Vernehmlassungsverfahren. Eidgenössisches Parlament. 16.504 n Pa. Iv. Giezendanner. Sicherstellung der Blutversorgung und Unentgeltlichkeit der Blutspende

16.504 n Pa. Iv. Giezendanner. Sicherstellung der Blutversorgung und Unentgeltlichkeit der Blutspende

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Bundesblatt · BBl 2022 498 S. 1Bundesblatt · BBl 2022 498

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Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Parlament

16.504 n Pa. Iv. Giezendanner. Sicherstellung der Blutversorgung und Unentgeltlichkeit der Blutspende

Mit der Änderung des Heilmittelgesetzes soll die Versorgung der Bevölkerung mit sicherem Blut und sicheren labilen Blutprodukten unterstützt werden. Zu diesem Zweck soll der Bund Finanzhilfen gewähren können. Die Unentgeltlichkeit der Blutspende soll explizit im Gesetz verankert und es sollen entsprechende Strafbestimmungen geschaffen werden. Weiter sollen die Ausschlusskriterien vom Blutspenden niemanden diskriminieren dürfen, namentlich nicht wegen der sexuellen Orientierung.

Datum der Eröffnung: 24. Februar 2022

Vernehmlassungsfrist: 31. Mai 2022

Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:

https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2022/10/cons_1

3. März 2022 Bundeskanzlei