Botschaft zu einer Änderung des Bundesgesetzes betreffend die Erfindungspatente sowie zu einem Bundesbeschluss über eine Änderung des Übereinkommens über die Erteilung Europäischer Patente vom 18. August 1993

Bundesblatt · BBl 1993 III 711

Diese Botschaft liegt nur als Scan des Bundesarchivs vor; ihr Text ist hier nicht darstellbar. Die Seite steht im Scan (PDF, Seite 6).

4 Entscheide zu BBl 1993 III 711

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  1. BGE 145 III 451Immaterialgüter-, Wettbewerbs- und Kartellrecht26.11.2019Ergänzende Schutzzertifikate; Schutzbereich; Art. 140a Abs. 1 PatG . Der Schutzbereich eines ergänzenden Schutzzertifikates erstreckt sich auf die Derivate des Erzeugnisses, sofern diese vom Schutzbereich des Grundpatents erfasst sind und die gleiche pharmakologische Wirkung…Art. 140a PatGArt. 140b PatGArt. 140d PatGArt. 140a Abs. 1 PatG
  2. 4A_274/2019Immaterialgüter-, Wettbewerbs- und Kartellrecht26.11.2019A. A.a. Die B.________ Inc. (Klägerin, Beschwerdegegnerin) mit Sitz in den Vereinigten Staaten ist Inhaberin des Europäischen Patents xxx. Die Swissmedic erteilte am 21. März 2006 die Genehmigung zzz für das Produkt U.________ ®. Darauf basierend wurde der Patentinhaberin am 29…Art. 140a Abs. 1 PatGArt. 140b PatGArt. 140d Abs. 1 PatGArt. 140d Abs. 2 PatG
  3. BGE 144 III 285Verwaltungsverfahren11.06.2018Voraussetzungen für die Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats. Bezeichnet das Grundpatent nur einen von zwei Wirkstoffen, kann ein Erzeugnis nach der Arzneimittelzulassung nicht als ergänzendes Schutzzertifikat beansprucht werden, wenn es aus zwei…Art. 140b PatGArt. 140k PatGArt. 1 ff. SchlT ZGBArt. 3 der VO 469/2009
  4. 4A_576/2017Immaterialgüter-, Wettbewerbs- und Kartellrecht11.06.2018A. A.a. Die A.________ AG (Klägerin, Beschwerdeführerin) bezweckt unter anderem den Vertrieb und die Herstellung von Arzneimitteln und chemischen Produkten.Art. 140b Abs. 1 lit. a PatGArt. 140k Abs. 1 lit. a PatGArt. 1 ZGB