Vernehmlassungsverfahren. Parlamentarische Kommissionen. Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht. Vorlage 3: Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts
vom 5. Februar 2021
Bundesblatt · BBl 2021 157 S. 1Bundesblatt · BBl 2021 157
www.bundesrecht.admin.ch
Vernehmlassungsverfahren
Parlamentarische Kommissionen
Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht. Vorlage 3: Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats schickt den Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über eine Revision des Sexualstrafrechts in die Vernehmlassung, wobei zu einzelnen Bestimmungen Varianten präsentiert werden. Es werden u.a. verschiedene Anpassungen an den bestehenden Strafrahmen des Sexualstrafrechts, die Neuformulierung des Tatbestands der Vergewaltigung (Art. 190 StGB) sowie die Einführung eines neuen Grundtatbestands des sexuellen Übergriffs vorgeschlagen (Art. 187a StGB).
Datum der Eröffnung: 1. Februar 2021
Vernehmlassungsfrist: 10. Mai 2021
Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei:
Sekretariat der Kommissionen für Rechtsfragen (RK), Parlamentsdienste,
Parlamentsgebäude, CH – 3003 Bern, Telefon +41 58 322 97 47,
Fax +41 58 322 96 54, www.parlament.ch
Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: www.ad-
min.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
5. Februar 2021 Bundeskanzlei