Vernehmlassungsverfahren. EDA. Teilrevision des Gaststaatgesetzes
vom 12. April 2021
Bundesblatt · BBl 2021 761 S. 1Bundesblatt · BBl 2021 761
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Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Teilrevision des Gaststaatgesetzes
Das Bundesgesetz vom 22. Juni 2007 über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge muss revidiert werden, um der besonderen Situation des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) in Bezug auf die Altersvorsorge Rechnung zu tragen. Damit soll die Kompetenz des Bundesrates gesetzlich verankert werden, dem IKRK das Vorrecht zu gewähren, seine Angestellten, die nicht bei der eidgenössischen Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) versichert sind, der Gesetzgebung über die berufliche Vorsorge zu unterstellen.
Datum der Eröffnung: 31. März 2021
Vernehmlassungsfrist: 7. Juli 2021
Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:
https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/57/cons_1
12. April 2021 Bundeskanzlei