Vernehmlassungsverfahren. Parlamentarische Kommissionen. Bundesgesetz über die Landwirtschaft. Änderung
Bundesblatt · BBl 2020 7405
Vernehmlassungsverfahren
Parlamentarische Kommissionen
Bundesgesetz über die Landwirtschaft. Änderung
Um die Schweizer Zuckerproduktion zu stützen, sollen zwei Artikel des Landwirtschaftsgesetzes angepasst werden: Einerseits soll der heute auf Verordnungsstufe geregelte temporäre Mindestgrenzschutz von 70 Franken pro Tonne Zucker auf Gesetzesstufe verankert werden, andererseits sollen ökologisch angebaute Zuckerrüben stärker gefördert werden als bisher. Dabei will eine knappe Mehrheit der Kommission den Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben, die gemäss ökologischem Leistungsnachweis angebaut werden, auf 1500 Franken pro Hektare und Jahr kürzen und dafür für biologisch angebaute Zuckerrüben einen Zuschlag von 700 Franken und für ohne Fungizide und Insektizide angebaute Zuckerrüben einen solchen von 500 Franken pro Hektare und Jahr vorsehen. Die Minderheit will hingegen den aktuellen Beitrag von 2100 Franken pro Jahr Hektare und Jahr beibehalten und für nach den Richtlinien des Biolandbaus oder der integrierten Produktion erzeugte Zuckerrüben 200 Franken zusätzlich ausrichten.
Datum der Eröffnung: 11. September 2020
Vernehmlassungsfrist: 11. Dezember 2020
Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Parlamentsdienste,
Sekretariat WAK, 3003 Bern, Telefon 058 322 94 38, www.parlament.ch
Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter:
www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
22. September 2020 Bundeskanzlei