Vernehmlassungsverfahren. EJPD. Änderung der Zivilprozessordnung (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung)

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2018 1229

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Änderung der Zivilprozessordnung (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung)

Die Vorlage setzt die Motion 14.4008 (Anpassung der Zivilprozessordnung) sowie weitere parlamentarische Vorstösse um und enthält die Gesetzesänderungen, welche aufgrund der Prüfung der Praxistauglichkeit erforderlich sind. Namentlich sollen das Prozesskostenrecht angepasst und so der Zugang zum Gericht erleichtert werden. Daneben sollen die Verfahrenskoordination vereinfacht werden, das Schlichtungsverfahren gestärkt und weitere Aspekte und Unklarheiten gesetzlich geklärt oder präzisiert werden. Gleichzeitig soll die kollektive Rechtsdurchsetzung durch die Neuregelung der Verbandsklage und die Schaffung eines Gruppenvergleichsverfahrens in Zukunft die Durchsetzung von Massenschäden erleichtern und damit eine Rechtsschutzlücke geschlossen werden.

Datum der Eröffnung: 2. März 2018

Vernehmlassungsfrist: 11. Juni 2018

Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei:

Bundesamt für Justiz, Fachbereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht, Bundesrain 20, 3003 Bern , Telefon 058 462 41 54, Fax 058 462 78 79, www.bj.admin.ch

Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter:

www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

13. März 2018 Bundeskanzlei