Vernehmlassungsverfahren. EJPD. Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG)

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2020 8587

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Bundesgesetz über die Erfindungspatente (Patentgesetz, PatG)

Der Revisionsentwurf zum Bundesgesetz über die Erfindungspatente führt die Vollprüfung eines Patents am Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ein. D.h. die Prüfungsbefugnis des IGE wird auf alle Patentierungsvoraussetzungen erweitert (inklusive Neuheit und erfinderische Tätigkeit). Zudem wird das Gebrauchsmuster als weiteres Schutzrecht für technische Erfindungen aufgenommen. Der Entwurf enthält dessen Erteilungsvoraussetzungen und regelt das zugehörige Prüfungs- und Löschungsverfahren. Schliesslich ist vorgesehen, am Bundesverwaltungsgericht (als Beschwerdeinstanz) die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit das Gericht die neuen Prüfungsthemen bewältigen kann.

Datum der Eröffnung: 14. Oktober 2020

Vernehmlassungsfrist: 1. Februar 2021

Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: nur elektronisch verfügbar: www.ige.ch

Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter:

www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

27. Oktober 2020 Bundeskanzlei