Vernehmlassungsverfahren. EJPD. Änderung des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung)

vom 30. August 2023

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2023 1990 S. 1Bundesblatt · BBl 2023 1990

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Änderung des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung)

In Umsetzung der Motion 19.4632 Bulliard-Marbach soll der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung ausdrücklich im Zivilgesetzbuch verankert werden. Ergänzend zur bisherigen allgemeinen Erziehungspflicht der Eltern soll gesetzlich festgeschrieben werden, dass die Eltern das Kind ohne Anwendung von körperlichen Bestrafungen und anderen Formen entwürdigender Gewalt zu erziehen haben. Zusätzlich zu diesem Leitbild der gewaltfreien Erziehung sollen die Kantone gesetzlich aufgefordert werden, zugunsten der Eltern und der Kinder Unterstützungsangebote bei Schwierigkeiten in der Erziehung anzubieten.

Datum der Eröffnung: 23. August 2023

Vernehmlassungsfrist: 23. November 2023

Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:

https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2023/42/cons_1

30. August 2023 Bundeskanzlei