Umfassendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Ecuador (mit Anhängen) <fn>Die Anhänge sind in der AS nicht veröffentlicht.</fn>

vom 21. November 2018

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2019 754Bundesblatt · BBl 2019 689

ihre Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde der Bedingungen für den Beitritt hinterlegt haben, in Kraft.

Art. 12.4 Rücktritt und Beendigung

1. Jede Vertragspartei kann durch schriftliche Notifikation an den Depositar von diesem Abkommen zurücktreten. Der Rücktritt wird sechs Monate nach dem Zeitpunkt wirksam, zu dem der Depositar die Notifikation erhalten hat.

2. Tritt Ecuador zurück, so erlischt dieses Abkommen, wenn der Rücktritt Wirkung erlangt.

3. Jeder EFTA-Staat, der vom Übereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation74 zurücktritt, hört am Tag, an dem der Rücktritt Wirkung erlangt, ipso facto auf, Vertragspartei dieses Abkommens zu sein.

Art. 12.5 Inkrafttreten

1. Dieses Abkommen unterliegt der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung. Die Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunden werden beim Depositar hinterlegt.

2. Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem mindestens ein EFTA-Staat und Ecuador ihre Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde beim Depositar hinterlegt haben.

3. Für einen EFTA-Staat, der seine Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde nach dem Zeitpunkt, zu dem mindestens ein EFTA-Staat und Ecuador ihre Ratifikations-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde beim Depositar hinterlegt haben, hinterlegt, tritt dieses Abkommen am ersten Tag des dritten Monats nach Hinterlegung seiner Urkunde in Kraft.

4. Erlauben es ihre innerstaatlichen Rechtsbestimmungen, kann eine Vertragspartei dieses Abkommen vorläufig anwenden. Die vorläufige Anwendung dieses Abkommens wird dem Depositar notifiziert.

Art. 12.6 Depositar

Die Regierung von Norwegen handelt als Depositar.

Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichnenden dieses Abkommen unterzeichnet.

Geschehen zu Sauðárkrókur, am 25. Juni 2018, in zwei Urschriften, von denen die eine in Englisch, die andere in Spanisch ist, wobei jeder Wortlaut gleichermassen verbindlich ist. Im Falle von Abweichungen geht der englische Wortlaut vor. Die

74 SR 0.632.31