Vernehmlassungsverfahren. Parlamentarische Kommissionen. Pa.Iv. Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung
Bundesblatt · BBl 2020 1513
Vernehmlassungsverfahren
Parlamentarische Kommissionen
Pa.Iv. Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung
Es wird vorgeschlagen, dass der heute im Öffentlichkeitsgesetz verankerte, prohibitiv wirkende Grundsatz, wonach für Zugangsgesuche zu amtlichen Dokumenten eine Gebühr erhoben wird, ersetzt wird durch den umgekehrten Grundsatz der Kostenlosigkeit des Zugangs.
Datum der Eröffnung: 14. Februar 2020
Vernehmlassungsfrist: 27. Mai 2020
Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei:
Sekretariat der Staatspolitischen Kommissionen (SPK), Parlamentsdienste,
3003 Bern, Telefon 031 322 99 44, www.parlament.ch
Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter:
www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
25. Februar 2020 Bundeskanzlei