Umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Ecuador (mit Anhängen) <fn>Die Anhänge sind in der AS nicht veröffentlicht.</fn>

vom 21. November 2018

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2019 690Bundesblatt · BBl 2019 689

Verpflichtungen, einschliesslich der Charta der Vereinten Nationen3 (nachfolgend als «UN» bezeichnet) und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte;

bestrebt, eine umfassende wirtschaftliche Entwicklung zu fördern, mit dem Ziel, die Armut zu reduzieren, neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen, den Lebensstandard zu verbessern sowie gleichzeitig ein hohes Niveau beim Schutz der Gesundheit, der Sicherheit sowie der Umwelt sicherzustellen;

in Bekräftigung ihres Bekenntnisses, das Ziel der nachhaltigen Entwicklung zu verfolgen, und in Anerkennung der Bedeutung, die diesbezüglich der Kohärenz und gegenseitigen Unterstützung der Handels-, Umwelt- und Arbeitspolitiken zukommt;

entschlossen, dieses Abkommen in Übereinstimmung mit dem Ziel zu verwirklichen, die Umwelt durch vernünftige Umweltbewirtschaftung zu erhalten und zu schützen und eine optimale Nutzung der natürlichen Ressourcen der Welt in Übereinstimmung mit dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung zu fördern;

eingedenk ihrer Rechte und Pflichten aus den multilateralen Umweltübereinkommen, die sie unterzeichnet haben, und der Einhaltung der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, einschliesslich der Grundsätze der massgebenden Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation4 (nachfolgend als «IAO» bezeichnet), die sie unterzeichnet haben;

in Anerkennung der Bedeutung, für die Handelstreibenden der Vertragsparteien Vorhersehbarkeit sicherzustellen und zugleich die Wahrung des öffentlichen Interesses zu gewährleisten;

in Bekräftigung ihres Bekenntnisses zur Verhinderung und Bekämpfung von Korruption im internationalen Handel und bei internationalen Investitionen sowie zur Förderung der Grundsätze von Transparenz und guter Regierungsführung;

in Anerkennung der Bedeutung von guter Unternehmensführung und verantwortungsvollem Unternehmensverhalten für die nachhaltige Entwicklung und in Bekräftigung ihres Zieles, Unternehmen zur Berücksichtigung von entsprechenden international anerkannten Richtlinien und Grundsätzen wie dem UN-Global Compact zu ermutigen;

überzeugt, dass dieses Abkommen die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen auf den Weltmärkten verbessern und Bedingungen schaffen wird, die für die Wirtschafts-, Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien förderlich sind;

haben zur Erreichung dieser Ziele folgendes umfassendes

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (nachfolgend als dieses «Abkommen»

bezeichnet) abgeschlossen:

3 SR 0.120

4 SR 0.820.1