Vernehmlassungsverfahren. EJPD. Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG; Missbrauch des Konkursverfahrens verhindern)

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2015 3370

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG; Missbrauch des Konkursverfahrens verhindern)

Der vorliegende Bericht schlägt, in Erfüllung der Motion 11.3925 (Hess), verschiedene punktuelle Anpassungen im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht vor. Diese sind primär darauf ausgerichtet, die geltenden faktischen und rechtlichen Hürden, welche geschädigte Gläubiger bei der Rechtsdurchsetzung gegen den Schuldner vorfinden, zu beseitigen oder zu senken. Damit soll der Missbrauch des Konkursrechts erschwert werden, ohne die unternehmerische Initiative zu erschweren oder das unternehmerische Scheitern an sich zu kriminalisieren.

Datum der Eröffnung: 22. April 2015

Vernehmlassungsfrist: 14. August 2015

Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei:

Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20, 3003 Bern,

Telefon 058 462 41 54, Fax 058 462 42 25, www.bj.admin.ch

Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter:

www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

5. Mai 2015 Bundeskanzlei