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Botschaft zu einem Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (Markenschutzgesetz, MSchG) vom 21. November 1990

Bundesblatt · BBl 1991 I 21

Diese Botschaft liegt nur als Scan des Bundesarchivs vor; ihr Text ist hier nicht darstellbar. Die Seite steht im Scan (PDF, Seite 21).

1 Entscheid zu BBl 1991 I 21

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  1. BGE 119 II 473Immaterialgüter-, Wettbewerbs- und Kartellrecht21.12.1993Markenschutz; Verwechslungsgefahr zwischen zwei Marken. Keine Verwechslungsgefahr besteht zwischen den für Waschmittel bestimmten Marken "Radion" und "Radomat".Art. 3 Abs. 1 lit. c MSchG