Vernehmlassungsverfahren. EDI. Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG)

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2007 6553

Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern

Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG)

Die gemeinsame und einheitliche Steuerung durch Bund und Kantone umfasst gemäss den neuen Verfassungsbestimmungen zur Bildung neu den gesamten Hochschulbereich (ETH, Universitäten, Fachhochschulen). Bund und Kantone verpflichten sich zur Durchführung einer nationalen strategischen Planung auf gesamtschweizerischer Ebene und zur optimalen Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen. Die Ausrichtung der Beiträge an die Betriebsaufwendungen erfolgt stärker leistungs- und resultatsorientiert. Bund und Kantone sorgen durch die Festlegung von Grundsätzen zur Qualitätssicherung und die Einrichtung eines unabhängigen Akkreditierungssystems für die Gewährleistung der Qualitätssicherung im Hochschulbereich.

Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2008

Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei:

Staatssekretariat für Bildung und Forschung SBF

Hallwylstrasse 4

3003 Bern

Telefon 031 322 96 57, Fax 031 322 78 54, www.sbf.admin.ch.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter

http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

25. September 2007 Bundeskanzlei