Vernehmlassungsverfahren. UVEK. Zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes: Vernehmlassung zu neuen Elementen

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Bundesblatt · BBl 2017 4461

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes: Vernehmlassung zu neuen Elementen

Im Zuge der Überarbeitung der Gesetzesvorlage zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes nach der Vernehmlassung, die vom Dezember 2014 bis zum Mai 2015 durchgeführt worden war, sind neue Elemente wie zum Beispiel der Planungs- und Kompensationsansatz in die Vorlage aufgenommen worden. Die Vernehmlassung ist auf diese neuen Elemente ausgerichtet.

Datum der Eröffnung: 21. Juni 2017

Vernehmlassungsfrist: 31. August 2017

Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Raumentwicklung ARE, 3003 Bern, Telefon +41 58 461 12 20, www.are.admin.ch

Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter:

www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

4. Juli 2017 Bundeskanzlei