Vernehmlassungsverfahren. EFD. Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung

Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2023 1641 S. 1Bundesblatt · BBl 2023 1641

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement

Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung

Umsetzung der Mo. WAK-N (21.3001) «Möglichkeit zur Verlustverrechnung auf zehn Jahre erstrecken». Für Verluste, die ab dem Jahr 2020 eingetreten sind, soll die Verlustverrechnung von 7 auf 10 Jahre erstreckt werden.

Datum der Eröffnung: 28. Juni 2023

Vernehmlassungsfrist: 19. Oktober 2023

Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:

https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2022/75/cons_1

6. Juli 2023 Bundeskanzlei