Vernehmlassungsverfahren. EFD. Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2019 6267

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement

Bundesgesetz über administrative Erleichterungen und die Entlastung des Bundeshaushalts

Der Bundesrat hat regelmässig die Bundesaufgaben, deren Erfüllung sowie die Organisation der Bundesverwaltung zu überprüfen (Art. 5 RVOG). Zu Beginn der Legislatur 2015–2019 initiierte der Bundesrat eine solche Überprüfung (strukturelle Reformen). Die daraus resultierenden administrativen Erleichterungen und Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushalts sollen dem Parlament nun in einem Mantelerlass, mit welchem 6 Bundesgesetze geändert werden, unterbreitet werden. Wichtigste Massnahme ist die Reduktion der Indexierung der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds.

Datum der Eröffnung: 13. September 2019

Vernehmlassungsfrist: 13. Dezember 2019

Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter:

www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

24. September 2019 Bundeskanzlei