Vernehmlassungsverfahren. EJPD. Änderung des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege: Aufsicht über die Bundesanwaltschaft/Änderung des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege: Abgeltung der ausserordentlichen Kosten kantonaler Organe bei ihrer Tätigkeit als gerichtliche Polizei des Bundes/Einführung des biometrischen Passes. Vorentwurf zur Revision des Gesetzes und der Verordnung über Ausweise für Schweizer Staatsangehörige. UVEK. Kernenergiehaftpflichtgesetz vom 18. März 1983 (KHG)/Teilrevision des Bundesgesetzes über den Wald (Waldgesetz)
Bundesblatt · BBl 2005 4347Bundesblatt · BBl 2005 4347
Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter
Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Änderung des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege: Aufsicht über die Bundesanwaltschaft
Die Vorlage vereinigt die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement. Dies soll es dem Departement insbesondere ermöglichen, bei der Prüfung der personellen und finanziellen Aufwendungen auf die tatsächliche Auslastung der verschiedenen Ermittlungs-einheiten und die Besonderheiten der bearbeiteten Fälle Bezug zu nehmen. Um die Unabhängigkeit der Strafverfolgung zu wahren, sollen hinsichtlich der Verfahren keine Weisungen im Einzelfall zugelassen werden und die aufsichtsrechtlichen Kompetenzen des Departements sollen klar umschrieben werden. Im Interesse der Rechtssicherheit sollen die Stellung des Bundesanwalts und der Staatsanwälte sowie die bundesanwaltschaftsinternen Weisungsrechte im Gesetz verankert werden.
Vernehmlassungsfrist: 30. Oktober 2005
Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Justiz, 3003 Bern, Telefon 031 322 41 37, Fax 031 322 84 01, www.ofj.admin.ch
Änderung des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege: Abgeltung der ausserordentlichen Kosten kantonaler Organe bei ihrer Tätigkeit als gerichtliche Polizei des Bundes
Mit der vorliegenden Regelung soll der Bund die Möglichkeit erhalten, die ausserordentlichen Kosten abzugelten, die den Kantonen beim Einsatz ihrer Organe als gerichtliche Polizei des Bundes anfallen. Um eine mehrfache Abgeltung derselben Kosten auszuschliessen, soll der Bundesrat zudem regeln, wie die Auferlegung von Kosten an Parteien oder eine anderweitige Deckung – etwa über Einziehungen – zu berücksichtigen ist.
Vernehmlassungsfrist: 30. Oktober 2005
Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei:
Bundesamt für Justiz, 3003 Bern, Telefon 031 322 41 37, Fax 031 322 84 01, www.ofj.admin.ch