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Botschaft über die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten

vom 4. März 1974

Bundesblatt · BBl 1974 I 1059

Diese Botschaft liegt nur als Scan des Bundesarchivs vor; ihr Text ist hier nicht darstellbar. Die Seite steht im Scan (PDF, Seite 25).

2 Entscheide zu BBl 1974 I 1059

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  1. BGE 101 IV 252Zuständigkeitsfragen, Garantie des Wohnsitzrichters und des verfassungsmässigen Richters06.08.1975Europäische Menschenrechtskonvention; Beschwerde gegen den Bundesanwalt. Die Anklagekammer ist in der Regel zur Behandlung von Beschwerden gegen den Bundesanwalt wegen Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht zuständig.Art. 52 Abs. 2 BStPArt. 214 BStPArt. 216 BStPArt. 5 Abs. 4 EMRK
  2. BGE 101 Ia 67Grundrecht19.03.1975Europäische Menschenrechtskonvention; Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuges. Das Erfordernis der Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuges gilt auch für alle Fälle, wo die Verletzung von solchen Rechten der Konvention gerügt wird, die den verfassungsmässigen Rechten der…Art. 87 OGArt. 84 Abs. 1 lit. a OGArt. 86 Abs. 3 OGArt. 86 Abs. 2 OG