Vernehmlassungsverfahren. EFD. Änderung des Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2018 3185

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement

Änderung des Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung

Im Anschluss an die Länderprüfung der Schweiz durch die Financial Action Task Force (FATF) im Jahr 2016 sind gesetzgeberische Massnahmen notwendig, um die Konformität der schweizerischen Gesetzgebung mit den FATF-Standards zu verbessern und damit die Wirksamkeit der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zu stärken.

Datum der Eröffnung: 1. Juni 2018

Vernehmlassungsfrist: 21. September 2018

Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, Bundesgasse 3, 3003 Bern, Telefon 058 461 19 03 und 058 462 37 92, www.sif.admin.ch/sif/de/home.html

Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter:

www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

12. Juni 2018 Bundeskanzlei