Vernehmlassungsverfahren. EJPD. Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB): Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister
Bundesblatt · BBl 2018 3046
Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB): Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister
Mit der Revision soll Transmenschen und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung ermöglicht werden, ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister einfacher zu ändern. Anstelle der heutigen Verfahren sollen sie dafür ohne vorgängige medizinische Eingriffe oder andere Voraussetzungen eine Erklärung gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten abgegeben können.
Datum der Eröffnung: 23. Mai 2018
Vernehmlassungsfrist: 30. September 2018
Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: nur elektronisch verfügbar, Telefon +41 58 462 41 82, www.bj.admin.ch
Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter:
www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
5. Juni 2018 Bundeskanzlei