Vernehmlassungsverfahren. EFD. Bundesbeschlüsse über die Genehmigung der Abkommen mit Singapur und Hongkong über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten ab 2018/2019
Bundesblatt · BBl 2017 6533
Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Finanzdepartement
Bundesbeschlüsse über die Genehmigung der Abkommen mit Singapur und Hongkong über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten ab 2018/2019
Am 13. Oktober 2017 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten (AIA) mit Singapur und Hongkong ab 2018/2019 eröffnet. Die Umsetzung des AIA mit den Finanzplätzen Singapur und Hongkong bedarf im heutigen Zeitpunkt einer eigenständigen Rechtsgrundlage in Form von spezifischen bilateralen Abkommen. Diese Abkommen sollen zur gleichen Zeit in Kraft treten wie der AIA mit den nächsten Partnerstaaten nach der AIA-Vereinbarung ab 2018/2019. Da das parlamentarische Genehmigungsverfahren bis zum 1. Januar 2018 nicht vollständig durchgeführt sein wird, werden die Abkommen mit Singapur und Hongkong ab diesem Zeitpunkt vorläufig zur Anwendung gelangen.
Datum der Eröffnung: 4. Oktober 2017
Vernehmlassungsfrist: 27. Januar 2018
Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei:
Telefon 058 466 18 48, Fax 058 463 08 33, www.sif.admin.ch
Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter:
www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
24. Oktober 2017 Bundeskanzlei