Vernehmlassungsverfahren. Eidgenössisches Parlament. 19.456 n Pa. Iv. Schneeberger. Leistungen zur Prävention sind im heutigen Umfeld eine wichtige Aufgabe von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen
vom 24. Februar 2023
Bundesblatt · BBl 2023 466 S. 1Bundesblatt · BBl 2023 466
Vernehmlassungsverfahren
Eidgenössisches Parlament
19.456 n Pa. Iv. Schneeberger. Leistungen zur Prävention sind im heutigen Umfeld eine wichtige Aufgabe von Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen
Mit der vorliegenden Gesetzesänderung soll Absatz 8 in Artikel 89a ZGB durch eine neue Ziffer 4 ergänzt werden. Einerseits hält Ziffer 4 ausdrücklich fest, dass Wohlfahrtsfonds mit Ermessensleistungen zur Finanzierung anderer Personalfürsorgeeinrichtungen beitragen können. Anderseits ist in der neuen Ziffer 4 präzisiert, dass Wohlfahrtsfonds auch Leistungen in Notlagen, bei Krankheit, Unfall, Invalidität und Arbeitslosigkeit ausrichten können, wenn diese Situationen nicht durch die Sozialversicherungen gedeckt sind, und dass diese Fonds Massnahmen zur Aus- und Weiterbildung, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesundheitsförderung und Prävention finanzieren können.
Datum der Eröffnung: 17. Februar 2023
Vernehmlassungsfrist: 26. Mai 2023
Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:
https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2023/10/cons_1
24. Februar 2023 Bundeskanzlei