Vernehmlassungsverfahren. EJPD. Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2018/1240 über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) und Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG)

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2019 1463

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2018/1240 über die Einrichtung eines Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) und Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG)

Mit ETIAS wird, ähnlich dem sogenannten «Electronic System for travel authorisation» (ESTA) der USA, ein neues Reisegenehmigungssystem errichtet. Visumbefreite Drittstaatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt in den Schengen-Raum einreisen wollen, werden verpflichtet (mit wenigen Ausnahmen), vor Antritt ihrer Reise in den Schengen-Raum online eine gebührenpflichtige Reisegenehmigung zu beantragen. Sie kostet sieben Euro und ist drei Jahre gültig.

Datum der Eröffnung: 13. Februar 2019

Vernehmlassungsfrist: 20. Mai 2019

Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei:

Staatssekretariat für Migration, Stabsbereich Recht, Quellenweg 6,

3003 Bern-Wabern, Telefon 058 466 17 67, Fax 058 465 97 56,

www.sem.admin.ch

Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter:

www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

19. Februar 2019 Bundeskanzlei