Vernehmlassungsverfahren. EDI. Änderung des AHVG (Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge)

Änderung des AHVG (Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge)

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2017 3211

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern

Änderung des AHVG (Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge)

Die Aufsicht über die AHV, die Ergänzungsleistungen, die Erwerbsersatzordnung und die Familienzulagen in der Landwirtschaft soll modernisiert werden. Ziel ist eine risiko- und wirkungsorientierte Aufsicht aller Sozialversicherungen analog zur IV, eine gestärkte Governance in der 1. Säule sowie stärker standardisierte Informationssysteme. Auch in der 2. Säule soll die Aufsicht optimiert werden.

Datum der Eröffnung: 5. April 2017

Vernehmlassungsfrist: 13. Juli 2017

Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei:

Bundesamt für Sozialversicherungen, Effingerstr. 20, 3003 Bern,

Telefon 058 462 90 59, Fax 058 462 78 80, www.bsv.admin.ch

Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter:

www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

19. April 2017 Bundeskanzlei