Vernehmlassungsverfahren. EFD. Meldepflicht von Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen für Cyberangriffe
Meldepflicht von Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen für Cyberangriffe
Bundesblatt · BBl 2022 131 S. 1Bundesblatt · BBl 2022 131
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Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Finanzdepartement
Meldepflicht von Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen für Cyberangriffe
Im Bundesgesetz über die Informationssicherheit beim Bund (Informationssicherheitsgesetz, ISG) vom 18. Dezember 2020 wird eine Meldepflicht für Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen für Cyberangriffe eingeführt. Die Meldepflicht soll es dem Nationalen Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) ermöglichen, eine verbesserte Übersicht über Cyberangriffe in der Schweiz zu gewinnen, Betroffene bei der Bewältigung von Cyberangriffen zu unterstützen und alle anderen Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen zu warnen. Zusätzlich zur Meldepflicht sollen im ISG auch die Aufgaben des nationalen Zentrums für Cybersicherheit (NCSC) und dessen Funktion als Meldestelle verankert werden.
Datum der Eröffnung: 12. Januar 2022
Vernehmlassungsfrist: 14. April 2022
Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:
https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/70/cons_1
20. Januar 2022 Bundeskanzlei