Vernehmlassungsverfahren. EDI. Änderung des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES)
Bundesblatt · BBl 2019 5741
Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Departement des Innern
Änderung des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES)
Mit der Änderung des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (BGCITES) wird die Motion 15.3958 Barazzone – Illegaler Handel mit bedrohten Arten. Schärfere strafrechtliche Sanktionen in der Schweiz umgesetzt. Zugleich wird bei dieser Gelegenheit das Gesetz punktuell verbessert und aktualisiert, so insbesondere im Bereich der Einfuhrverbote und hinsichtlich Informationspflichten von Personen, die Exemplare geschützter Arten öffentlich anbieten.
Datum der Eröffnung: 14. August 2019
Vernehmlassungsfrist: 20. November 2019
Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für
Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern, Telefon 058 462 55 14, www.blv.admin.ch
Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter:
www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
27. August 2019 Bundeskanzlei