Referendum gegen das Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT). Zustandekommen
vom 2. März 2021
Bundesblatt · BBl 2021 461 S. 1Bundesblatt · BBl 2021 461
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Referendum gegen das Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT)
Zustandekommen
Die Schweizerische Bundeskanzlei,
gestützt auf Artikel 66 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 19761 über die politischen Rechte (BPR) und nach Prüfung der Unterschriftenlisten für das
Referendum gegen das Bundesgesetz vom 25. September 20202 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT),
verfügt:
1. Das Referendum gegen das Bundesgesetz vom 25. September 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) ist zustande gekommen, da es die nach Artikel 141 Absatz 1 der Bundesverfassung verlangten 50 000 gültigen Unterschriften aufweist.
2. Von insgesamt 141 264 Unterschriften wurden 3 033 samt Stimmrechtsbescheinigung eingereicht.
3. In Anwendung von Artikel 2 Absatz 2 des Covid-19-Gesetzes und der Verordnung vom 7. Oktober 20203 über die Stimmrechtsbescheinigung bei eidgenössischen Volksreferenden in Zeiten der Covid-19-Epidemie (Covid-19- Verordnung Stimmrechtsbescheinigung) hat die Bundeskanzlei 81 539 ohne Stimmrechtsbescheinigung einreichte Unterschriften an die zuständigen Amtsstellen versandt. Nach Überprüfung der Angaben haben die Amtsstellen für 73 974 Unterschriften das Stimmrecht bescheinigt.
4. Für die Feststellung des Zustandekommens hat die Bundeskanzlei die 3 033 samt Stimmrechtsbescheinigung eingereichten Unterschriften (vgl. Ziff. 2) sowie die 73 974 Unterschriften, für die das Stimmrecht nachträglich bescheinigt wurde (vgl. Ziff. 3), berücksichtigt.
1 SR 161.1
2BBl 2020 7741