Vernehmlassungsverfahren. EFD. Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten (AIALG)

Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten (AIALG)

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2024 1316 S. 1Bundesblatt · BBl 2024 1316

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Finanzdepartement

Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten (AIALG)

Die Doppelbesteuerungsabkommen mit Italien und Frankreich sehen spezielle Regeln für die Besteuerung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern oder die Besteuerung von Telearbeit vor. Das neue Abkommen mit Italien ist seit dem 1. Januar 2024 anwendbar; das Abkommen mit Frankreich befindet sich in der Beratungsphase durch die Bundesversammlung. Für eine korrekte Anwendung dieser Regeln sehen die Abkommen einen automatischen Informationsaustausch betreffend Lohndaten vor. Die Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs dieser beiden Abkommen erfordert gesetzliche Grundlagen im innerstaatlichen Recht, um die Übermittlung der Auskünfte zwischen den betroffenen Schweizer Steuerbehörden zu gewährleisten. Diese werden durch das vorliegende Gesetzesprojekt geschaffen.

Datum der Eröffnung: 7. Juni 2024

Vernehmlassungsfrist: 27. September 2024

Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:

https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2024/22/cons_1

12. April 2024 Bundeskanzlei

20024-1653BBl 2024 1316