Vernehmlassungsverfahren. EJPD. Übernahme und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/977 über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates

vom 15. Dezember 2023

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2023 2833 S. 1Bundesblatt · BBl 2023 2833

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Übernahme und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/977 über den

Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitglied-

staaten und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2006/960/JI des Rates

Die Europäische Union möchte den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der verschiedenen Mitgliedstaaten und Schengen-assoziierten Staaten stärken. Die Richtlinie (EU) 2023/977 zielt darauf ab, den bestehenden Rechtsrahmen zu modernisieren und den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden innerhalb des Schengen-Raums zu vereinheitlichen und zu stärken. Sie legt die Grundsätze und Bedingungen für den Informationsaustausch sowie die verschiedenen Fristen für die Beantwortung von Ersuchen fest, die von einem anderen Schengen-Staat gestellt werden. Außerdem werden die Aufgaben des SPOC (Single Point Of Contact = einzige Anlaufstelle), seine Fähigkeiten, seine Organisation sowie seine Zusammensetzung festgelegt. Die Frage des Datenschutzes ist ein wichtiger Bestandteil der Richtlinie (EU) 2023/977. Die Richtlinie (EU) 2023/977 enthält Bestimmungen, die im nationalen Recht konkretisiert werden müssen. Die rechtlichen Grundlagen müssen im Schengen-Informationsaustauschgesetz (SIaG) verankert werden.

Datum der Eröffnung: 8. Dezember 2023

Vernehmlassungsfrist: 22. März 2024

Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:

https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2023/35/cons_1

15. Dezember 2023 Bundeskanzlei