Vernehmlassungsverfahren. EFD. Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich

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Bundesblatt · BBl 2019 4602

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement

Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich

Auf die obligatorische Unterzeichnung der elektronisch eingereichten Steuererklärung soll sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene verzichtet werden (Umsetzung der Motion Schmid 17.3371). Zudem sollen in einzelnen Steuerbereichen die Unternehmen zur elektronischen Einreichung der Unterlagen verpflichtet werden können. Damit wird die Digitalisierung vorangetrieben.

Datum der Eröffnung: 21. Juni 2019

Vernehmlassungsfrist: 14. Oktober 2019

Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter:

www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

2. Juli 2019 Bundeskanzlei