Vernehmlassungsverfahren. EDI. Änderung der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV)

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2018 5568

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement des Innern

Änderung der Verordnung über die Anlagestiftungen (ASV)

Die Verordnung über die Anlagestiftungen ASV (SR 831.403.2) ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Zwischenzeitlich ist ein limitierter Revisionsbedarf sichtbar geworden. Das EDI hat deshalb in Gesprächen mit der Konferenz der Geschäftsführer der Anlagestiftungen (KGAST) und der zuständigen Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK-BV) eine Vorlage ausgearbeitet.

Datum der Eröffnung: 14. September 2018

Vernehmlassungsfrist: 14. Dezember 2018

Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei:

Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, AHV, berufliche Vorsorge und EL,

Bereich Finanzierung berufliche Vorsorge, Effingerstrasse 20, 3003 Bern

Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter:

www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

25. September 2018 Bundeskanzlei