§ Art. OR StGB
BGEx
Suchen in

Register und Amtsblätter
Zuletzt gesucht
Noch keine Suchen
DE
DeutschFrançaisItaliano
Menü
Impressum·Datenschutz·AGBs
RelevantesteNeuesteÄlteste
DEFRIT
Zeitfilter
BGEBGer
Zur Trefferliste springen
§ Art. OR StGB
BGEx
Suchen in

Register und Amtsblätter
Zuletzt gesucht
Noch keine Suchen
DE
DeutschFrançaisItaliano
Menü
Impressum·Datenschutz·AGBs
Erweiterte Filter
Publikationsart
AlleBGEBGer
amtlich publizierte Leitentscheidenicht amtlich publizierte Urteile
Alle Abteilungen▾
Abteilung
Zurücksetzen
I. öffentlich-rechtliche Abt.671II. öffentlich-rechtliche Abt.781
SucheProfil
III. öffentlich-rechtliche Abt.ab 2023298
IV. öffentlich-rechtliche Abt.ab 202313
I. zivilrechtliche Abt.275
II. zivilrechtliche Abt.153
I. strafrechtliche Abt.ab 01.07.20238
II. strafrechtliche Abt.ab 01.07.20233
Strafrechtliche Abt.2007–30.06.202374
I. sozialrechtliche Abt.2007–2022675
II. sozialrechtliche Abt.2007–20222444
Kassationshofbis 200695
Ausserord. Kassationshofbis 20040
SchK-Kammerbis 200765
Anklagekammerbis 20040
Bundesstrafgericht (Abt. des BGer)bis 20040
Eidg. Versicherungsgerichtbis 20067603
Alle Rechtsgebiete▾
Rechtsgebiet
Zurücksetzen
Staatsrecht12665▶
Grundrecht109Bürgerrecht und Ausländerrecht237Staatshaftung9Öffentliches Dienstverhältnis12Politische Rechte8Rechtshilfe und Auslieferung9Unterrichtswesen und Berufsausbildung2Kunst und Kultur0Ökologisches Gleichgewicht120Sicherheits- und Friedenspolitik1Öffentliche Finanzen und Abgaberecht130Raumplanung und öffentliches Baurecht199Enteignung9
Energie & Verkehr & Post- und Fernmeldeverkehr, Medien116▶
Energie17Strassenbau und Strassenverkehr69Verkehr (ohne Strassenverkehr)26Post- und Fernmeldeverkehr3Medien1
Sozialversicherungsrecht10870▶
Alters- und Hinterlassenenversicherung1155Invalidenversicherung3165Ergänzungsleistungen212Berufliche Vorsorge1985Krankenversicherung1907Unfallversicherung1555Militärversicherung
Gesundheitswesen & soziale Sicherheit76Wirtschaft50
Verfahren693▶
Zivilprozess111Strafprozess106Verwaltungsverfahren384Zuständigkeitsfragen, Garantie des Wohnsitzrichters und des verfassungsmässigen Richters52Zwangsvollstreckung20Schiedsgerichtsbarkeit9
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht30
Privatrecht410▶
Zivilrecht104▶
Privatrecht (allgemein)9Personenrecht4Familienrecht79Erbrecht8Sachenrecht
Strafrecht101▶
Strafrecht (allgemein)46Straftaten48Verwaltungsstrafrecht7Straf- und Massnahmenvollzug0
Behandelter Erlass7▾
Behandelter Erlass
Zurücksetzen
Privatrecht4263▶
ORObligationenrecht2254ZGBZivilgesetzbuch1908IPRGInternationales Privatrecht45HRegVHandelsregisterverordnung26BGBBBäuerliches Bodenrecht20FusGFusionsgesetz10
Strafrecht2874▶
StGBStrafgesetzbuch1282BetmGBetäubungsmittel1053StPOStrafprozessordnung539
Verfahren und Vollstreckung22828▶
BGGBundesgerichtsgesetz20249VwVGVerwaltungsverfahren1717SchKGSchuldbetreibung und Konkurs461ZPOZivilprozessordnung310VGGVerwaltungsgerichtsgesetz91
Staats- und Verwaltungsrecht11044▶
BVBundesverfassung7917EMRKMenschenrechtskonvention2127RPGRaumplanung759AuGAusländergesetz103AIGAusländer- und Integrationsgesetz93
Sozialversicherung2/10▶
ATSGSozialversicherungsrecht, Allg. Teil15401IVGInvalidenversicherung10125UVGUnfallversicherung5602AHVGAlters- und Hinterlassenenversicherung3728AVIGArbeitslosenversicherung3582
Wirtschaft und Steuern363▶
DBGDirekte Bundessteuer279VAGVersicherungsaufsicht33MWSTGMehrwertsteuer21KGKartellgesetz15UWGUnlauterer Wettbewerb11
Weitere Erlasse5/50▶
OGBundesrechtspflegegesetz (bis 2006)9813UVVUnfallversicherungsverordnung2474AHVVAHV-Verordnung2095AVIVArbeitslosenversicherungsverordnung1680
Keine Ergebnisse für die aktuelle Suche
VStrRSSVSVGBVGOGANAGKVG
Rechtsgebiet (SR)1▾
Rechtsgebiet (SR)
Zurücksetzen
SR 1Staat – Volk – BehördenSR 2Privatrecht – Zivilrechtspflege – VollstreckungSR 3Strafrecht – Strafrechtspflege – StrafvollzugSR 4Schule – Wissenschaft – KulturSR 5LandesverteidigungSR 6FinanzenSR 7Öffentliche Werke – Energie – VerkehrSR 8Gesundheit – Arbeit – Soziale SicherheitSR 9Wirtschaft – Technische ZusammenarbeitSR 0.Völkerrecht
SR 8 Gesundheit
Umfang (Wörter)
Alle<5k5–12k12–25k>25k
Zitation
Zitiertverweist auf …
Wird zitiert vonwird verwiesen von …
Erweiterte Filter8Filter
13'191 Treffer
25/ S.▾
10/ S.✓25/ S.✓50/ S.✓100/ S.✓
RelevantesteNeuesteÄlteste
DEFRIT
Filter aktiv:VStrRSSVSVGBVGOGANAGKVGSR 8 Gesundheitzurücksetzen
Aktive Suchbegriffe:
BGE – amtlich publizierte Leitentscheide
Zeitfilter
BGE (1'462)BGer (11'729)
1874–2026
Nichts zu zeigen
BGE ab 1875
18742026
BGE 152 III 21818.12.2025
Art. 76 Abs. 1 lit. b BGG ; Art. 426 Abs. 1 ZGB ; Art. 41a KVG ; Beschwerderecht der Einrichtung im Streit um ihre Geeignetheit. Prüfung des schutzwürdigen Interesses ( Art. 76 Abs. 1 lit. b BGG ) der mit der fürsorgerischen Unterbringung betrauten Einrichtung an der Beschwerde…
BGE 151 V 33309.07.2025
Art. 19 BVG ; Art. 20 BVV 2 ; Art. 15 Abs. 1 lit. b FZV ; vorrangige Begünstigte hinsichtlich der Erhaltung des Vorsorgeschutzes im Todesfall; geschiedener Ehegatte. Geschiedene Ehegatten gehören gemäss Art. 19 BVG zum Kreis der überlebenden Ehegatten, auf den Art. 15 Abs. 1…
BGE 151 V 34307.07.2025
Art. 21 Abs. 3 FZA ; Art. 79b Abs. 2 BVG ; Art. 60b Abs. 1 BVV 2 ; quantitative und zeitliche Begrenzung der jährlichen Einkaufssumme der beruflichen Vorsorge. Art. 60b Abs. 1 BVV 2 begrenzt die jährliche Einkaufssumme quantitativ (20 % des versicherten Lohns) und zeitlich (fünf…

Merkliste

Gemerkt0
43
Erwerbsersatzordnung7
Familienzulagen und kantonale Sozialversicherung9
Arbeitslosenversicherung828
4
Register0
Obligationenrecht und Handelsrecht304▶
Obligationenrecht (allgemein)92Vertragsrecht103Gesellschaftsrecht67Wertpapierrecht0Haftpflichtrecht42
Immaterialgüter-, Wettbewerbs- und Kartellrecht2
DSGDatenschutz45
BVGBerufliche Vorsorge2450
KVGKrankenversicherung2110
ELGErgänzungsleistungen1087
FZGFreizügigkeit475
EOErwerbsersatz162
GwGGeldwäscherei3
FINMAGFinanzmarktaufsicht1
USG
Umweltschutzgesetz
1164
KVVKrankenversicherungsverordnung759
aBVBundesverfassung von 1874733
ELVVerordnung über die Ergänzungsleistungen622
KUVGKranken- und Unfallversicherungsgesetz (bis 1995)575
GSchGGewässerschutzgesetz544
KLVKrankenpflege-Leistungsverordnung496
BZPBundeszivilprozess488
LSVLärmschutz-Verordnung483
FZAFreizügigkeitsabkommen Schweiz–EU373
HVIVerordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die IV273
NHGNatur- und Heimatschutzgesetz238
VVGVersicherungsvertragsgesetz230
BStPBundesstrafprozess (bis 2010)206
ANAGAufenthalt und Niederlassung der Ausländer (bis 2007)204
RPVRaumplanungsverordnung181
StHGSteuerharmonisierungsgesetz164
SVGStrassenverkehrsgesetz148
EntGEnteignungsgesetz84
VGVerantwortlichkeitsgesetz67
OLEBegrenzungsverordnung (BVO, französisch)66
aStGBStrafgesetzbuch, alte Fassung53
PBGPlanungs- und Baugesetz (kantonal)51
AsylGAsylgesetz49
OHGOpferhilfegesetz46
IRSGRechtshilfegesetz39
VRVVerkehrsregelnverordnung31
BdBStBundesratsbeschluss über die direkte Bundessteuer (bis 1994)28
BGFAAnwaltsgesetz28
VStrRVerwaltungsstrafrechtsgesetz26
SSVSignalisationsverordnung21
MSchGMarkenschutzgesetz17
MWSTVMehrwertsteuerverordnung17
ANAVVollziehungsverordnung zum ANAG14
VZVVerkehrszulassungsverordnung14
StGSteuergesetz (kantonal) / Stempelabgabengesetz13
BüGBürgerrechtsgesetz10
EUeREuropäisches Rechtshilfeübereinkommen8
WStBWehrsteuerbeschluss (bis 1994)8
MFGMotorfahrzeuggesetz (bis 1959)5
LugÜLugano-Übereinkommen3
BankGBankengesetz2
GBVGrundbuchverordnung1
PatGPatentgesetz1
URGUrheberrechtsgesetz1
VZGVerordnung über die Zwangsverwertung von Grundstücken1
BGE 151 III 59124.06.2025
Art. 73 Abs. 1 lit. b BVG ; sachliche Zuständigkeit des kantonalen Gerichts für Streitigkeiten im Bereich der beruflichen Vorsorge; Klage auf Rückerstattung von Prämien der gebundenen Selbstvorsorge. Die Klage auf Rückerstattung von Prämien aus der gebundenen Selbstvorsorge…
BGE 151 V 35824.06.2025
Art. 59 Abs. 1 lit. d KVG ; Begriff des Wiederholungsfalls. Unter "Wiederholungsfall" versteht man das Verhalten eines Leistungserbringers, der wiederholt gegen die gesetzlichen oder vertraglichen Anforderungen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit der Leistungen verstösst. Der…
BGE 152 V 2023.06.2025
Art. 24 Abs. 1 KVG ; Ziff. 1.2 Anhang 1 KLV; Art. 14 Abs. 2 lit. b Transplantationsgesetz; Ersatz von Erwerbsausfall bei Organspende. Der vom Organspender direkt gegenüber dem obligatorischen Krankenpflegeversicherer der Organempfängerin geltend gemachte Anspruch auf Ersatz von…
BGE 151 V 28026.05.2025
Art. 82 Abs. 2 BVG ; gebundene Vorsorge (Säule 3a); Beweismass. Der Nachweis strittiger Fakten ist in Streitigkeiten der gebundenen Vorsorge (Säule 3a) grundsätzlich mit dem strikten Beweismass zu erbringen. Eine Herabsetzung der Beweisanforderungen ist nur soweit angezeigt, als…
BGE 151 V 28429.04.2025
Art. 32 Abs. 1, Art. 35 Abs. 2 lit. a, Art. 56 Abs. 1 und 6, Art. 59 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 lit. a KVG; Wirtschaftlichkeitskontrolle von ärztlichen Leistungserbringern ("Überarztung"); Rückerstattung von Vergütungen. Zur Festlegung der Toleranzmarge in der zweiteiligen…
BGE 151 II 61519.03.2025
Art. 8 Abs. 1, Art. 9 und 127 Abs. 2 BV ; Art. 83a Abs. 2 BVG ; Art. 11 Abs. 3 StHG ; Wohneigentumsförderung; Vorbezug aus beruflicher Vorsorge; Berechnung der Steuerrückerstattung bei Wiedereinzahlung des Vorbezugs. Steuerliche Behandlung des Vorbezugs von Mitteln der…
BGE 152 III 713.03.2025
Art. 75 Abs. 3 ATSG ; Art. 63 SVG ; Ausnahme vom Regressprivileg des Arbeitgebers; Begriff der obligatorischen Haftpflichtversicherung; Unfall mit einem Bagger. Der in Art. 75 Abs. 3 ATSG statuierte Ausschluss des Regressprivilegs des Arbeitgebers bedingt eine obligatorische…
BGE 151 V 10015.01.2025
Art. 55a KVG ; Art. 2, 3 und 9 der Verordnung über die Festlegung der Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich (Höchstzahlenverordnung); Art. 1, 2 und 12 der Verordnung des Regierungsrats des Kantons Bern über die Zulassung zur Tätigkeit zulasten der…
BGE 151 V 23309.12.2024
Art. 32 Abs. 1, Art. 35 Abs. 2 lit. a, Art. 56 Abs. 1 und 6, Art. 59 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 lit. a KVG; Wirtschaftlichkeitskontrolle von ärztlichen Leistungserbringern ("Überarztung"); Praxisbesonderheiten ( BGE 150 V 129 E. 5.5). Erweiterte Praxisöffnungszeiten als solche…
BGE 151 V 21924.10.2024
Art. 15 Abs. 2 BVG i.V.m. Art. 12 lit. j und k BVV 2 ; Art. 104 f. OR; Verzugszinssatz. Ist dem Vorsorgereglement in Bezug auf die in zeitlicher Hinsicht massgebliche Höhe des Verzugszinssatzes keine Regelung zu entnehmen, gelangen die allgemeinen intertemporalrechtlichen…
BGE 151 V 14409.10.2024
Art. 122 f. ZGB; Art. 22a FZG ; Art. 19g FZV ; Altersguthaben bei (Früh-) Pensionierung im Scheidungsfall (Vorsorgeausgleich). Als relevanter Zeitpunkt für die Bestimmung der Höhe des Altersguthabens hat - im Sinne des objektiven, dem massgeblichen Vorsorgereglement auch in…
BGE 151 V 15804.10.2024
Art. 32, 41, 42, 56 und 62 KVG; Art. 90c und 99 KVV ; Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien). Die Überprüfung der WZW-Kriterien durch den Krankenversicherer resp. die Anordnung von Massnahmen zur Gewährleistung derselben als…
BGE 151 V 3010.09.2024
Art. 32 Abs. 1, Art. 42 Abs. 3, 3 bis , 4 und 5, Art. 56 Abs. 1 und 2, Art. 57, Art. 59 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 lit. a, Art. 59a Abs. 1 und 3, Art. 84 Abs. 1 und 2, Art. 84a Abs. 1 lit. a KVG ; Art. 30-30c, Art. 59 Abs. 1, Art. 59a bis und Art. 76 KVV ; Art. 6 Abs. 1 und 3 KVAG…
BGE 151 V 129.08.2024
Art. 69 Abs. 1 und 2 ATSG , Art. 122 Abs. 1 KVV ; Art. 14 und 15 ATSG ; Art. 25a Abs. 1 KVG , Art. 7 Abs. 1 und Abs. 2 lit. c KLV; Art. 9 ATSG , Art. 42 und 42 ter Abs. 1 und Abs. 3 IVG; intersystemische Koordination von Beiträgen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung an…
BGE 151 III 14307.08.2024
Art. 356 ff. OR ; Art. 20 Abs. 3 AVG ; Art. 48c AVV ; Beitragspflicht des Personalverleihers für den flexiblen Altersrücktritt. Für die Beitragspflicht des Personalverleihers im Sinne von Art. 20 Abs. 3 AVG ist entscheidend, dass der betroffene Einsatzbetrieb unter den…
BGE 150 III 35317.07.2024
Art. 124e Abs. 1 und Art. 247 ff. ZGB ; Art. 30c BVG ; Gütertrennung; Unmöglichkeit des Vorsorgeausgleichs aus Vorsorgemitteln; Entschädigung bei Vorbezug für Wohneigentum. Zur Frage, wie die angemessene Entschädigung ( Art. 124e Abs. 1 ZGB ) zu ermitteln ist, wenn unter der…
BGE 150 V 37216.07.2024
Art. 32 KVG ; Art. 64a, 65b, 65c, 65d und 65e KVV; Art. 34d, 34f und 34g KLV (sämtliche Bestimmungen in den vorliegend anwendbaren, bis Ende 2023 gültig gewesenen Fassungen); dreijährliche Überprüfung der Aufnahmebedingungen eines Medikaments in die Spezialitätenliste…
BGE 150 V 44716.07.2024
Art. 25 Abs. 1 und Art. 35a BVG ; Rückforderung einer unrechtmässig erwirkten Invalidenkinderrente, welche gestützt auf eine Zahlungsanweisung direkt an die nicht an der Stammrente berechtigte Kindsmutter ausbezahlt wurde; Begriff des Leistungsempfängers im Sinne von Art. 35a…
BGE 150 V 38124.06.2024
Art. 43, Art. 35 Abs. 2 lit. n KVG ; Auslegung des Begriffs "Institut" (Französisch: "institut"/Italienisch: "istituti") gemäss Interpretationen in der Tarifstruktur TARMED zu den Notfall-Inkonvenienzpauschalen A und B sowie zum Prozentzuschlag für Notfall B. Einrichtungen…
BGE 150 II 47810.06.2024
Art. 23 Abs. 1 lit. f und Abs. 4 StHG ; Art. 80 Abs. 2 BVG ; Rechtsnatur der Grundstückgewinnsteuer im Sinne des StHG, die beim Verkauf eines Grundstücks durch eine steuerbefreite Vorsorgeeinrichtung erhoben wird. Darlegung der allgemeinen Grundsätze der Besteuerung von…
BGE 150 V 28129.05.2024
Art. 7 Abs. 1 und 2 sowie Art. 7a Abs. 1 und 3 KLV ; anwendbarer Tarif bei Spitexleistungen an pflegebedürftige Personen in einer (kein anerkanntes Pflegeheim darstellenden) stationären Einrichtung. Von einer zugelassenen Spitex-Organisation erbrachte Leistungen gemäss Art. 7…
BGE 150 V 27308.05.2024
Art. 25 Abs. 2 lit. a Ziff. 3, Art. 25a Abs. 1, Art. 35 Abs. 2 lit. e KVG ; Art. 7 Abs. 1 lit. b, Art. 7 Abs. 2 lit. c KLV ; Hauspflege. Laut BGE 145 V 161 E. 5 können Familienangehörige der versicherten Person, die bei einer zugelassenen Organisation der Krankenpflege und Hilfe…
12…528›
1 / 528
BGE152 III 218
Aktive Suchbegriffe:
BGE 152 III 218›Regeste›
Reg.·SV.·E.
BGE 152 III 218BGEx
BGEx

BGE 152 III 218

23. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. Psychiatrie Baselland gegen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Kreis Liestal (Beschwerde in Zivilsachen)
5A_1048/2025 vom 18. Dezember 2025

Regeste

§ 8 Abs. 2 Spitalgesetz/BL§ 9 Abs. 1 Spitalgesetz/BLArt. 41a KVG

Art. 76 Abs. 1 lit. b BGG ; Art. 426 Abs. 1 ZGB ; Art. 41a KVG ; Beschwerderecht der Einrichtung im Streit um ihre Geeignetheit. Prüfung des schutzwürdigen Interesses ( Art. 76 Abs. 1 lit. b BGG ) der mit der fürsorgerischen Unterbringung betrauten Einrichtung an der Beschwerde, mit der sie ihre Geeignetheit ( Art. 426 Abs. 1 ZGB ) bestreitet (E. 3). Das Interesse eines hypothetischen Dritten, dem der Behandlungsplatz infolge des angefochtenen Entscheids vorenthalten wird, begründet kein Beschwerderecht der Einrichtung (E. 3.3.1). Dasselbe gilt für die (zusätzlichen) Kosten, die der Einrichtung aufgrund der fürsorgerischen Unterbringung der betroffenen Person entstehen (E. 3.3.2). Das Interesse einer Einrichtung, die im fraglichen Bereich der Psychiatrie einen Leistungsauftrag im Sinne des öffentlichen Gesundheitsrechts hat und zur Aufnahme verpflichtet ist ( Art. 41a KVG ), kann nicht als schutzwürdig gelten (E. 3.3.3).

Sachverhalt ab Seite 219

Sachverhalt

— BGE 152 III 218, S. 219 —

A. A. (geb. 2006) lebte seit 2013 im Wohnheim B. in U. (SO). Per Ende Juli 2025 wurde ihm der Heimplatz gekündigt und er wurde zu seiner Beiständin C. nach V. (BL) verbracht. Mit Entscheid vom 4. August 2025 ordnete die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Kreis Liestal für A. eine als vorsorglich bezeichnete fürsorgerische Unterbringung an und wies ihn befristet bis zum 15. September 2025 in die Psychiatrie Baselland (PBL), Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie (KPP) in Liestal (BL), ein. Gemäss Einweisungszeugnis leide A. an schwerem Autismus und habe den Entwicklungsstand eines dreijährigen Kindes. Er sei im Wohnheim B. nicht mehr führbar; es liege eine ausgeprägte Hilfsbedürftigkeit vor und es bestehe eine akute Selbst- und Fremdgefährdung.

B. Mit Schreiben vom 8. August 2025 beantragte die PBL der KESB, die fürsorgerische Unterbringung von A. aufzuheben und ihn in eine geeignete Einrichtung zu entlassen. Die KESB wies den Antrag ab — BGE 152 III 218, S. 220 — (Entscheid vom 15. August 2025). Die von der PBL und von A.s Mutter dagegen erhobenen Beschwerden wies das Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ab (Urteil vom 10. September 2025).

C.

C.a Mit Entscheid vom 15. September 2025 verlängerte die KESB die fürsorgerische Unterbringung in der KPP auf unbestimmte Zeit resp. bis zum Übertritt in eine passende stationäre Einrichtung und kündigte an, spätestens sechs Monate nach Beginn der Unterbringung zu überprüfen, ob die Voraussetzungen noch erfüllt seien und die Einrichtung weiterhin geeignet sei. Weiter stellte die KESB klar, dass sie für die Entlassung zuständig bleibe, die PBL ihr unverzüglich die Aufhebung der Massnahme zu beantragen habe, falls die Voraussetzungen der fürsorgerischen Unterbringung nicht mehr bestünden, und vor dem Entscheid der KESB keine Entlassung erfolgen dürfe. Vor der Aufhebung der Unterbringung hätten die behandelnden Ärzte zu versuchen, mit der betroffenen Person Massnahmen für die Nachbetreuung zu vereinbaren. Diese Massnahmen oder ihr Nichtzustandekommen seien der KESB schriftlich mitzuteilen; ein allfälliger ärztlicher Antrag auf Anordnung von Nachbetreuungsmassnahmen sei spätestens fünf Tage vor der Entlassung schriftlich bei der KESB einzureichen.

C.b Die PBL erhob Beschwerde beim Kantonsgericht und beantragte, den Entscheid vom 15. September 2025 aufzuheben und die Aufhebung der fürsorgerischen Unterbringung anzuordnen; eventualiter sei eine maximale Dauer der fürsorgerischen Unterbringung festzulegen. Das Kantonsgericht wies die Beschwerde ab.

D. Die PBL wendet sich mit Beschwerde an das Bundesgericht. Sie beantragt, das Urteil des Kantonsgerichts aufzuheben und A binnen zwei Wochen seit Zustellung des begründeten bundesgerichtlichen Urteils in eine geeignete Einrichtung im Sinne von Art. 426 Abs. 1 ZGB zu überführen. Finde binnen dieser Frist keine solche Überführung statt, falle die fürsorgerische Unterbringung ohne Weiteres dahin. Die weiteren Anordnungen der KESB seien ersatzlos aufzuheben. Im Eventualbegehren verlangt die Beschwerdeführerin, die Sache zu neuem Entscheid im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen, die binnen zwei Wochen seit Zustellung des begründeten bundesgerichtlichen Urteils neu zu entscheiden habe, ansonst die fürsorgerische Unterbringung ohne Weiteres dahinfalle.

(Zusammenfassung)

Erwägungen

— BGE 152 III 218, S. 221 — Aus den Erwägungen:

3. Die Zulässigkeit der Beschwerde in Zivilsachen setzt weiter das Beschwerderecht voraus.

3.1 Nach Art. 76 Abs. 1 BGG ist zur Beschwerde in Zivilsachen berechtigt, wer vor der Vorinstanz am Verfahren teilgenommen hat oder keine Möglichkeit zur Teilnahme erhalten hat (lit. a) und durch den angefochtenen Entscheid besonders berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung hat (lit. b). Das schutzwürdige Interesse besteht im praktischen Nutzen, den die Gutheissung des Rechtsmittels der rechtsuchenden Partei verschaffen würde, indem ihr der Nachteil (wirtschaftlicher, ideeller, materieller oder anderer Natur) erspart bliebe, den der angefochtene Entscheid für sie bedeutet ( BGE 143 III 578 E. 3.2.2.2; BGE 138 III 537 E. 1.2.2 mit Hinweisen). Erforderlich ist die Beeinträchtigung eines eigenen schutzwürdigen Interesses der Beschwerde führenden Person; die Verfolgung von Interessen eines Dritten, etwa als "nahestehende Person" im Sinne von Art. 450 Abs. 2 Ziff. 2 ZGB , vermag abgesehen von hier nicht gegebenen Ausnahmen kein Beschwerderecht zu begründen (Urteile 5A_651/2025 vom 30. Oktober 2025 E. 1.2.2 f.; 5A_318/2019 vom 25. April 2019 E. 2; 5A_295/2015 vom 29. Juni 2015 E. 1.2.3.1). Allein das allgemeine Interesse an einer korrekten Rechtsanwendung genügt nicht (vgl. BGE 135 II 156 E. 3.1).

Die Beschwerdeführerin hat unter Gewärtigung der Nichteintretensfolge darzulegen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Beschwerderechts gegeben sind. Soweit diese nicht ohne Weiteres ersichtlich sind, ist es nicht Aufgabe des Bundesgerichts, anhand der Akten oder weiterer, noch beizuziehender Unterlagen nachzuforschen, ob und inwiefern die Beschwerde zuzulassen ist ( BGE 138 III 537 E. 1.2; BGE 135 III 46 E. 4; je mit Hinweisen).

3.2 Die Beschwerdeführerin macht geltend, von der fürsorgerischen Unterbringung von A. selbst direkt betroffen zu sein. Sie sei mit ihren organisatorischen und personellen Ressourcen nicht in der Lage, die wesentlichen Bedürfnisse des Betroffenen zu befriedigen, und habe deshalb allein im August 2025 für externes Personal Ausgaben von über Fr. 50'000.- tragen müssen. Mit der Gutheissung der Beschwerde, der Aufhebung der fürsorgerischen Unterbringung und der Entlassung von A. aus der KPP würden ihr folglich weitere Ausgaben erheblichen Ausmasses erspart. Weiter beruft sich die — BGE 152 III 218, S. 222 — Beschwerdeführerin darauf, dass die KPP keine geeignete Einrichtung für die Unterbringung von A. (mehr) sei. Es dürfe keiner Einrichtung zugemutet werden, im Rahmen einer fürsorgerischen Unterbringung Personen aufzunehmen, deren Behandlung und Betreuung ihre Möglichkeiten und Kompetenzen übersteigen. Schliesslich argumentiert sie, die fehlende Eignung der KPP habe ausserdem zur Folge, dass ein psychiatrischer Behandlungsplatz belegt sei, der einem behandlungsbedürftigen Patienten vorenthalten werde. Auch diesbezüglich habe sie ein aktuelles schützenswertes Interesse an der Aufhebung des Urteils vom 22. Oktober 2025, der Aufhebung der fürsorgerischen Unterbringung und der Entlassung von A.

3.3

3.3.1 Was das zuletzt erwähnte Argument betreffend den verlorenen Behandlungsplatz angeht, beruft sich die Beschwerdeführerin nicht auf ihr eigenes Interesse, sondern auf das allfällige Interesse anderer (hypothetischer) Patienten, in der KPP den Behandlungsplatz zu belegen, der zur Zeit von A. besetzt ist. Allein mit einem derartigen (virtuellen) Drittinteresse vermag sie nach dem Gesagten kein Beschwerderecht im Sinne von Art. 76 Abs. 1 BGG zu begründen.

3.3.2 Ebenso täuscht sich die Beschwerdeführerin, wenn sie meint, zur Anfechtung des vorinstanzlichen Entscheids aufgrund der (zusätzlichen) Kosten berechtigt zu sein, welche die fürsorgerische Unterbringung von A. in der KPP verursacht. Wer für die Kosten einer fürsorgerischen Unterbringung aufzukommen hat, ist im Streit um die Geeignetheit der Einrichtung im Sinne von Art. 426 Abs. 1 ZGB kein Thema; diese Frage wird durch das kantonale Recht geregelt (Urteile 5A_757/2018 vom 20. Mai 2019 E. 2.1; 5A_792/2015 vom 13. Januar 2016 E. 3.1; DELABAYS/DELALOYE, in: Commentaire romand, Code civil, Bd. I, 2. Aufl. 2024, N. 33 zu Art. 426 ZGB ). Für den Kanton Basel-Landschaft ist diesbezüglich § 83 Abs. 2-4 des kantonalen Gesetzes vom 16. November 2006 über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB/BL; SGS 211) einschlägig. Inwiefern sie gestützt auf die zitierten Vorschriften damit zu rechnen hätte, die fraglichen Ausgaben für externes Personal selbst tragen zu müssen, tut die Beschwerdeführerin nicht dar und ist auch nicht ersichtlich.

3.3.3 Zu prüfen bleibt, ob die Beschwerdeführerin ein im Sinne von Art. 76 Abs. 1 lit. b BGG schutzwürdiges Interesse daran hat, ihre Eignung als Einrichtung im Sinne von Art. 426 Abs. 1 ZGB in der Sache bestreiten und das kantonsgerichtliche Urteil unter diesem — BGE 152 III 218, S. 223 — Gesichtspunkt anfechten zu können. Diesbezüglich scheint sich die Beschwerdeführerin an den vorinstanzlichen Erwägungen zu ihrer Beschwerdelegitimation im kantonalen Beschwerdeverfahren zu orientieren. Die Vorinstanz befand unter Hinweis auf einen Entscheid des Kantonsgerichts von Graubünden vom 19. April 2017 (in: Die Praxis des Kantonsgerichts von Graubünden [PKG] 2017 S. 107 f.), dass die Beschwerdeführerin mit der fehlenden Eignung der KPP die Verletzung eigener Rechte geltend mache, ein durch das Erwachsenenschutzrecht geschütztes rechtliches Interesse verfolge und daher im Sinne von Art. 450 Abs. 2 Ziff. 3 ZGB zur Beschwerde legitimiert sei. In einem anderen kantonalen Entscheid erwog das Kantonsgericht Freiburg mit Bezug auf diese Vorschrift, dass das Interesse einer Institution an der Sicherheit von Angestellten und Bewohnern (auch) unter dem Gesichtspunkt der Eignung im Sinne von Art. 426 Abs. 1 ZGB zu berücksichtigen sei und dessen angebliche Verletzung die Beschwerdelegitimation begründe (Entscheid des Kantonsgerichts Freiburg vom 18. Januar 2016 E. 2.b, in: Freiburger Zeitschrift für Rechtsprechung [FZR] 2016 S. 6). Die Beschwerdebefugnis vor Bundesgericht richtet sich allerdings allein nach Art. 76 Abs. 1 BGG (zit. Urteil 5A_651/2025 E. 1.2.3). Entsprechend lassen sich die vorigen Überlegungen zu Art. 450 Abs. 2 Ziff. 3 ZGB nicht ohne Weiteres auf das hiesige Verfahren übertragen.

Gemäss § 8 Abs. 2 des Spitalgesetzes des Kantons Basel-Landschaft vom 17. November 2011 (Spitalgesetz/BL; SGS 930) ist die Beschwerdeführerin (im besagten Gesetz "Unternehmen" genannt) eine öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Liestal (BL). § 9 Abs. 1 Spitalgesetz/BL bestimmt, dass die Unternehmen den ihnen in der Spitalliste zugewiesenen Leistungsauftrag erfüllen. Wie sich aus der Spitalliste des Kantons Basel-Landschaft Psychiatrie (Version 2024.1, gültig ab 1. Januar 2024, publiziert auf der Internetseite des kantonalen Amts für Gesundheit) ergibt, hat die Beschwerdeführerin in allen Leistungsgruppen der psychiatrischen Grundversorgung einen uneingeschränkten Leistungsauftrag. Der Leistungsauftrag definiert die Leistungen, die ein Spital seinen Patientinnen und Patienten anbieten können muss, um die Pflegebedürfnisse der Bevölkerung abzudecken und in die Spitalliste gemäss KVG aufgenommen zu werden (Urteil 9C_151/2016 vom 27. Januar 2017 E. 7.1). Er ist eine Verfügung im verwaltungsrechtlichen Sinn, die dem betreffenden Spital neben der sozialversicherungsrechtlichen Zulassung auch eine öffentliche Versorgungsaufgabe — BGE 152 III 218, S. 224 — erteilt, ihm also die Pflicht auferlegt, die stationäre Versorgung im Bereich des vom Auftrag abgedeckten Leistungsspektrums zu erbringen (RÜTSCHE/PICECCHI, in: Basler Kommentar, Krankenversicherungsgesetz, Krankenversicherungsaufsichtsgesetz, 2020, N. 60-62 zu Art. 39 KVG ). Entsprechend muss das Spital als Einrichtung des Gesundheitswesens gemäss seinem Leistungsauftrag die nötigen Behandlungsleistungen einschliessen (OLIVIER GUILLOD, in: Erwachsenenschutz, 2013, N. 74 zu Art. 426 ZGB ; s. auch GASSMANN/BRIDLER, in: Fachhandbuch Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Fountoulakis und andere [Hrsg.], 2016, Rz. 9.97). Die Listenspitäler haben eine Aufnahmepflicht; sie sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Leistungsaufträge und ihrer Kapazitäten eine Aufnahmebereitschaft zu gewährleisten ( Art. 41a KVG ).

Die Beschwerdeführerin stellt nicht in Abrede, dass sie - wie im angefochtenen Entscheid festgestellt - im Kanton Basel-Landschaft die einzige Institution ist, die laut der kantonalen Spitalliste und dem daraus ersichtlichen Leistungsauftrag die A. betreffenden Leistungsgruppen abdeckt. Dass sie diesen Leistungsauftrag erfüllen, die von A. benötigte Behandlung und Betreuung also anbieten muss, ergibt sich aus dem kantonalen Gesundheitsrecht. Die Beschwerdeführerin bestreitet auch nicht, dass der uneingeschränkte Leistungsauftrag in allen psychiatrischen Leistungsgruppen als öffentlich-rechtliche Verfügung rechtskräftig ist. Angesichts der geschilderten gesundheitsrechtlichen Vorgaben kann ein Interesse der Beschwerdeführerin, A. im Rahmen einer fürsorgerischen Unterbringung nicht (länger) aufzunehmen, nicht als im Sinne von Art. 76 Abs. 1 lit. b BGG schutzwürdig gelten.

Themen
AufnahmepflichtBasel-LandschaftBeschwerde in ZivilsachenBeschwerderechtDrittinteresseFürsorgerische UnterbringungGeeignetheit der EinrichtungKosten der fürsorgerischen UnterbringungKPPLeistungsauftragLiestalListenspitalpsychiatrische Grundversorgung
Quelle des Entscheidtextes: bger.ch · Schweizerisches Bundesgericht · BGE 152 III 218
Schutzwürdiges Interesse
Spitalliste
Spitalliste Basel-Landschaft Psychiatrie 2024.1
§Normen
§ 8 Abs. 2 Spitalgesetz/BL§ 9 Abs. 1 Spitalgesetz/BL§ 83 Abs. 2 EG ZGB/BL§ 83 Abs. 3 EG ZGB/BL§ 83 Abs. 4 EG ZGB/BLArt. 41a KVGArt. 76 Abs. 1 lit. b BGGArt. 426 Abs. 1 ZGBArt. 450 Abs. 2 Ziff. 3 ZGB
Zitierte Entscheide
5A_651/202530.10.2025
Erwachsenenschutz, Beschwerdelegitimation, Rechtliches Gehör
5A_757/201820.05.2019
Fürsorgerische Unterbringung, Willkürverbot, Kostenbeteiligung an fürsorgerischer Unterbringung
5A_318/201925.04.2019
Nichteintreten mangels hinreichender Begründung, Beistandschaft, Vorsorgeauftrag
BGE 143 III 57819.09.2017
Arrestprosequierungsklage, Beschwerdelegitimation, Einrede der Unzuständigkeit
9C_151/201627.01.2017
Krankenversicherung, Quota hospitalier, Conclusion constatatoire
5A_792/201513.01.2016
Willkür bei Anwendung kantonalen Rechts, Fürsorgerische Unterbringung, Kostenverlegung
5A_295/201529.06.2015
Legitimation vor Bundesgericht, Aktuelles und persönliches Interesse am Rechtsmittel, Kantonale Verfahrenskosten
BGE 138 III 53731.05.2012
Aktivlegitimation, Anfechtung der Vaterschaftsanerkennung, Beschwerdelegitimation
BGE 135 II 15624.02.2009
Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden, Beschwerdelegitimation von Gemeinden, Prärogativen der öffentlichen Gewalt
BGE 135 III 4609.10.2008
Aufsicht des Bundesgerichts in Schuldbetreibung und Konkurs, Legitimation des Drittschuldners, Nichtigkeit der Pfändung
Quelle: Bundesgericht·bger.ch·BGE 152 III 218

Zitiervorschlag: BGE 152 III 218, bgex.ch/bge/152-iii-218