Botschaft zur Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)»
4.1.2 Grosser administrativer Aufwand und hohe Kosten
Bundesblatt · BBl 2018 5661Bundesblatt · BBl 2018 5623
Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger ist ein komplexer Prozess, allein der Erwerb von Werbeplätzen in den Medien mit grossen finanziellen Mitteln bietet keine Erfolgsgarantie: Ebenso wichtig, wenn nicht sogar wichtiger für den Ausgang einer Wahl oder einer Abstimmung, sind die Grundsatzdebatten. Eine vertiefte Analyse der Relationen zwischen Finanzmitteln und Erfolg, die 2012 vom Institut Sotomo im Auftrag des EJPD durchgeführt wurde, macht deutlich, dass der Einfluss des Geldes auf die politischen Entscheide nicht überschätzt werden sollte.82
Die Umsetzung der Initiative würde bei bestimmten Arten von Abstimmungsvorlagen durch einige Besonderheiten der direkten Demokratie in der Schweiz erschwert. So ist im BPR im Gegensatz zu den Volksinitiativen, bei denen das BPR eine Mindest- und eine Höchstzahl der Mitglieder des Initiativkomitees bestimmt, deren Namen bekannt sind und veröffentlicht werden (Art. 68 und 69 BPR), keine Vorprüfung für Referenden vorgesehen (Art. 60 BPR). Die Identifizierung der Akteurinnen und Akteure hinter einem Referendum kann aufgrund dieser Regelung schwierig sein.
Schliesslich können die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihre Stimme brieflich abgeben, sobald sie die zur gültigen Stimmabgabe nötigen Unterlagen erhalten haben (Art. 8 Abs. 2 BPR). Sie müssen die Unterlagen ausserdem mindestens drei und frühestens vier Wochen vor dem Abstimmungs- oder dem Wahltag erhalten (Art. 11 Abs. 3 BPR für die Abstimmungen, Art. 33 Abs. 2 BPR für die Nationalratswahlen). Das bedeutet, dass die Urnen in Wirklichkeit bis zu vier Wochen vor dem Abstimmungs- oder dem Wahltag bereits offen sind. Da die Informationen zur Finanzierung einer Abstimmungskampagne gemäss der Initiative «rechtzeitig vor der Wahl oder der Abstimmung» veröffentlicht werden müssen, könnte es heikel sein, den geeigneten Zeitpunkt für die Veröffentlichung der entsprechenden Informationen zu bestimmen.
4.1.2 Grosser administrativer Aufwand und hohe Kosten
Damit die von der Initiative geforderten Massnahmen Wirksamkeit entfalten können, müssten sie mit einer unabhängigen Aufsicht und abschreckenden Sanktionen einhergehen. Das wird auch von der GRECO in ihren Empfehlungen des Jahres 2011 zuhanden der Schweiz entsprechend empfohlen (siehe Ziff. 2.3.1). Die Einführung von effektiv wirksamen Kontrollmechanismen, entsprechend jenen in Frankreich (siehe Ziff. 2.3.4., Zwischentitel «Kontrolle»), hätte jedoch hohe Kosten und einen grossen administrativen Aufwand zur Folge. In der Schweiz wird, anders als in anderen Staaten Europas, nicht nur bei Parlamentswahlen abgestimmt. Es werden auch zahlreiche andere Abstimmungen durchgeführt, insbesondere auf Bundesebene. Der Wortlaut der Initiative enthält zwar nicht ausdrücklich spezifische An-
82 Medienmitteilung des EJPD vom 21. Februar 2012, abrufbar unter: www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > «Studie zur Finanzierung von Wahlen und Abstimmungen; EJPD veröffentlicht Studie zu den Werbeausgaben bei Wahlen und Abstimmungen» (Stand: 17. Juli 2018); siehe auch die Studie «Das politische Profil des Geldes, Wahl- und Abstimmungswerbung in der Schweiz» der Forschungsstelle Sotomo der Universität Zürich vom Februar 2012, abrufbar unter: www.ejpd.ch > Aktuell > News > 2012 > Studie zur Finanzierung von Wahlen und Abstimmungen (Stand: 17. Juli 2018).