DE
DeutschFrançaisPage en allemand uniquementItalianoPagina solo in tedesco

Botschaft über ein zweites Paket von Massnahmen zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen vom 25. Mai 1988

Bundesblatt · BBl 1988 II 1384

Diese Botschaft liegt nur als Scan des Bundesarchivs vor; ihr Text ist hier nicht darstellbar. Die Seite steht im Scan (PDF, Seite 52).

1 Entscheid zu BBl 1988 II 1384

neueste zuerst

In der Suche öffnen
  1. BGE 123 V 180Invalidenversicherung07.07.1997Art. 69 IVG , Art. 89 IVV , Art. 200 Abs. 1 und 4 AHVV . Zuständig für die Beurteilung von Beschwerden gegen Verfügungen einer kantonalen IV-Stelle ist in der Regel die AHV-Rekursbehörde des entsprechenden Kantons.Art. 200 Abs. 1 AHVVArt. 200 Abs. 4 AHVVArt. 69 IVGArt. 89 IVV