Vernehmlassungsverfahren. Parlamentarische Kommissionen. Pa.Iv. Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2020 1513

Vernehmlassungsverfahren

Parlamentarische Kommissionen

Pa.Iv. Gebührenregelung. Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung

Es wird vorgeschlagen, dass der heute im Öffentlichkeitsgesetz verankerte, prohibitiv wirkende Grundsatz, wonach für Zugangsgesuche zu amtlichen Dokumenten eine Gebühr erhoben wird, ersetzt wird durch den umgekehrten Grundsatz der Kostenlosigkeit des Zugangs.

Datum der Eröffnung: 14. Februar 2020

Vernehmlassungsfrist: 27. Mai 2020

Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei:

Sekretariat der Staatspolitischen Kommissionen (SPK), Parlamentsdienste,

3003 Bern, Telefon 031 322 99 44, www.parlament.ch

Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter:

www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

25. Februar 2020 Bundeskanzlei