Vernehmlassungsverfahren. VBS. Bundesgesetz über die Informationssicherheit (ISG)
Bundesblatt · BBl 2014 3024
Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Bundesgesetz über die Informationssicherheit (ISG)
Der Gesetzesentwurf soll einheitliche formell-gesetzliche Grundlagen für die Steuerung und die Organisation der Informationssicherheit im Bund schaffen. Der Vorentwurf erfasst unter anderem die Klassifizierung von Informationen, den Schutz von IKT-Mitteln, die Personensicherheitsprüfungen sowie das vereinheitlichte Betriebssicherheitsverfahren. Er sieht aufgrund der Anforderungen einer Informationsgesellschaft zudem eine behördenübergreifende Organisation der Informationssicherheit im Bund vor.
Datum der Eröffnung: 26. März 2014
Vernehmlassungsfrist: 4. Juli 2014
Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei:
Generalsekretariat VBS, Recht VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern,
Telefon 031 324 50 55
Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter:
www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
8. April 2014 Bundeskanzlei