Vernehmlassungsverfahren. Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement. Verordnung zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Verordnung, VEID)

vom 23. Juni 2025

Inhalt

Bundesblatt · BBl 2025 1869 S. 1Bundesblatt · BBl 2025 1869

Vernehmlassungsverfahren

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement

Verordnung zum Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Verordnung, VEID)

Der Verordnungsentwurf konkretisiert die Umsetzung der staatlichen elektronischen Identität (E-ID) in der Schweiz. Er regelt die Ausgestaltung der Vertrauensinfrastruktur, über die die E-ID und weitere elektronische Nachweise bereitgestellt werden. Die Infrastruktur umfasst unter anderem Register zur Verwaltung von Identifikatoren sowie Anwendungen zur Aufbewahrung und zur Prüfung digitaler Nachweise. Die E-ID wird online beantragt, wobei das Bundesamt für Polizei für die Ausstellung verantwortlich ist. Die Identitätsprüfung kann entweder online oder vor Ort in den kantonalen Erfassungszentren oder – für die Auslandschweizerinnen und -schweizer – bei der zuständigen konsularischen Vertretung erfolgen. Technische Standards und Formate werden als Empfehlungen definiert, die teilweise verbindlich erklärt werden können.

Datum der Eröffnung: 20. Juni 2025

Vernehmlassungsfrist: 15. Oktober 2025

Die Vernehmlassungsunterlagen sowie weitere Informationen, wie jene zu den Kontaktpersonen, sind elektronisch abrufbar unter:

https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2025/54/cons_1

23. Juni 2025 Bundeskanzlei