Vernehmlassungsverfahren. EFD. Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (Abbau der Corona-bedingten Verschuldung)

Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (Abbau der Corona-bedingten Verschuldung)

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Bundesblatt · BBl 2021 1985 S. 1Bundesblatt · BBl 2021 1985

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Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement

Änderung des Finanzhaushaltgesetzes (Abbau der Corona-bedingten Verschuldung)

Zur Abfederung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie (Covid-19) haben Bundesrat und Parlament Massnahmen beschlossen. Dies hat hohe ausserordentliche Ausgaben zur Folge, welche gemäss Ergänzungsregel zur Schuldenbremse amortisiert werden müssen. Die Änderung des Finanzhaushaltgesetzes regelt den Umgang mit den ausserordentlichen Ausgaben im Zusammenhang mit Covid-19.

Datum der Eröffnung: 25. August 2021

Vernehmlassungsfrist: 28. November 2021

Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:

https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/41/cons_1

1. September 2021 Bundeskanzlei