Vernehmlassungsverfahren. EDI. Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG). Länger dauernde Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2018 1228

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern

Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG). Länger dauernde Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt des Neugeborenen

Mit der vorliegenden Änderung soll die Bezugsdauer der Mutterschaftsentschädigung über die EO für jene Mütter verlängert werden, deren Kind unmittelbar nach der Geburt während mehr als drei Wochen im Spital bleiben muss.

Datum der Eröffnung: 2. März 2018

Vernehmlassungsfrist: 12. Juni 2018

Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei:

Bundesamt für Sozialversicherungen, Bereich Leistungen AHV/EO/EL,

Effingerstrasse 20, 3003 Bern, Telefon +41 58 461 13 44, Fax +41 58 464 15 88,

www.bsv.admin.ch

Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter:

www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

13. März 2018 Bundeskanzlei