Vernehmlassungsverfahren. UVEK. Änderung des Energiegesetzes

vom 10. Februar 2022

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Bundesblatt · BBl 2022 295 S. 1Bundesblatt · BBl 2022 295

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Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Änderung des Energiegesetzes

Der Bundesrat will mit der Vorlage den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion beschleunigen. Dazu sieht er zum einen vor, die Planungs- und Bewilligungsverfahren für die bedeutendsten Anlagen der Wasserkraft und der Windenergie zu beschleunigen. Zum anderen soll der Ausbau der Photovoltaik und Solarthermie vorangetrieben werden, indem die Investitionen in Solaranlagen an Neubauten steuerlich abgezogen werden können und das Meldeverfahren ausgeweitet wird.

Datum der Eröffnung: 2. Februar 2022

Vernehmlassungsfrist: 23. Mai 2022

Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:

https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2022/4/cons_1

10. Februar 2022 Bundeskanzlei