Vernehmlassungsverfahren. UVEK. Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Förderung des begleiteten alpenquerenden kombinierten Verkehrs

Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Förderung des begleiteten alpenquerenden kombinierten Verkehrs

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Bundesblatt · BBl 2021 2786 S. 1Bundesblatt · BBl 2021 2786

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Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes und Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für die Förderung des begleiteten alpenquerenden kombinierten Verkehrs

Die Rollende Landstrasse ist bisher eine bedeutende flankierende Massnahme im Rahmen der Verlagerungspolitik. Um den Weiterbetrieb der Rollenden Landstrasse über die Jahre 2024–2028 zu sichern, ist ein Zahlungsrahmen für die Finanzierung des Angebots bis 2028 vorgesehen. Die Umsetzung der mit dieser Vorlage vorgeschlagenen befristeten Weiterführung und Ausgestaltung der Rola erfordert gleichzeitig eine Änderung des GVVG (Art. 8).

Datum der Eröffnung: 24. November 2021

Vernehmlassungsfrist: 1. April 2022

Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:

https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/119/cons_1

2. Dezember 2021 Bundeskanzlei