Vernehmlassungsverfahren. VBS. Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes, des Zivildienstgesetzes und des Militärgesetzes

vom 1. Februar 2023

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2023 217 S. 1Bundesblatt · BBl 2023 217

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes, des Zivildienstgesetzes und des Militärgesetzes

Die vorliegende Revision des BZG dient der Umsetzung von verschiedenen Massnahmen des Alimentierungsberichts Teil 1 zur Verbesserung der Bestände im Zivilschutz. Dazu gehören insbesondere die Ausweitung der Schutzdienstpflicht auf bestimmte Militärdienstpflichtige und Armeeangehörige. Weiter sollen zivildienstpflichtige Personen verpflichten werden können, einen Teil ihrer Zivildienstpflicht in einer Zivilschutzorganisation mit Unterbestand zu leisten. Die Revision wird zudem genutzt, um einzelne weitere Änderungen vorzunehmen. Neben einigen formellen Anpassungen betrifft dies in erster Linie die gesetzlichen Grundlagen für die Neuausrichtung des Koordinierten Sanitätsdienstes und die Übertragung von bestimmten Aufgaben im Zusammenhang mit den stationären und mobilen Sirenen vom Bund auf die Kantone.

Datum der Eröffnung: 25. Januar 2023

Vernehmlassungsfrist: 2. Mai 2023

Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:

https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2022/61/cons_1

1. Februar 2023 Bundeskanzlei