BGEx
BGEx

BGE 152 V 79

9. Auszug aus dem Urteil der IV. öffentlich-rechtlichen Abteilung i.S. A. gegen Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten)
8C_802/2023 vom 27. März 2026

Regeste

Art. 179quater StGBArt. 28 ZGBArt. 13 BV

Art. 43a Abs. 1-6 und Art. 61 lit. c ATSG ; Observationsmaterial des Privatversicherers im Sozialversicherungsverfahren. Die Zulässigkeit der Observation richtet sich für den Privatversicherer nicht nach Art. 43a und 43b ATSG (E. 3.1). Im Sozialversicherungsverfahren ist das Observationsmaterial des Privatversicherers bei Erfüllung der massgebenden Voraussetzungen (E. 3.2 und 3.3) im Rahmen der freien Beweiswürdigung mitzuberücksichtigen (E. 3.3).

Sachverhalt ab Seite 79

Sachverhalt

— BGE 152 V 79, S. 79 —

A. Der 1984 geborene A. war seit dem 1. Juli 2013 bei der B. GmbH als Verkaufsmitarbeiter im Verkaufsladen der C. AG angestellt und dadurch bei der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva) gegen die Folgen von Unfällen obligatorisch versichert. Am 28. März 2021 prallte er mit seinem Motorrad frontal gegen einen auf seiner Fahrbahn entgegenschleudernden Personenwagen. Er erlitt unter anderem eine proximale Fibulafraktur mit Ausriss der Eminentia intercondylaris am linken Knie. Die Suva erbrachte die gesetzlichen Leistungen (Heilbehandlung; Taggeld) und klärte den Sachverhalt in erwerblicher und medizinischer Hinsicht ab. Laut Austrittsbericht — BGE 152 V 79, S. 80 — der Klinik E. vom 12. November 2021 litt der Versicherte an chronifizierten, belastungs- und bewegungsabhängigen Schmerzen im linken Knie, an einem Flexionsdefizit des linken Knies, einer reduzierten Belastbarkeit des linken Beins, einer eingeschränkten Mobilität (aktuell vorwiegend mit einem Stock), an Hypästhesien der gesamten linken Körperhälfte mit Akzentuierung über dem ventralen linken Oberschenkel sowie an belastungs- und bewegungsverstärkten Schmerzen im Bereich der gesamten Wirbelsäule. Das Ausmass der demonstrierten physischen Einschränkungen lasse sich mit den objektivierbaren pathologischen Befunden, den klinischen und bildgebenden Untersuchungen sowie den Diagnosen nur ungenügend erklären. Die Anforderungen der Tätigkeit im Verkaufsladen seien zur Zeit zu hoch (überwiegend stehend und gehend). Eine leichte bis mittelschwere und wechselbelastende Arbeit (ohne dauernde Verrichtungen in der Hocke oder auf den Knien sowie ohne häufiges Steigen auf Treppen und Leitern) könne er ganztags ausüben.

Die Suva zog weiter die Akten der Motorfahrzeughaftpflichtversicherung des Unfallverursachers - der Allianz Suisse Versicherungs-Gesellschaft AG (fortan: Haftpflichtversicherung oder Allianz) - bei. Diese hatte am 21. Januar 2022 eine verdeckte Observation des Versicherten in Auftrag gegeben. Zu den entsprechenden Observationsergebnissen hatte sie die Aktenbeurteilungen der Dres. med. F., Spezialarzt für Allgemein- und Unfallchirurgie FMH, vom 25. April 2022, und G., Facharzt für Neurologie FMH, vom 9. Mai 2022, erstellen lassen. Mit Schreiben vom 11. August 2022 setzte die Suva A. über den Beizug der Akten der Haftpflichtversicherung in Kenntnis und gab ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Daraufhin legte sie das Observationsmaterial Dr. med. H., Fachärztin FMH für Allgemeine Innere Medizin, Suva Versicherungsmedizin Mitte, vor, die sich dazu am 15. September 2022 äusserte. Mit Verfügung vom 23. September 2022 kam die Suva auf ihre bisherige Leistungsausrichtung zurück und forderte zu Unrecht ausgerichtete Taggelder ab dem 25. Januar 2022 (Beginn der Observation) im Umfang von Fr. 30'550.50 zurück. Zudem verneinte sie einen weitergehenden Leistungsanspruch aus der obligatorischen Unfallversicherung im Zusammenhang mit dem Ereignis vom 28. März 2021. Die Einsprache vom 14. Oktober 2022 wies sie mit Entscheid vom 11. April 2023 ab.

B. Die hiergegen eingereichte Beschwerde wies das Verwaltungsgericht des Kantons Bern mit Urteil vom 7. November 2023 ab. — BGE 152 V 79, S. 81 —

C. A. lässt mit Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beantragen, unter Aufhebung des vorinstanzlichen Urteils sei von der Rückforderung der ab dem 25. Januar 2022 bezahlten Taggeldern im Betrag von Fr. 30'550.50 abzusehen und die Suva sei zu verpflichten, ihm die Leistungen aus der obligatorischen Unfallversicherung (Heilbehandlung; Taggeld) weiterhin zu erbringen. Eventualiter sei die Sache zwecks Neubeurteilung an das kantonale Gericht zurückzuweisen.

Die Suva schliesst auf Abweisung der Beschwerde. Das Bundesamt für Gesundheit verzichtet auf eine Vernehmlassung.

Das Bundesgericht weist die Beschwerde in Bezug auf die Voraussetzungen der Verwertung des Observationsmaterials ab.

Erwägungen

Aus den Erwägungen:

3. Der Beschwerdeführer bezeichnet die Beweisergebnisse der von der Allianz in Auftrag gegebenen Observation wiederholt als "illegales Observationsmaterial" und macht geltend, es hätte aus den Akten genommen und vernichtet werden müssen. Die gesetzlichen Voraussetzungen von Art. 43a ATSG seien nicht erfüllt gewesen. Vorweg ist deshalb zu prüfen, ob das angeblich "illegale Observationsmaterial" entgegen dem angefochtenen Urteil unverwertbar ist und aus den Akten entfernt werden muss.

3.1 Für Versicherungsträger auf dem Gebiet des nach ATSG geregelten Sozialversicherungsrechts gelten die allgemeinen Verfahrensbestimmungen von Art. 27 ff. ATSG , so auch Art. 43a und 43b ATSG zur Observation in der seit 1. Oktober 2019 unveränderten Fassung. Demgegenüber müssen sich Privatversicherer - wie beispielsweise Haftpflichtversicherer, welche im Bereich der zivilrechtlich geordneten Haftpflicht zur legitimen Abwehr gegen mutmasslich unberechtigte Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern Observationen veranlassen - nicht an Art. 43a f. ATSG halten (vgl. RENÉ WIEDERKEHR, ATSG-Kommentar, 5. Aufl. 2024, N. 3 zu Art. 43a ATSG mit Hinweis). Vielmehr richtet sich die Zulässigkeit diesfalls nach den Regeln des Zivil- und Zivilprozessrechts, namentlich nach den Voraussetzungen von Art. 28 ZGB , sowie den für Privatversicherungen absoluten Schranken von Art. 179quater StGB (vgl. GÄCHTER/MEIER, in: Basler Kommentar, Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsrechts [nachfolgend: BSK ATSG], 2. Aufl. 2025, N. 8 zu Art. 43a ATSG ). Insofern sind die Absätze 1-5 von Art. 43a ATSG — BGE 152 V 79, S. 82 — für den Privatversicherungsträger nicht einschlägig (vgl. LUCIEN MOUTTET, Observationen in der Sozialversicherung, Eine kritische Analyse von Art. 43a und Art. 43b ATSG , 2022, Rz. 315; GÄCHTER/MEIER, a.a.O., N. 73 und 75 zu Art. 43a ATSG mit Hinweisen). Dass der Haftpflichtversicherer in Bezug auf das hier zur Diskussion stehende Observationsmaterial die straf- und/oder zivilrechtlich für ihn beachtlichen Schranken nicht gewahrt hätte, wird nicht geltend gemacht und ist nicht ersichtlich. Insofern handelt es sich bei den Beweisergebnissen der von der Allianz in Auftrag gegebenen Observation entgegen dem Beschwerdeführer nicht um per se "illegales Observationsmaterial".

3.2 Gemäss Art. 43a Abs. 6 Satz 3 ATSG kann der Versicherungsträger das Material einer Observation, die von einem anderen Versicherungsträger oder einem Versicherer nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vom 17. Dezember 2004 (VAG; SR 961.01) selbst oder in deren Auftrag durchgeführt wurde, verwenden, wenn bei der Observation die Voraussetzungen nach den Absätzen 1-5 von Art. 43a ATSG erfüllt waren. Nach den vorinstanzlichen Feststellungen setzten die mit der Observation beauftragten Personen keine genehmigungspflichtigen technischen Instrumente ein. Sie beobachteten den Beschwerdeführer vom 25. Januar bis 8. Februar 2022 an insgesamt sechs Tagen und beschränkten sich auf allgemein zugängliche beziehungsweise frei einsehbare Orte. Damit steht fest, dass der Eingriff in die Privatsphäre des Beschwerdeführers nur geringfügig gewesen und der Kerngehalt von Art. 13 BV unangetastet geblieben war (vgl. Urteil 8C_192/2017 vom 25. August 2017 E. 5.4.3.3 mit Hinweisen). Das kantonale Gericht bejahte die formellen Voraussetzungen der beweisrechtlichen Verwertung des Observationsmaterials nach Art. 43a Abs. 2-5, 7 und 9 ATSG zu Recht, was der Beschwerdeführer nicht bestreitet.

3.3 In Bezug auf die Voraussetzungen von Art. 43a Abs. 1 ATSG präsentiert sich die Streitlage wie folgt:

3.3.1 Gemäss angefochtenem Urteil waren die Voraussetzungen von Art. 43a Abs. 1 ATSG im Zeitpunkt, in dem die Mitarbeitenden der Haftpflichtversicherung ihrer Direktion die Observation des Beschwerdeführers beantragt hatten, erfüllt. Es hätten hinreichend konkrete Anhaltspunkte für einen (versuchten) unrechtmässigen Leistungsbezug bestanden ( Art. 43a Abs. 1 lit. a ATSG ). So sei dem Austrittsbericht der Klinik E. vom 12. November 2021 zu — BGE 152 V 79, S. 83 — entnehmen, dass der Beschwerdeführer wiederholt ein auffälliges Schmerz- und Leistungsverhalten gezeigt habe. Er sei wenig interessiert an einer Verbesserung im Umgang mit den Schmerzen und sei bei den Belastungstrainings nicht bereit zu einer Leistungssteigerung gewesen. Damit übereinstimmend sei von den behandelnden Fachärzten bereits davor eine hochgradige beziehungsweise gar vollständige Diskrepanz zwischen den Angaben des Beschwerdeführers und den objektiven Befunden beschrieben worden. Die empfohlene psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung habe er abgelehnt, was sich mit den geltend gemachten erheblichen Schmerzen und Einschränkungen ebenfalls nicht habe vereinbaren lassen. Weiter habe die Haftpflichtversicherung Widersprüche zwischen den Schmerz- und Gefühlsangaben während eines persönlichen Gesprächs mit dem Beschwerdeführer vom 20. Dezember 2021 festgehalten. Im Sinne eines Zufallsbefunds sei beobachtet worden, dass er ein Auto gelenkt, sich ausserhalb des Fahrzeugs ohne Gehstock bewegt und nach dem Mittagessen die Kinder zur Schule gefahren habe. Angesichts dieser Umstände, so das kantonale Gericht abschliessend, sei die Überprüfung des funktionellen Leistungsvermögens ohne Beschattung des Beschwerdeführers nicht möglich beziehungsweise zumindest unverhältnismässig erschwert gewesen, nachdem die Suva selber bereits vor der Einsichtnahme in das Observationsmaterial weitreichende medizinische Abklärungen einschliesslich einer mehrwöchigen multimodalen stationären Behandlung des Beschwerdeführers veranlasst habe und der ihr zukommenden vorrangigen Abklärungspflicht gemäss Art. 43 ATSG zur Genüge nachgekommen sei ( Art. 43a Abs. 1 lit. b ATSG ).

3.3.2 Hiergegen bringt der Beschwerdeführer vor, entgegen der vorinstanzlichen Auffassung seien die Voraussetzungen gemäss Art. 43a Abs. 1 ATSG nicht erfüllt gewesen. Insbesondere hätten keine hinreichenden Verdachtsmomente vorgelegen und eine anderweitige Abklärung des Sachverhalts sei auch ohne Observation möglich gewesen (insbesondere mit einer polydisziplinären Begutachtung). Eine verdeckte Überwachung vermöge fundierte medizinische Untersuchungen nicht zu ersetzen. Das Observationsmaterial sowie sämtliche darauf beruhenden ärztlichen Berichte seien aus den Akten zu entfernen und zu vernichten.

3.3.2.1 Das Sozialversicherungsrecht kennt keine Beweismittelbeschränkung (SUSANNE BOLLINGER, BSK ATSG, a.a.O., N. 30 zu Art. 61 ATSG ; vgl. auch MIRIAM LENDFERS, ATSG-Kommentar, 5. Aufl. 2024, — BGE 152 V 79, S. 84 — N. 107 zu Art. 61 ATSG ). Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung ( Art. 61 lit. c ATSG ) verpflichtet die kantonalen Versicherungsgerichte, alle Beweismittel, unabhängig davon, von wem sie stammen, objektiv zu prüfen und danach zu entscheiden, ob die verfügbaren Unterlagen eine zuverlässige Beurteilung des streitigen Anspruchs gestatten ( BGE 151 V 258 E. 4.3; vgl. auch BGE 125 V 351 E. 3a mit Hinweis). Herkunft oder Bezeichnung des Beweismittels sind für den Beweiswert nicht entscheidend (BOLLINGER, a.a.O., N. 34 zu Art. 61 ATSG mit Hinweis auf BGE 143 V 124 E. 2.2.2). Vielmehr gilt es das gesamte Beweismaterial zu würdigen ( BGE 143 V 124 E. 2.2.2; SVR 2019 UV Nr. 43 S. 164, 8C_560/2018 E. 5.1 mit Hinweis). Rechtserheblich sind dabei alle Tatsachen, von deren Vorliegen es abhängt, ob über den streitigen Anspruch so oder anders zu entscheiden ist (LENDFERS, a.a.O., N. 88 zu Art. 61 ATSG mit Hinweis auf BGE 146 V 240 E. 8.1 mit Hinweis).

3.3.2.2 Bei im Übrigen unbestritten erfüllten Voraussetzungen gemäss Art. 43a Abs. 2-5 ATSG (E. 3.2) hat das kantonale Gericht im Rahmen der freien Beweiswürdigung ( Art. 61 lit. c ATSG ; vgl. auch E. 3.3.2.1) hinsichtlich des - "legalen" (E. 3.1) - Observationsmaterials der Haftpflichtversicherung bundesrechtskonform darauf geschlossen und einlässlich begründet, weshalb hinreichend konkrete Anhaltspunkte für einen unrechtmässigen Leistungsbezug zu erkennen waren und die Sachverhaltsabklärung insbesondere in Bezug auf eine zuverlässige Feststellung des tatsächlichen funktionellen Leistungsvermögens ohne dieses Observationsmaterial unverhältnismässig erschwert gewesen wäre (vgl. E. 3.3.1 hiervor). Was der Beschwerdeführer gegen die vorinstanzlichen Tatsachenfeststellungen in Bezug auf die konkreten Anhaltspunkte hinsichtlich des unrechtmässigen Leistungsbezugs (vgl. Art. 43a Abs. 1 lit. a ATSG ) vorbringt, beschränkt sich im Wesentlichen auf eine Beanstandung der Schlussfolgerungen des kantonalen Gerichts, ohne darzulegen, inwiefern es den Grundsatz der freien Beweiswürdigung ( Art. 61 lit. c ATSG ) verletzt habe. Allein aus der Tatsache, dass für die erforderliche Durchführung der ausstehenden Indikatorenprüfung nach den Vorgaben von BGE 141 V 281 ergänzende Tatfragen zu klären sind (nicht publ. E. 4.3.3), folgt nicht, dass die Voraussetzungen von Art. 43a Abs. 1 lit. a und b ATSG bei Anordnung der Observation nicht erfüllt waren.

3.4 Hat das kantonale Gericht unbestritten nicht nur die formellen Voraussetzungen (E. 3.2), sondern - entgegen dem — BGE 152 V 79, S. 85 — Beschwerdeführer - auch hinreichend konkrete Anhaltspunkte für den unrechtmässigen Leistungsbezug und eine unverhältnismässige Erschwernis der Abklärungen ohne die Beweisergebnisse der Observation zu Recht bejaht (E. 3.3), ist nicht zu beanstanden, dass das Observationsmaterial der Allianz in den Akten bleibt. Sowohl bei der Suva als auch beim Haftpflichtversicherer waren die Voraussetzungen für die Observation im Zeitpunkt von deren Durchführung erfüllt ( Art. 43a Abs. 6 ATSG ; vgl. GÄCHTER/MEIER, a.a.O., N. 73 ff. zu Art. 43a ATSG ).

Themen
AbklärungspflichtAllianzBeweisverwertungsverbotEingriff in die PrivatsphäreFreie BeweiswürdigungFunktionelles LeistungsvermögenObservationObservationsmaterialPrivatversichererSchutz der PrivatsphäreSozialversicherungsverfahrenSuvaUnrechtmässiger LeistungsbezugUnverhältnismässige Erschwernis der AbklärungVerwertbarkeit von Observationsmaterial im Sozialversicherungsverfahren
§Normen
Art. 13 BVArt. 28 ZGBArt. 43 ATSGArt. 43a Abs. 1 ATSGArt. 43a Abs. 1 lit. a ATSGArt. 43a Abs. 1 lit. b ATSGArt. 43a Abs. 2 ATSGArt. 43a Abs. 3 ATSGArt. 43a Abs. 4 ATSGArt. 43a Abs. 5 ATSGArt. 43a Abs. 6 ATSGArt. 43a ATSGArt. 43b ATSGArt. 61 lit. c ATSG
Zitierte Entscheide
BGE 151 V 25823.05.2025
Beweiswert eines Berichts einer Psychotherapeutin, Grundsatz der freien Beweiswürdigung, Untersuchungsgrundsatz
BGE 146 V 24002.06.2020
Kombinationstherapie, Kostenübernahme einer Kombinationstherapie, Multiples Myelom
8C_560/201817.05.2019
Invaliditätsbemessung, Beweiswürdigung medizinischer Gutachten, Leidensbedingter Abzug
8C_192/201725.08.2017
Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, Prozessuale Revision, Observation
BGE 143 V 12421.03.2017
Beweiswert eines polydisziplinären Gutachtens, Konsensbesprechung bei interdisziplinären Gutachten, Somatoforme Schmerzstörung
BGE 141 V 28103.06.2015
Konsistenz der funktionellen Beeinträchtigungen, Materielle Beweislast, Strukturiertes Beweisverfahren
BGE 125 V 35114.06.1999
Beweiswürdigung, Gerichtsgutachten, Gutachten der Unfallversicherer
Quelle: Bundesgericht·bger.ch·BGE 152 V 79

Zitiervorschlag: BGE 152 V 79, bgex.ch/bge/152-v-79

Quelle des Entscheidtextes: bger.ch · Schweizerisches Bundesgericht · BGE 152 V 79
Art. 179quater StGB