Vernehmlassungsverfahren. EJPD. Umsetzung des Verbots zur Gesichtsverhüllung (Art. 10a BV): Änderung des StGB

Umsetzung des Verbots zur Gesichtsverhüllung (Art. 10a BV): Änderung des StGB

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Bundesblatt · BBl 2021 2494 S. 1Bundesblatt · BBl 2021 2494

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Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Umsetzung des Verbots zur Gesichtsverhüllung (Art. 10a BV): Änderung des StGB

Am 7. März 2021 hiessen Volk und Stände eine Volksinitiative gut. Seither verbietet Artikel 10a der Bundesverfassung die Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum. Dieses Verbot ist innert zwei Jahren umzusetzen. Der Bundesrat schlägt eine Umsetzung im Strafgesetzbuch vor.

Datum der Eröffnung: 20. Oktober 2021

Vernehmlassungsfrist: 3. Februar 2022

Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen,

wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:

https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/90/cons_1

29. Oktober 2021 Bundeskanzlei