Vernehmlassungsverfahren. EFD. Änderung des Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung
Bundesblatt · BBl 2018 3185
Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Finanzdepartement
Änderung des Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung
Im Anschluss an die Länderprüfung der Schweiz durch die Financial Action Task Force (FATF) im Jahr 2016 sind gesetzgeberische Massnahmen notwendig, um die Konformität der schweizerischen Gesetzgebung mit den FATF-Standards zu verbessern und damit die Wirksamkeit der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung zu stärken.
Datum der Eröffnung: 1. Juni 2018
Vernehmlassungsfrist: 21. September 2018
Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, Bundesgasse 3, 3003 Bern, Telefon 058 461 19 03 und 058 462 37 92, www.sif.admin.ch/sif/de/home.html
Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter:
www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
12. Juni 2018 Bundeskanzlei