Vernehmlassungsverfahren. EFD. Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung
Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung
Bundesblatt · BBl 2023 1641 S. 1Bundesblatt · BBl 2023 1641
Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Finanzdepartement
Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung
Umsetzung der Mo. WAK-N (21.3001) «Möglichkeit zur Verlustverrechnung auf zehn Jahre erstrecken». Für Verluste, die ab dem Jahr 2020 eingetreten sind, soll die Verlustverrechnung von 7 auf 10 Jahre erstreckt werden.
Datum der Eröffnung: 28. Juni 2023
Vernehmlassungsfrist: 19. Oktober 2023
Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:
https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2022/75/cons_1
6. Juli 2023 Bundeskanzlei