Vernehmlassungsverfahren. UVEK. Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023)

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2020 3123

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023)

Ziel der Vorlage ist es, mehr Anreize für Investitionen in inländische Stromerzeugungsanlagen für erneuerbare Energien zu schaffen sowie die langfristige Stromversorgungssicherheit zu gewährleisten. Dafür soll das bereits bestehende Förderinstrumentarium im Energiegesetz länger angewendet und punktuell weiterentwickelt werden. Die Vorlage wird im Weiteren zum Anlass genommen, weitere Verbesserungen von geringerer Tragweite vorzunehmen.

Datum der Eröffnung: 3. April 2020

Vernehmlassungsfrist: 12. Juli 2020

Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei:

Bundesamt für Energie, Abteilung Energieeffizienz und erneuerbare Energien,

Dienst Führungsunterstützung, 3003 Bern, Telefon 058 481 40 46,

Fax 058 463 25 00, www.bfe.admin.ch

Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter:

www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

15. April 2020 Bundeskanzlei