Vernehmlassungsverfahren. Parlamentarische Kommissionen. Pa.Iv. 13.478 «Einführung einer Adoptionsentschädigung»

Pa.Iv. 13.478 «Einführung einer Adoptionsentschädigung»

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2018 959

Vernehmlassungsverfahren

Parlamentarische Kommissionen

Pa.Iv. 13.478 «Einführung einer Adoptionsentschädigung»

Der Vorentwurf der SGK-NR zur Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EOG) sieht einen über die EO finanzierten Adoptionsurlaub von zwei Wochen vor, wenn ein unter 4-jähriges Kind adoptiert wird. Für den Anspruch auf die Entschädigung muss die Erwerbstätigkeit nicht komplett unterbrochen werden, eine Pensumsreduktion von mindestens 20 % soll gemäss dem Vorschlag der Kommission genügen. Die Adoptiveltern können frei wählen, welcher Elternteil den Urlaub bezieht; sie können auch eine Aufteilung vornehmen.

Datum der Eröffnung: 16. Februar 2018

Vernehmlassungsfrist: 23. Mai 2018

Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Sekretariat SPK,

Parlamentsdienste, 3003 Bern, Telefon 058 322 95 56, Fax 058 322 96 56,

www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/

kommissionen-sgk/berichte-vernehmlassungen-sgk

Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter:

www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

27. Februar 2018 Bundeskanzlei