Vernehmlassungsverfahren. EFD. Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushalts ab 2025

vom 5. Juli 2023

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2023 1605 S. 1Bundesblatt · BBl 2023 1605

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement

Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushalts ab 2025

Die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse verlangt, dass die ordentlichen Ausgaben und Einnahmen des Bundes über einen Konjunkturzyklus hinweg ausgeglichen sind. Der Finanzplan 2024–2026 zeigt grosse strukturelle Defizite. Im Frühjahr 2023 hat der Bundesrat bereits Entlastungsmassnahmen im Umfang von rund 2 Milliarden pro Jahr beschlossen. Mit dieser Vorlage unterbreitet er dem Parlament diejenigen Entlastungsmassnahmen, die Gesetzesänderungen erfordern.

Datum der Eröffnung: 28. Juni 2023

Vernehmlassungsfrist: 12. Oktober 2023

Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:

https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2023/29/cons_1

5. Juli 2023 Bundeskanzlei