Vernehmlassungsverfahren. Eidgenössisches Parlament. Schliessung einer Strafbarkeitslücke im Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (FinfraG)

vom 23. Mai 2022

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Bundesblatt · BBl 2022 1187 S. 1Bundesblatt · BBl 2022 1187

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Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Parlament

Schliessung einer Strafbarkeitslücke im Bundesgesetz über die Finanzmarkt-

infrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (FinfraG)

Mit vorliegender Gesetzesänderung soll eine neue Strafnorm betreffend die Verletzung der Pflicht zur Veröffentlichung eines wahren und vollständigen Angebotsprospekts oder einer wahren und vollständigen Voranmeldung geschaffen werden. Diese soll analog zur Strafandrohung im Fall von unwahren oder unvollständigen Angaben in der Stellungnahme zum öffentlichen Kaufangebot der Zielgesellschaft ausgestaltet werden. Damit wird eine Asymmetrie im Übernahmerecht beseitigt und eine Strafbarkeitslücke geschlossen.

Datum der Eröffnung: 16. Mai 2022

Vernehmlassungsfrist: 8. September 2022

Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen,

wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:

https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2022/33/cons_1

23. Mai 2022 Bundeskanzlei